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Fürstentum Liechtenstein

Gesetz über die Patentanwälte wird abgeändert

Vaduz (ots)

Die Regierung hat den Entwurf für die Abänderung des
Gesetzes über die Patentanwälte (Übergangsbestimmung betreffend die
Rechtsanwälte und Rechtsagenten) genehmigt und interessierten Kreisen
zur Stellungnahme bis Ende Oktober 2002 unterbreitet. Weitere Kreise
oder Personen, die sich an der Vernehmlassung beteiligen wollen,
können den Vernehmlassungsbericht bei der Regierungskanzlei beziehen.
Die Gesetzesänderung sieht vor, Artikel 50 des Gesetzes ersatzlos zu
streichen.
Mit der Schaffung des Patentanwaltsgesetzes im Jahre 1993 trat
eine Übergangsbestimmung in Kraft, welche es den bereits in die Liste
der Rechtsanwälte eingetragenen Personen sowie den Rechtsagenten
weiterhin ermöglicht, die Tätigkeit eines verantwortlichen
Geschäftsführers einer Patentanwaltsgesellschaft auszuüben, ohne über
die entsprechende Patentanwaltsbefähigung zu verfügen. Nach
Auffassung der Regierung wurde bei der Aufnahme dieser
Übergangsbestimmung übersehen, dass es für die Patentanwälte unter
altem Recht keine Rechtsbestimmung gegeben hat, wonach juristische
Personen eine Patentanwaltstätigkeit ausüben können. Sie beantragt
deshalb, den Artikel 50 ersatzlos zu streichen.

Kontakt:

Ressort:
Präsidium/Regierungschef
Otmar Hasler

Sachbearbeitung:
Ressort Präsidium
Tel. +423/236'60'06

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 406 2002/2350-7621

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