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Fürstentum Liechtenstein

Herausgabe der "Leitgedanken zur Gesundheits- und Krankenpflege im Fürstentum Liechtenstein"

Vaduz (ots)

Die Regierung hat die von einer Arbeitsgruppe
ausgearbeiteten Leitgedanken zur Gesundheits- und Krankenpflege in
Liechtenstein genehmigt und sie für alle professionell in der
Gesundheits- und Krankenpflege tätigen Institutionen und Personen in
Liechtenstein als verbindlich erklärt.
Alle in der Gesundheits- und Krankenpflege tätigen Institutionen
werden beauftragt, innerhalb von zwei Jahren ihre bestehenden
Leitbilder zu überprüfen und diese allenfalls an die übergeordneten
Leitgedanken anzupassen. Institutionen, welche noch über kein eigenes
Leitbild verfügen, werden beauftragt, ein solches auf der Grundlage
der übergeordneten Leitgedanken innerhalb desselben Zeitrahmens zu
erarbeiten.
Die Broschüre wird in den nächsten Tagen allen in der Gesundheits-
und Krankenpflege tätigen Personen, Ärzten, Krankenkassen,
Gesundheits- und Alterskommissionen der Gemeinden sowie den
Pflegeschulen zugestellt. Weitere Exemplare können kostenlos beim Amt
für Soziale Dienste, Schaan, bezogen werden 
(Tel. +423/236'72'72, Fax +423/236'72'74, E-Mail:  info@asd.llv.li).
Im November 2000 beauftragte die Regierung eine Arbeitsgruppe mit
der Ausarbeitung von Leitgedanken zur Gesundheits- und Krankenpflege
in Liechtenstein. Die Arbeitsgruppe setzte sich unter dem Vorsitz des
Amtes für Soziale Dienste wie folgt zusammen:
-  Gronbach Barbara, Verein für Betreutes Wohnen 
   -  Hofinger Herta, Liechtensteinisches Landesspital 
   -  Komminoth Vogt Liliane, Amt für Soziale Dienste 
   -  Näff Helen, Sozial- und Präventivmedizinische Dienststelle 
   -  Risch-Amann Priska, Verein Liechtensteinisches 
      Krankenpflegepersonal  
   -  Spagolla Michael, Stiftung Liechtensteinische Alters- und  
      Krankenhilfe 
   -  Tellenbach Mario, Verband Liechtensteinischer Familienhilfen
Anlass für die Erarbeitung von Leitgedanken zur Gesundheits- und
Krankenpflege bildete das Fehlen von landesspezifischen
Orientierungshilfen für die in diesem Bereich tätigen Institutionen.
Die Leitgedanken beinhalten die Grundsätze zur Gesundheits- und
Krankenpflege in Liechtenstein und stellen die Mindestanforderungen
an diese dar. Für die Institutionen setzen diese Leitgedanken
einerseits einen klaren Rahmen, lassen jedoch andererseits auch
institutionenspezifische Ausgestaltungsvarianten und
Ausprägungsformen für die eigenen Leitbilder offen.

Kontakt:

Ressort: Gesundheit/Regierungsrat Hansjörg Frick
Sachbearbeitung: Amt für Soziale Dienste (+423/236'72'41)

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li

Nr.360

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