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Fürstentum Liechtenstein

Raumplanungsgesetz geht in die zweite Lesung

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 21. Mai 2002
ihren ergänzenden Bericht zur Gesetzesvorlage für ein
Raumplanungsgesetz zuhanden des Landtages verabschiedet. In ihrem
Bericht berücksichtigt sie die Stellungnahmen der Gemeinden, die nach
der ersten Lesung eingeholt worden waren, sowie die Anregungen aus
der Bevölkerung, die anlässlich der Informationsabende in den
Gemeinden gemacht worden sind. Die Regierung unterbreitet dem Landtag
in ihrem Bericht verschiedene Änderungsvorschläge zu kritisierten
Artikeln; der Entscheid über die endgültige Ausformulierung der
entsprechenden Gesetzesvorschriften liegt aber beim Landtag.
Mit dem Erlass eines Raumplanungsgesetzes möchte die Regierung auf
das starke Wachstum der letzten Jahre und die damit verbundenen
negativen Belastungen (Verkehr, Lärm, Luftverschmutzung) reagieren.
Land und Gemeinden sollen ein Gesetzeswerk erhalten, in dem Aufgaben
und Kompetenzen präzise abgegrenzt sind und das die Grundsätze für
die künftige räumliche Entwicklung festlegt und die Basis für die
Erhaltung unserer Siedlungs- und Lebensqualität schafft.
Geschichte der Vorlage
Die Schaffung des Gesetzes geht auf eine Motion im Jahre 1991
zurück. Am 16. September 1999 behandelte der Landtag einen
Gesetzesentwurf in erster Lesung und bestellte eine Kommission,
welche den Regierungsvorschlag umfassend überarbeitete. Wegen der
einschneidenden Änderungen unterzog der Landtag den
Kommissionsvorschlag in seiner Junisession 2001 einer erneuten ersten
Lesung. Im Anschluss daran wurden die Gemeinden und die
Liechtensteinische Ingenieur- und Architektenvereinigung zur
Stellungnahme eingeladen sowie eine breit angelegte
Informationskampagne bei der Bevölkerung durchgeführt. Anregungen und
Kritik der Gemeindebehörden und aus der Bevölkerung sind nun in den
Bericht der Regierung an den Landtag eingeflossen.
Schwerpunkte der Änderungsvorschlage
Ein erster Änderungsvorschlag betrifft die Grösse der Bauzone in
den einzelnen Gemeinden. Die Regierung schlägt vor, die verschiedenen
Zonenarten (Wohnzone, Gewerbezone, Industriezone, Ferienhauszone)
sowie deren Ausbaugrad einer separaten Betrachtungsweise zu
unterziehen. Damit wird es beispielsweise möglich, eine
Industriezone, die zu 80 Prozent überbaut ist, auch dann zu
erweitern, wenn die geforderte Dichte der Besiedlung noch nicht im
ganzen Baugebiet der jeweiligen Gemeinde erreicht ist. Es liegt auch
klar in der Kompetenz der Gemeinde, im Gemeinderichtplan festzulegen,
welche Entwicklung sie hinsichtlich der Schaffung von Arbeitsplätzen
und Bevölkerungszahl anstrebt und wie gross der Bedarf an den
verschiedenen Zonen ist.
Zu ausführlichen Diskussionen führte auch die in Artikel 12 der
Kommissionsvorlage vorgesehene Etappierung der Bauzonen in baureife
und bis anhin nicht erschlossene Gebiete. Die Regierung schlägt vor,
auf die Einteilung zu verzichten und den Entscheid über die
Erschliessung nicht baureifer Zonen im Rahmen ihrer ortsplanerischen
Verantwortung den Gemeinden zu überlassen. Dabei sind die
Vorschriften des Raumplanungsgesetzes sowie die schon heute gültigen
Bestimmungen des Baugesetzes und des Gesetzes über Baulandumlegungen
zu beachten.
Schliesslich unterbreitet die Regierung dem Landtag auch
Vorschläge für eine Erweiterung des Beschwerderechts von
Grundeigentümern beim Erlass der Nutzungsordnung. Gleichzeitig
schlägt sie vor, das Beschwerderecht von Verbänden des Heimat- und
Umweltschutzes auf Fälle zu beschränken, wenn Bauzonenerweiterungen
inventarisierte oder geschützte Landschaften oder Landschaftslemente
betreffen.
Weitere Schritte
Der Landtag wird die Stellungnahme der Regierung im Rahmen der
zweiten Lesung der Kommissionsvorlage in seiner Junisession (29. bis
21. Juni) beraten. Ob das Raumplanungsgesetz anschliessend einer
Volksabstimmung unterbreitet wird, wird vom Landtag entschieden
werden.

Kontakt:

Ressort:
Inneres/Regierungsrat
Alois Ospelt

Sachbearbeitung:
Stabsstelle für Landesplanung
Tel. +423/236'64'71

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 247

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