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Fürstentum Liechtenstein

Liechtenstein - OECD: Liechtenstein fest entschlossen Dialog weiterzuführen

Vaduz (ots)

Liechtenstein bedauert OECD-Entscheid
«Wir sind weiterhin entschlossen die Kooperation
und den konstruktiven Dialog mit der OECD und den einzelnen
Mitgliedsländern fortzusetzen,» betonte der liechtensteinische
Regierungschef Otmar Hasler heute. Gleichzeitig bedauert die
Regierung des Fürstentums Liechtenstein die Entscheidung der OECD,
Liechtenstein auf die offizielle Liste der unkooperativen Steueroasen
zu setzen. Hasler erklärte sich bereit, den Informationsaustausch in
bilateralen Verträgen mit anderen Ländern zu regeln. Dabei gehe
Liechtenstein von allgemein anerkannten Grundsätzen seiner
Rechtsordnung aus, wie dem Prinzip der Gegenseitigkeit, des Schutzes
der Privatsphäre und des allgemeinen Rechtsschutzes des Einzelnen.
Hasler sagte: «Wir sind jederzeit bereit für eine faire Kooperation,
die sowohl den Anliegen Liechtensteins wie auch der OECD
entsprechen.»
Diese Kooperationsbereitschaft muss nach Ansicht Liechtensteins
aber auf der Grundlage der Gleichbehandlung von OECD-Mitgliedern und
Nicht-OECD-Mitgliedern (»level playing field») und auf einem fairen
und völlig offenen Verfahren bei der Festlegung gemeinsamer
internationaler Steuerpolitik (»fair and fully open procedure»)
beruhen. Dies waren auch die Kernpunkte der Meinungsverschiedenheiten
mit der OECD.
Zum Vorwurf, das Bankkundengeheimnis fördere die Geldwäscherei und
die Finanzierung des internationalen Terrorismus, sagte der
Regierungschef des Fürstentums: «Steuern zu erheben fällt in die
Hoheit des einzelnen souveränen Staates. Die Art und die Höhe der
Steuern steht in keinem kausalen Zusammenhang mit der Finanzierung
des internationalen Terrorismus. Die vielgestaltigen
Sorgfaltspflicht-Massnahmen in Liechtenstein zur Abwehr illegaler
Gelder dienen auch der Bekämpfung des Terrorismus, der ein globales
und kein Liechtensteiner Problem ist. Steuerharmonisierungen sind
kein Instrument der Terrorismus- Bekämpfung. Die Frage der
Finanzierung des internationalen Terrorismus und die Steuerfrage
dürfen nicht vermischt werden.»
Der Schutz der Privatsphäre ist ein Eckpfeiler des
liechtensteinischen Rechtsstaates. Das Bankkundengeheimnis, das sich
daraus ergibt, schützt die legitime Privatsphäre jedes Bankkunden,
nicht jedoch kriminelle Machenschaften. Deshalb wird das
Bankkundengeheimnis bei Strafverfolgungsverfahren durchbrochen und
ist nicht absolut zu verstehen.
Der Entscheidung über das Listing Liechtensteins sind intensive
Gespräche vorausgegangen, in denen Liechtenstein seinen Standpunkt
und seine weitreichende Kooperationsbereitschaft zu Transparenz und
Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten dargelegt hat.
Liechtenstein hat insbesondere auf die bereits bestehende Transparenz
in Steuerangelegenheiten hingewiesen.

Kontakt:

Gerlinde Manz-Christ
Stabsstelle für Öffentlichkeitsarbeit
Tel. +423 236-6180

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: www.presseamt.li
Nr. 198

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