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Fürstentum Liechtenstein

Media Plus (2001 - 2005): Durchführung des Programms zur Förderung von Entwicklung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit

Vaduz (ots)

Durchführung des Programms zur Förderung von Entwicklung, Vertrieb
und Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich europäischer audiovisueller
Werke
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
Grundlage
Grundlage der vorliegenden Aufforderungen zur
Einreichung von Vorschlägen ist der Beschluss 2000/821/EG des Rates
zur Durchführung des MEDIA Plus Programms (2001-2005) der im
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (L 13, 17.1.2001, S. 35)
veröffentlicht wurde. Liechtenstein ist durch den EWR-Beitritt
berechtigt am MEDIA Plus Programm teilzunehmen.
Ziel des Programms ist die Förderung von Entwicklung, Vertrieb und
Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich europäischer audiovisueller Werke.
Somit können im Rahmen dieses Programms Gesellschaften mit Sitz in
Liechtenstein, die mit ihrer Tätigkeiten zu den genannten Zielen
beitragen, einen Antrag auf finanzielle Unterstützung bei der
Europäischen Kommission stellen.
Gegenstand
Aufforderung: Nr. 80/2001 (2001/C 368/09)
   Ziel: Unterstützung für die Fernsehausstrahlung europäischer
   audiovisueller Werke
   Antragsberechtigte: Unabhängige europäische
   Fernsehproduktionsgesellschaften
   Eingabefristen: 15. Februar 2002 und 14. Juni 2002,
   Einzureichen bei der Europäischen Kommission
Aufforderung: Nr. 89/2001 System der «automatischen» Förderung
   (2001/C 368/11)
   Ziel: Förderung des transnationalen Vertriebs europäischer Filme
   Antragsberechtigte: Europäische Filmvertriebsgesellschaften
   Eingabefrist: 30. April 2002,
   Einzureichen bei der Europäischen Kommission
Aufforderung: Nr. 84/2001 (2001/C 371/09)
   Ziel: Förderung der Entwicklung von Produktionsprojekten
   Antragsberechtigte: Unabhängige europäische
   Fernsehproduktionsgesellschaften
   Eingabefrist: 1. Juli 2002,
   Einzureichen bei der Europäischen Kommission
Aufforderung: Nr. 50/01 (2001/C 215/12)
   Ziel: Unterstützung für die Fernsehausstrahlung europäischer
   audiovisueller Werke
   Antragsberechtigte: Unabhängige europäische
   Fernsehproduktionsgesellschaften
   Eingabefrist: 7. September 2002,
   Einzureichen bei der Europäischen Kommission
Aufforderung: Nr. GD EAC/31/01 «Slate funding second stage»
   (2001/C 368/10)
   Ziel: Förderung der Entwicklung von Produktionsprojekten
   Antragsberechtigte: Unabhängige europäische
   Produktionsgesellschaften
   Eingabefrist: 14. September 2002,
   Einzureichen bei der Europäischen Kommission
Europäische Gesellschaften, die im Rahmen dieser Aufforderungen
Vorschläge einreichen wollen und die die «Leitlinien zur Einreichung
von Anträgen auf finanzielle Unterstützung» erhalten möchten, können
dies per Post oder Fax bei folgender Stelle anfordern:
Europäische Kommission
   Herrn Jacques Delmoly
   Referatsleiter, GD EAC/C3
   B100 4/20
   Rue de la Loi/Wetstraat 200
   B-1049 Brüssel
   Fax: +32/2/299'92'14
Die Kommission sichert zu, die genannten Unterlagen innerhalb von
zwei Tagen nach Eingang des Anforderungsschreibens zu senden.
weitere Informationen zur vorliegenden Aufforderung sind auf der
Homepage der Stabsstelle EWR zu finden
(www.firstlink.li/regierung/stab_ewr.htm)

Kontakt:

Stabsstelle EWR
Aeulestrasse 51
FL-9490 Vaduz
Tel. +423/236'60'37
Fax +423/236'60'38

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: www.presseamt.li
Nr. 87

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