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Fürstentum Liechtenstein

Programm DAPHNE 2000 - 2003: Vorbeugende Massnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen

Vaduz (ots)

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
Das Programm DAPHNE (2000-2003) ist ein präventiv
ausgerichtetes Aktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft zur
Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen. Es
entstand aus der Initiative DAPHNE, die 1997 ins Leben gerufen und
bis 1999 durchgeführt wurde. Für diese Initiative wurden 1997 und
1998 Mittel in Höhe von 3 Mio. ECU und 1999 5 Mio. Euro
bereitgestellt. Damit die entsprechenden Massnahmen fortgesetzt
werden konnten, wurde am 24. Januar 2000 das Programm DAPHNE mit
einer Mittelausstattung von 20 Mio. Euro für den Zeitraum 2000-2003
verabschiedet. Liechtenstein ist durch den EWR-Beitritt berechtigt am
Programm DAPHNE 2001- 2003 teilzunehmen.
Dem Programm liegt das Konzept zugrunde, dass Gewalt als Straftat
einzustufen ist. Sie soll im Rahmen eines opferorientierten Ansatzes
bekämpft werden. Gewalt wurde in diesem Zusammenhang definiert als
Gewalthandlungen jeglicher Art, von sexuellem Missbrauch, Gewalt in
der Familie, Ausbeutung zu kommerziellen Zwecken, Tyrannisierung und
Aggression in der Schule über Menschenhandel bis hin zu Gewalttaten
gegen häufig diskriminierte Personen wie Behinderte, Angehörige von
Minderheiten, Migranten und Migrantinnen und sonstige gefährdete
Personen.
Programmziele
Unterstützung und Förderung der Zusammenarbeit von
Nichtregierungsorganisationen (NRO) und anderen Organisationen,
einschliesslich öffentlicher Stellen, die im Bereich der
Gewaltbekämpfung tätig sind;
stärkere Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Problematik
der Gewalt und der Verhütung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und
Frauen, einschliesslich der Opfer des Menschenhandels zum Zwecke der
sexuellen Ausbeutung, der Opfer sexueller Ausbeutung zu kommerziellen
Zwecken und der Opfer anderer Formen des sexuellen Missbrauchs.
Förderungswürdige Massnahmen
Grenzübergreifende Massnahmen zur Errichtung multidisziplinärer
Netze, zur Sicherstellung des Austausches von Informationen und
bewährten Praktiken sowie zur Gewährleistung der Zusammenarbeit auf
Ebene der Gemeinschaft;
Grenzüberschreitende Massnahmen zur Sensibilisierung der
Öffentlichkeit.
Fördervoraussetzungen
Am Programm Daphne beteiligen können sich öffentliche oder private
Organisationen und Einrichtungen, die zur Verhütung und Bekämpfung
von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen beitragen. Es müssen
Partnerschaften aus mindestens zwei Organisationen oder Einrichtungen
aus zwei Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EU-Länder und
Liechtenstein, Norwegen und Island) gebildet werden. Die Projektdauer
kann 12 oder 24 Monate betragen.
Frist zur Einreichung von Projektvorschlägen: 26. April 2002
Infoline der Europäischen Kommission
Europäische Gesellschaften, die im Rahmen dieser Aufforderungen
Vorschläge einreichen wollen und die den Leitfaden erhalten möchten,
können diesen über die Daphne-Website herunterladen:
http://europa.eu.int/comm/justice_home/project/daphne/de/index.htm

Kontakt:

Bernadette Kubik-Risch
Aeulestrasse 51
FL-9490 Vaduz
Tel. +423/236'60'60
Fax +423/236'65'60

weitere Informationen zur vorliegenden Aufforderung sind auf der
Homepage der Stabsstelle EWR zu finden (www.firstlink.li/
regierung/stab_ewr.htm)

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: www.presseamt.li
Nr. 81

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