Alle Storys
Folgen
Keine Story von Fürstentum Liechtenstein mehr verpassen.

Fürstentum Liechtenstein

Verordnung über das Gerichtspraktikum erlassen

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 15. Januar
2002 die Verordnung über das Gerichtspraktikum genehmigt. In der
Verordnung werden die Zulassung und die Ausgestaltung des
Gerichtspraktikums sowie die Rechte und Pflichten der
Rechtspraktikanten beim Liechtensteinischen Landgericht geregelt.
Das Gerichtspraktikum wird für die Zulassung zur
Rechtsanwaltsprüfung vorausgesetzt. Nachdem in der Vergangenheit
keine verbindlichen Regelungen über das Ausbildungsprogramm eines
Gerichtspraktikanten bestanden, wird mit der neuen Verordnung
erstmals eine verbindliche Handhabe des Gerichtspraktikums zur
Verfügung gestellt. Dem Landrichterkollegium wird dabei im Rahmen der
Verordnungsbestimmungen die Kompetenz eingeräumt, interne Richtlinien
für die Ausbildung und die Zuteilung der Gerichtspraktikanten zu
erlassen. Ebenso wird mit der Verordnung eine koordinierte Zulassung
von Gerichtspraktikanten gewährleistet.

Kontakt:

Ressort:
Präsidium/Regierungschef Otmar Hasler

Sachbearbeitung:
Ressort Präsidium
Tel. +423/236'60'07

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: www.presseamt.li
Nr. 23 1/3489-1600

Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
  • 16.01.2002 – 13:51

    Arbeitsgruppe «Schule und Begabtenförderung»

    Vaduz (ots) - Zum Thema «Schule und Förderung von sportlich und musisch Begabten» und im Hinblick auf die Schaffung von speziellen Ausbildungskonzepten an öffentlichen Schulen hat die Regierung an ihrer Sitzung vom 15. Januar 2002 eine Arbeitsgruppe «Schule und Begabtenförderung» bestellt. Die Arbeitsgruppe erhielt den Auftrag, zu Handen der Regierung die Thematik Schule und Begabtenförderung aufzuarbeiten. Im ...

  • 16.01.2002 – 13:51

    Volksabstimmungen vom 8./10. März 2002

    Vaduz (ots) - Die Volksabstimmungen über das Initiativbegehren zur Abänderung von Artikel 20 der Verfassung (Verkehr) und über das Referendumsbegehren zum Verpflichtungskredit für die Durchführung des Festivals «The Little Big One» in den Jahren 2002 bis 2004 finden am Freitag, 8. März, und am Sonntag, 10. März 2002, statt. Die Regierung hat den Terminplan für die Auflage der Stimmregister, die Abgabe ...