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Fürstentum Liechtenstein

Versicherungsabkommen Liechtenstein-Schweiz hat sich bewährt

Vaduz (ots)

Liechtensteinische Versicherungsunternehmen können
gleich wie in den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes
(EWR) auch in der Schweiz ohne grössere administrative Hindernisse
tätig sein. Umgekehrt haben auch schweizerische
Versicherungsunternehmen Zugang zum liechtensteinischen
Versicherungsmarkt. Möglich macht's das Versicherungsabkommen, das
seit 5 Jahren in Kraft ist. Das Abkommen funktioniert gut; 9
Liechtensteinische Versicherer sind in der Schweiz tätig; 47
Versicherer aus der Schweiz in Liechtenstein. Die beiden Länder haben
beschlossen, die EG-Besucherschutzrichtlinie (2000/26/EG) gegenseitig
anzuwenden, welche die Entschädigung von Opfern eines Verkehrsunfalls
erleichtern will.
Dennoch hat die Gemischte Kommission an ihrer Sitzung vom 19.
Dezember 2001 in Vaduz das Versicherungsabkommen angepasst. Mit den
rein formellen Änderungen werden Lücken geschlossen, Unklarheiten
beseitigt und der Anhang neu nummeriert. Nicht geändert wurde
hingegen der Inhalt des Abkommens: der freie Verkehr von
Versicherungsdienstleistungen nach dem Prinzip der Einheitslizenz und
der Sitzlandaufsicht (analog der EG-Regelung).
Ferner hat die Gemischte Kommission ihr Arbeitsprogramm für 2002
festgelegt. Wichtigstes Thema wird dabei die Umsetzung der
EG-Besucherschutzrichtlinie sein, die Anfang 2003 in den Staaten des
EWR angewendet wird. Die notwendigen Gesetzesrevisionen sollen im
nächsten Jahr durchgeführt werden.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236 67 22
Fax: +423/236 64 60
Internet: www.presseamt.li
Rückfragen:
Nr. 656
Sachbearbeitung: Amt für Volkswirtschaft, Versicherungsaufsicht,
Tel. +423 / 236 69 40

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