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Fürstentum Liechtenstein

Beiträge Liechtensteins an das IKRK

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 18. Dezember
2001 Beiträge von 230'000 Franken zugunsten von acht Hilfsprogrammen
des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes (IKRK) in Burundi, in
Israel (einschliesslich der besetzten Gebiete und des Gazastreifens),
in Kolumbien, in der Demokratischen Volksrepublik Kongo, im
Nordkaukasus, in Ruanda, in Sierra Leone und im Sudan beschlossen.
An das Hilfsprogramm in Burundi wird ein Beitrag von 20'000
Franken geleistet. Das im August letzten Jahres unterzeichnete
Arusha-Friedensabkommen hat keine Verbesserung der Konfliktsituation
in Burundi gebracht. Die Konfliktsparteien sind sich über die
Bedingungen einer Waffenruhe und einer Übergangsregierung uneinig,
mit schwerwiegenden Konsequenzen für das seit Jahren vom Konflikt
heimgesuchte Land. Es herrscht ein dramatischer Mangel an
Nahrungsmitteln, was die bereits äusserst prekäre humanitäre Lage und
die Situation im Gesundheitsbereich noch weiter verschlimmert. Diese
Entwicklung ist hauptsächlich auf die jahrelange Dürre und auf
Unwetter sowie auf die Malaria zurückzuführen. Ferner sind die
direkten Auswirkungen des Konflikts und des gegen das Land verhängten
Embargos zu spüren, das bis 1999 in Kraft war. Die Zahl der
unterernährten Menschen wird auf über eine Million geschätzt. Das
IKRK konzentriert sich auf Nahrungsmittellieferungen bzw. deren
Verteilung in verschiedenen Provinzen. Das Hilfsprogramm umfasst
weiters einen verbesserten Zugang zu Wasser und sanitären
Einrichtungen; es werden Hygieneartikel und medizinische Versorgung
für die Zivilbevölkerung, für Kranke und für Verwundete
bereitgestellt.
Mit dem Beitrag von 30'000 Franken für das Hilfsprogramm in
Israel, in den besetzten Gebieten und in den Autonomiegebieten soll
dem IKRK Unterstützung für seine Arbeit in der Krisenregion geleistet
werden. Die im September 2000 auf der West Bank, im Gaza-Streifen und
in Jerusalem ausgebrochenen Gewalttätigkeiten haben sich im Laufe des
Jahres 2001 weiter verschärft. Trotz der Aufrufe der internationalen
Gemeinschaft zum Gewaltverzicht und trotz der Appelle an beide Seiten
zur Mässigung kam es immer wieder zu Zusammenstössen zwischen den
Parteien. Deshalb bemüht sich das IKRK in Israel, die Achtung des
Vierten Genfer Abkommens über den Schutz der Zivilbevölkerung in
Kriegszeiten zu fördern. Im Rahmen dieser Tätigkeiten besucht es
Gefangene, geht Zwischenfällen im Feld nach und wird bei den Behörden
vorstellig. Nach dem Ausbruch der Gewalttätigkeiten im Westjordanland
und in Gaza Ende September 2000 verstärkte das IKRK seine Präsenz vor
Ort und seine Unterstützung der medizinischen Einrichtungen und
Dienste, insbesondere die Erste-Hilfe-Dienste des Palästinensischen
Roten Halbmonds. Auf Ersuchen der palästinensischen Behörden wurde
das IKRK auch in den autonomen Gebieten tätig. Das IKRK koordiniert
ferner die Hilfstätigkeiten der Internationalen Rotkreuz- und
Rothalbmondbewegung.
Mit dem Beitrag von 20'000 Franken an das Hilfsprogramm in
Kolumbien sollen die Aktivitäten des IKRK in diesem Land unterstützt
werden. Das IKRK bemüht sich, bei den Behörden, bei Militär und
Polizei sowie bei allen bewaffneten Guerillagruppierungen und auch
unter der Zivilbevölkerung eine bessere Achtung seines Mandats zu
erwirken, damit es seine Aktivitäten im Bereich der Schutz- und
Hilfstätigkeiten, des Besuchs von Gefangenen und der Verbreitung der
Kenntnisse über das humanitäre Völkerrecht wirksam fortsetzen kann.
Ein weiterer Beitrag von 30'000 Franken gilt dem Hilfsprogramm in
der Demokratischen Volksrepublik Kongo. Während die im
«Lusaka-Friedensprozess» vereinbarte Waffenruhe in den durch die
UNO-Friedenstruppen überwachten Teilen des Landes weitgehend anhält,
hat sich die Situation in den östlichen Provinzen Nord- und Südkivu
wiederum verschlechtert. Nach Ruanda zurückkehrende bewaffnete
ehemalige ruandische Gruppierungen stiessen mit ruandischen
Streitkräften in den beiden genannten Provinzen zusammen. Das IKRK
leistet Soforthilfe für die infolge des Konflikts verletzten und
vertriebenen Menschen, wobei es die «Hilfe zur Selbsthilfe» fördert.
Es unterstützt auch die Behörden bei der grundlegenden ärztlichen
Betreuung der Kriegsverletzten. Zudem führt es Schutztätigkeiten
zugunsten verschiedener Kategorien von Personen durch, die ihrer
Freiheit beraubt wurden, einschliesslich Kriegsgefangener und
sonstiger «Zivilpersonen», die im Zusammenhang mit dem Konflikt
festgehalten werden (Zivilinternierte). Das IKRK stellt unter anderem
auch den Kontakt zwischen infolge des Konflikts getrennten
Familienmitgliedern wieder her. Darüber hinaus fördert es die
Entwicklung der Rotkreuzgesellschaft des Landes.
Dem IKRK wird auch ein Beitrag von 50'000 Franken für das
Hilfsprogramm in der Russischen Föderation/Nordkaukasus zur Verfügung
gestellt. Das IKRK unterstützt die im Nordkaukasus Vertriebenen und
Verwundeten sowie verschiedene «Bevölkerungsgruppen», die in den
letzten Jahren von den diversen Konflikten, namentlich vom
anhaltenden Konflikt in Tschetschenien, betroffen sind, unter anderem
mit Lebensmitteln und Medikamenten. Ferner besucht es Personen, die
im Zusammenhang mit diesen Ereignissen festgehalten werden, und führt
landesweit langfristige Programme durch, um die Achtung des
humanitären Völkerrechts zu fördern und die Behörden und die
Zivilgesellschaft besser mit dem Mandat des IKRK und seinen
Tätigkeiten vertraut zu machen.
Ein Beitrag von 30'000 Franken geht an das Hilfsprogramm in
Ruanda. Über sieben Jahre nach den schrecklichen Ereignissen in
Ruanda sind über 100'000 des Völkermords angeklagte Personen zum
grössten Teil immer noch ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Trotz
massiver Hilfe des IKRK seit 1994 zur Deckung der allernotwendigsten
täglichen Bedürfnisse gibt es weiterhin schwerwiegende Probleme
aufgrund von überfüllten Gefängnissen, von Unterernährung, von Mangel
an sauberem Wasser, von fehlender Gesundheitsversorgung sowie von
extrem schlechten hygienischen Verhältnissen.
Für Sierra Leone wird dem IKRK ein Beitrag von 20'000 Franken zur
Verfügung gestellt. In Sierra Leone konzentriert sich das IKRK in
Anbetracht des jüngsten Rückschlags im Friedensprozess und der
unstabilen Lage in der Region erneut auf die Soforthilfe und den
Schutz von Zivilisten. Ferner setzt das IKRK seine Bemühungen zur
Förderung der Eigenständigkeit der Bauern durch landwirtschaftliche
Programme fort und unterstützt chirurgische und sonstige medizinische
Einrichtungen. Über das Rote Kreuz von Sierra Leone hilft das IKRK
durch seine Suchdiensttätigkeiten Tausenden von Menschen,
einschliesslich sierra-leonischer Flüchtlinge in Liberia und Guinea,
bei der Familienzusammenführung.
Ein Beitrag von 30'000 Franken geht an das IKRK für das
Hilfsprogramm im Sudan. Mit dem Einsetzen der Dürreperiode wurden die
Kämpfe im Süd-Sudan massiv intensiviert. Die «Sudan People's
Liberation Army (SPLA)» hat eine militärische Offensive im nördlichen
Bahr-el-Gazal, im Raja-Gebiet begonnen. Im oberen westlichen
Nilgebiet ebenso wie im östlichen oberen Nilgebiet geht der Krieg
zwischen den verfeindeten Parteien unvermindert weiter. Im Sudan
gehören Schutz- und Hilfsaktivitäten zugunsten von Vertriebenen und
Ansässigen, die stark vom Konflikt betroffen sind, zu den
Haupttätigkeiten des IKRK. Ferner unterstützt es Kriegsverletzte und
sorgt dafür, dass sie eine angemessene chirurgische Behandlung
erhalten. Darüber hinaus überprüft es die Haftbedingungen von im
Zusammenhang mit dem Konflikt festgehaltenen Personen und stellt
sicher, dass sie in Übereinstimmung mit den Vorschriften des
humanitären Völkerrechts behandelt werden.

Kontakt:

Ressort:
Äusseres/Regierungsrat
Ernst Walch

Sachbearbeitung:
Ressort Äusseres
Tel. +423/236'60'12

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: www.presseamt.li
Nr. 649

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