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Fürstentum Liechtenstein

Vernehmlassungsbericht zum Agrarpaket 2001 verabschiedet

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 11. Dezember
den Vernehmlassungsbericht zum Agrarpaket 2001 genehmigt und in die
Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis Ende
März 2002. Weitere Kreise oder Personen, die sich an der
Vernehmlassung beteiligen wollen, können den Vernehmlassungsbericht
bei der Regierungskanzlei beziehen.
Im Zuge des Agrarpaketes 2001 werden Regelungen in verschiedenen
Bereichen der Agrarpolitik angepasst, was auch im Einklang mit der
schweizerischen Agrarpolitik 2002 steht. Um die Wettbewerbsfähigkeit
der liechtensteinischen Landwirtschaft im Vergleich zur Schweiz zu
sichern und das Regelungsgefälle zur Schweiz abzubauen sollen die
schweizerischen Regelungen weitgehend übernommen werden. Es besteht
aber auch aufgrund eigener Bedürfnisse der liechtensteinischen
Landwirtschaft Handlungsbedarf.
Mit dem Agrarpaket 2001 trägt die Regierung Hasler den bereits
seit Jahren vorgebrachten Anliegen der liechtensteinischen Landwirte
Rechnung. «Es freut mich, dass es uns gelungen ist, diese schwierige
Materie noch vor Weihnachten abzuschliessen und damit den Weg zur
Sicherung der Zukunft der liechtensteinischen Bauern zu bereiten,»
meinte der für Landwirtschaft zuständige Regierungsrat Alois Ospelt
in der heutigen Medienorientierung.
Wichtig und erwähnenswert ist die möglichst rasch geplante
Umsetzung des Agrarpaketes 2001, das im Rahmen der
Interpellationsbeantwortung vom 1. April 2000 bereits angekündigt
worden war. Viele der im Agrarpaket 2001 enthaltenen Massnahmen sind
unbestritten und werden von den liechtensteinischen Landwirten schon
seit längerem erwartet. Um die Wettbewerbsfähigkeit der
liechtensteinischen Landwirte im gemeinsamen
schweizerisch-liechtensteinischen Markt zu schützen, aber auch im
Hinblick auf gesamteuropäische agrarpolitische Tendenzen, ist eine
möglichst schnelle Umsetzung des Agrarpaketes 2001 geboten.
Im Rahmen des Agrarpaketes 2001 sollen folgende Gesetze angepasst
und abgeändert werden:
-Gesetz über einkommensverbessernde Direktzahlungen in der  
    Landwirtschaft (Direktzahlungsgesetz);
-Gesetz über die Abgeltung ökologischer und tiergerechter  
    Leistungen in der Landwirtschaft (Abgeltungsgesetz);
-Gesetz über die Förderung der Alpwirtschaft  
    (Alpwirtschaftsgesetz);
-Gesetz über die Förderung von Investitionen in der  
    Landwirtschaft (FILG);

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl),
Tel. +423/236'67'22, Fax +423/236'64'60, Internet: www.presseamt.li;
Ressort: Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft/Regierungsrat Alois
Ospelt;
Sachbearbeitung: Landwirtschaftsamt, Tel. +423/236'66'03.

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