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Fürstentum Liechtenstein

Eintrag ins EWR-Arzneimittelregister

Vaduz (ots)

Die Kontrollstelle für Arzneimittel hat die
Arzneimittel, die nach dem zentralen Verfahren gemäss der Verordnung
(EWG) Nr. 2309/93 bis 31. August 2001 von der Europäischen Kommission
zugelassen wurden, in das liechensteinische EWR- Arzneimittelregister
eingetragen. Gestützt auf die Kundmachung des Beschlusses Nr. 74/1999
des gemeinsamen EWR-Ausschusses, LGBl. 1999 Nr. 224, und auf den
Beschluss der Regierung vom 3. April 2001, gelten damit diese
Arzneimittel für Liechtenstein als genehmigt.
Es handelt sich zur Zeit um 150 Arzneimittel plus
Darreichungsformen für den Humanbereich und 21 Arzneimittel plus
Darreichungsformen für den Veterinärsektor. Die Zahl der im zentralen
Verfahren zugelassenen Arzneimittel wird kontinuierlich steigen. Von
nun an werden neue zentral zugelassene Arzneimittel in periodischen
Intervallen im EWR - Arzneimittelregister eingetragen. Diese
Eintragungen sind öffentlich und können bei der Kontrollstelle für
Arzneimittel beim Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
eingesehen oder bezogen werden. Zudem sind die Arzneimittel im
Europäischen Gemeinschaftsregister
(http://dg3.eudra.org/F2/register.htm) aufgeführt. Die Fachkreise
wurden direkt informiert.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel.: +423/236 67 22
Fax: +423/236 64 60
Internet: www.presseamt.li
Rückfragen:
Ressort: Gesundheit/Regierungsrat Hansjörg Frick
Sachbearbeitung: Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
(+423/236 73 11)
Nr. 521

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