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Fürstentum Liechtenstein

Auslosung von Aufenthaltsbewilligungen an EU/EWR-Bürger

Vaduz (ots)

Im Jahr 2001 werden zwei Auslosungen durchgeführt,
bei denen gesamthaft 28 Bewilligungen zum Stellenantritt und 8
Bewilligungen zur erwerbslosen Wohnsitznahme erteilt werden. Die
erste Auslosung fand im Frühjahr 2001 statt. Die Vorauslosungen der
zweiten Auslosung der Aufenthaltsbewilligungen für EWR-Bürger finden
am 14. September 2001 unter Aufsicht eines Landrichters beim
Ausländer- und Passamt statt.
Für das Jahr 2001 wurden pro Auslosung folgende Quoten festgelegt:
a)  Erwerbstätige (unselbständige und selbständige): 
       14 Aufenthaltsbewilligungen;    
   b)  Nicht-Erwerbstätige (erwerbslose Wohnsitznahme, Rentner): 
       4 Aufenthalts-bewilligungen.
Bei der Vorauslosung werden bei den Erwerbstätigen 28 Personen und
bei den Nicht-Erwerbstätigen 8 Personen ausgelost, wobei die
Voraussetzungen gemäss Art. 7 Abs. 2 des Gesetzes über das Verfahren
zur Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen (ABVG; LGBl. 2000 Nr. 98)
erfüllt sein müssen. Diese Personen nehmen dann an der
Schlussauslosung teil.
Für die rechtzeitige Einreichung der Bewerbung waren das Datum des
Poststempels sowie das Valutadatum der Bankeinzahlung
(Zahlungseingang bei der Liechtensteinischen Landesbank) massgebend.
Das Datum für die Schlussauslosungen wird vom Ausländer- und
Passamt nach erfolgter Vorauslosung festgesetzt.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl),
Tel. +423 236 67 22, Fax +423 236 64 60.
Ressort: Präsidium/Regierungschef Otmar Hasler
Sachbearbeitung: Ausländer- und Passamt (+423 236 61 41)
Nr. 420

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