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Fürstentum Liechtenstein

Öffentlichkeitsarbeit zum Gleichstellungsgesetz und zum Chancengleichheitspreis 2002

Vaduz (ots)

Die Regierung legt grossen Wert auf die
Gewährleistung der verfassungsmässigen Rechte. Ein in der Verfassung
festgelegtes Recht ist die Gleichberechtigung von Frau und Mann.
Im Mai 1999 trat das Gesetz über die Gleichstellung von Frau und
Mann (Gleichstellungsgesetz GLG) in Kraft. Im September 1999
veröffentlichte das Gleichstellungsbüro die Broschüre "Gleichstellung
im Erwerbsleben". In dieser Broschüre, die an Industrie, Gewerbe,
ArbeitnehmerInnenverband, Frauenorganisationen und eine interessierte
Öffentlichkeit verteilt wurde, finden sich Erläuterungen zum Gesetz,
Fallbeispiele sowie der Gesetzestext.
Fachleute sind sich einig, dass mit dem Gleichstellungsgesetz ein
Instrument zur Verfügung steht, die tatsächliche Gleichstellung von
Frauen und Männern im Erwerbsleben zu fördern.
Öffentlichkeitsarbeit zum Gleichstellungsgesetz
Mit einer Öffentlichkeitskampagne des Ressorts Familie und
Gleichberechtigung unter der Projektleitung des Gleichstellungsbüros
wird das Gleichstellungsgesetz in der Zeit von September bis November
dieses Jahres einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht: Das
Wissen zum Gleichstellungsgesetz soll verbreitert werden,
Arbeitnehmerinnen sollen ermutigt werden, ihre Rechte wahrzunehmen
und Arbeitgebende sollen für das Gesetz sensibilisiert werden.
Es werden zwei Broschüren zum Gleichstellungsgesetz
veröffentlicht: In der Broschüre "Gleichstellung. Ihr gutes Recht"
werden Arbeitnehmerinnen auf die wesentlichsten Bestandteile des
Gleichstellungsgesetzes hingewiesen, aufgefordert, Mut zu haben, ihre
Rechte auch durchzusetzen und kostenlose Beratungsstellen angeführt.
Diese Broschüre wird an alle Haushaltungen verschickt.
Die Broschüre "Gleichstellung. Eine gerechte Sache" richtet sich
mit den wesentlichsten Inhalte des Gleichstellungsgesetzes an
Unternehmen und zeigt jene Benachteiligungen auf, die auch heute noch
vielfach unauffälliger Bestandteil des Umgangs mit Arbeitnehmerinnen
sind.Weiters werden in den nächsten zwei Monaten Plakate und
Radiospots mit vier verschiedenen Slogans auf das
Gleichstellungsgesetz hinweisen.
Am Donnerstag, 25. Oktober, wird ein Vortrag zum Thema "Diversity
Management: Chancengleichheit in der Personalpolitik der Credit
Suisse" stattfinden. Als Referentinnen konnten mit Claudia M. Egli
und Cinzia De Martin zwei fundierte Kennerinnen zu dieser Materie
gewonnen werden. Der Vortrag richtet sich an die
Personalverantwortlichen der liechtensteinischen Betriebe wie auch an
die interessierte Öffentlichkeit. Ein weiterer Vortrag, der dieselbe
Zielgruppe ansprechen möchte, ist für Dienstag, 13. November geplant.
Prof. Dr. Christian Baitsch wird zum Thema "Wenn zwei das Gleiche
tun, - diskriminierungsfreie Personalbeurteilung" sprechen.
Am Freitag, 9. November und Samstag, 10. November, werden
Arbeitnehmerinnen Gelegenheit haben, im Rahmen zweier Workshops
persönliche Fragen zu Lohn bzw. zum Thema Teilzeitarbeit zu stellen
und in kleinen Arbeitsgruppen massgeschneiderte Lösungen zu
erarbeiten. Die Leiterin der Workshops, die auch einzeln besucht
werden können, ist Claudia Studer aus Basel. Ihr Projekt PIA,
Pionierinnen in Ausbildung, war ursprünglich ein Lernprojekt, in dem
sich interessierte Frauen mit Inhalten, Möglichkeiten und Grenzen des
schweizerischen Gleichstellungsgesetzes auseinander setzen und
gegenseitig unterstützen konnten. PIA arbeitet nach dem Prinzip Hilfe
zur Selbsthilfe.
Die Infra (Informations- und Kontaktstelle für Frauen) unterstützt
die Kampagne mit Fallbeispielen in den Medien. Im Weiteren richtet
sie am 18. und 27. September eine Hotline ein und bietet durch eine
Anwältin persönliche Beratung zu Fragen rund um das
Gleichstellungsgesetz an. Für die persönliche Beratung ist eine
Anmeldung bis zum 21. September (Tel. 232 08 80) erforderlich.
Abgeschlossen wird die Kampagne am 19. November mit dem
Theaterstück "Wenn sie gleich sagt, meint er später, - ein Drama in
unzähligen Akten", mit den Schauspielern Marietta Jemmi und Jan
Weissenfels.
Broschüre "Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz"
Als Ergänzung der Öffentlichkeitskampagne ist zu einem Spezialfall
der Diskriminierung eine Broschüre mit dem Titel "Mit mir nicht!,-
sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz", entstanden. Sie will vor allem
bewusst machen, dass sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sehr wohl
noch existiert und in diesem Sinn präventiv wirken. Beginnend mit
einer Definition werden Beispiele angeführt, Wirkungen und Folgen der
Belästigung beschrieben, erfolgreiche Abwehrmassnahmen u.a.
aufgezeigt.. Es wird auf die rechtlichen Möglichkeiten in
Liechtenstein hingewiesen und auf die Verpflichtung der Unternehmen,
für ein belästigungsfreies Arbeitsklima zu sorgen.
Chancengleichheit 2002
Zum dritten Mal wird heuer der Chancengleichheitspreis
ausgeschrieben. Mehr Chancengleichheit, partnerschaftliches Denken
und Handeln im Sinn einer besseren Vereinbarkeit von Familie und
Beruf sind der Regierung ein grosses Anliegen für das Sensibilisieren
der Öffentlichkeit.
Zielgruppe dieses Förderpreises sind die liechtensteinischen
Betriebe sowie Institutionen/Organisationen jeder Grösse und
Einzelpersonen. Für diesen mit 15.000, -- Franken dotierten Preis
sieht die Jury vor allem auch Projekteingaben der liechtensteinischen
Betriebe mit grossem Interesse entgegen.
Der Anerkennungspreis will die Öffentlichkeit für frauen- und
familienfreundliche Rahmenbedingungen sensibilisieren, Betriebe
motivieren, ebensolche Arbeitsbedingungen zu schaffen, private
Initiativen, die zu einer Verbesserung der Chancengleichheit zwischen
Mann und Frau führen, honorieren, Einzelpersonen, die sich persönlich
oder wissenschaftlich mit Gleichstellungsthemen befassen,
auszeichnen.
Das Ende der Eingabefrist ist der 1. Februar 2002. Unterlagen sind
beim Gleichstellungsbüro erhältlich.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel.: +423 236 67 22
Fax: +423 236 64 60

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