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Fürstentum Liechtenstein

Bürgschaftsverpflichtung der LKW

Vaduz (ots)

Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur
Genehmigung einer Bürgschaftsverpflichtung der Liechtensteinischen
Kraftwerke (LKW) zuhanden des Landtags verabschiedet. Die LKW sind
für die Finanzierung von Investitionen der Tochtergesellschaft
Lie-Comtel AG eine Bürgschaft über 7,7 Mio Franken bei der
Liechtensteinischen Landesbank AG, vorbehaltlich der Zustimmung des
Landtags, eingegangen.
Der Voranschlag 2001 der LKW, der vom Landtag im November 2000
genehmigt wurde, enthielt eine Kapitalerhöhung bei der Lie-Comtel AG
um 3 Mio. Franken. Begründet wurde diese Kapitalerhöhung mit dem
Einstieg in das Kabelfernsehnetz sowie mit der Aufrüstung der
technischen Einrichtungen zur Erbringung von
Telekommunikationsdiensten, wofür insbesondere in der Startphase hohe
Investitionskosten anfallen. Die Erhöhung des Eigenkapitals der
Lie-Comtel AG von 3 Mio. Franken auf 6 Mio. Franken dient der
Absicherung der Finanzierung dieser Basisinvestitionen. Diese
Kapitalerhöhung ist zwischenzeitlich erfolgt.
Die Lie-Comtel AG ist derzeit im Begriffe, die Kabelfernsehnetze
in Liechtenstein zu erwerben und so auszubauen, dass neben dem
Kabelfernsehgeschäft über das gleiche Netz auch Mehrwertdienste im
Bereich der Telekommunikation angeboten werden können. Für die
Bankkredite der Lie-Comtel AG, die zur Finanzierung der aufgezeigten
Investitionen erforderlich sind, sind die LKW eine Bürgschaft über
7,7 Mio Franken bei der Liechtensteinischen Landesbank AG
eingegangen. Für diese Bürgschaft ist die Genehmigung durch den
Landtag erforderlich.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236 67 22
Fax: +423/236 64 60
Rückfragen:
Ressort: Wirtschaft/Regierungsrat Hansjörg Frick
Sachbearbeitung: Amt für Volkswirtschaft (+423/236 68 71)
Nr. 381

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