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Fürstentum Liechtenstein

Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998

Vaduz (ots)

Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht
und Antrag betreffend das Römer Statut des Internationalen
Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998. Das Römer Statut des
Internationalen Strafgerichtshofs wurde am 17. Juli 1998 von der
Diplomatischen Konferenz der UNO zur Errichtung eines Internationalen
Strafgerichtshofs in Rom verabschiedet. Es bildet die rechtliche
Grundlage für einen ständigen Internationalen Strafgerichtshof mit
Sitz in Den Haag. Der künftige Gerichtshof ist zuständig für die
Beurteilung von besonders schweren Verbrechen, welche die
internationale Gemeinschaft als Ganzes betreffen: Völkermord,
Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und bestimmte
Formen der Aggression.
Der Gerichtshof beruht auf dem Grundsatz der Komplementarität: Er
wird nur dann tätig, wenn die für die Strafverfolgung in erster Linie
zuständigen innerstaatlichen Behörden nicht willens oder nicht in der
Lage sind, eines dieser Verbrechen, das auf ihrem Hoheitsgebiet oder
von einem ihrer Staatsangehörigen begangen wird, ernsthaft zu
verfolgen. Dieser Fall kann etwa dann eintreten, wenn das staatliche
Strafverfolgungssystem als Folge kriegerischer Ereignisse
zusammengebrochen ist. Denkbar ist auch, dass die zuständigen
innerstaatlichen Behörden von Personen kontrolliert werden, welche
die fraglichen Verbrechen selbst mitzuverantworten haben, so dass
keine ernsthafte Strafverfolgung stattfindet. Durch die komplementäre
Ausgestaltung des Statuts soll sichergestellt werden, dass die immer
wieder auftretenden Lücken bei der strafrechtlichen Verfolgung dieser
besonders schweren Verbrechen geschlossen werden können. Mit der
Errichtung des Gerichtshofs soll die innerstaatliche
Strafgerichtsbarkeit keinesfalls ersetzt werden. Ebenso wenig ist er
eine Rechtsmittelinstanz, mit welcher letztinstanzliche
innerstaatliche Strafurteile einer internationalen Ueberprüfung
unterzogen würden.
Das Statut anerkennt den völkerrechtlichen Grundsatz der
individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit für schwerste
Völkerrechtsverletzungen, ohne sich zur Frage einer allfälligen
Staatenverantwortlichkeit zu äussern. Die bedeutende Errungenschaft
des Römer Statuts besteht darin, dass sich Einzelpersonen, welche die
minimalsten Verhaltensregeln der Mitmenschlichkeit verletzt haben,
unter Umständen vor einem internationalen Gericht verantworten
müssen. Der Internationale Strafgerichtshof ist damit Ausdruck einer
im Namen der Staatengemeinschaft ausgeübten Justiz.
Derzeit haben rund 140 Staaten das Statut unterzeichnet - unter
ihnen Liechtenstein am 18. Juli 1998. Rund 30 Staaten haben das
Statut ratifiziert; zahlreiche weitere Staaten haben eine baldige
Ratifikation angekündigt. Angesichts der weltweit grossen politischen
Anstrengungen zur raschen Schaffung des Gerichtshofs kann davon
ausgegangen werden, dass das Statut in naher Zukunft in Kraft treten
wird. Die Umsetzung des Römer Statuts bedarf einer eigenen
gesetzlichen Grundlage, die in einem separaten Bericht und Antrag dem
Landtag unterbreitet wird.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl),
Tel. +423 236 67 22, Fax +423 236 64 60;
Ressort: Aeusseres/Regierungsrat Ernst Walch,
Sachbearbeitung: Ressort Aeusseres, Tel. +423 236 60 12,
Nr. 254 1/1337-9714.5/1/3, 23. Mai 2001.

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