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Fürstentum Liechtenstein

Neues Jugendgesetz: Beteiligung der Oeffentlichkeit=

Vaduz (ots)

Alle Interessierten sind eingeladen, am Gespräch teilzunehmen
Am Dienstag, 3. April 2001, um 19.00 Uhr wird im
Post- und Verwaltungsgebäude in Schaan, 3. Stock, ein weiteres
moderiertes Gruppengespräch stattfinden. Diskutiert wird, was in
einem Jugendgesetz geregelt bzw. nicht geregelt werden sollte.
Eingeladen sind die Elternvereine und alle, die sich Gedanken zu
einem neuen Entwurf machen wollen. Das Jugendgesetz kann im
Sekretariat des Amtes für Soziale Dienste (Tel.: 236 72 72) kostenlos
angefordert werden.
Im Jugendgesetz vom 19. Dezember 1979 werden drei Bereiche
geregelt: Jugendpflege, Jugendschutz und Jugendhilfe. Die
Jugendpflege hat zum Ziel durch Beratung und finanzielle
Unterstützung, die ausserschulische Jugendarbeit zu fördern, wie
beispielsweise Jugendzentren, Jugendveranstaltungen, Jugendprojekte,
der regionale und internationale Austausch von Jugendlichen sowie die
Zusammenarbeit im Jugendbereich. Zweck des Jugendschutzes ist es,
Kinder und Jugendliche mit Hilfe von Regelungen (Alkohol-,
Tabakkonsum, Ausgang etc) vor Gefahren zu schützen. Die Jugendhilfe
zielt darauf ab, Familien bei der Erziehung von Kindern und
Jugendlichen zu unterstützen und greift dort ein, wo behördliche
Massnahmen zum Wohl der Kinder und Jugendlichen notwendig sind.
Was soll (nicht) geregelt werden?
Die Agentur JugendInitiativ, welche seit 1996 die
Jugendbeteiligung in Vorarlberg koordiniert, führt im Auftrag des
Amtes für Soziale Dienste fünf moderierte Gruppengespräche durch. Die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind aufgefordert, Kritik am geltenden
Jugendgesetz und Ideen für eine Neugestaltung des Jugendgesetzes
einzubringen. Bisherige Strukturen und Inhalte dürfen grundlegend in
Frage gestellt und diskutiert werden. Im Rahmen der ersten beiden
Gruppengespräche haben sich in der Jugendarbeit Tätige, eine
Lehrlingsbetreuerin, Lehrpersonen und Schulinspektoren der
weiterführenden Schulen, sowie die Schulpsychologin am Projekt
Revision des Jugendgesetzes beteiligt.
Was heisst Beteiligung?
Bei der Diskussion eines neuen Jugendgesetzes werden Kinder und
Jugendliche miteinbezogen. Einige von ihnen werden zunächst über
Jugendarbeitende, Lehrpersonen und Lehrlingsbetreuende mittels
Fragebogen gebeten, ihre Meinung zur Neugestaltung eines
Jugendgesetzes zu äussern. Weiters sind Vertreter und Vertreterinnen
der Jugendparlamentskommission zum Gruppengespräch eingeladen. Das
Jugendparlament wird im Frühling zum Thema ein offenes Forum für alle
Jugendlichen veranstalten, das Datum wird noch bekannt gegeben.
Das übliche Vernehmlassungsverfahren ist wenig geeignet, um die
Meinung von Kindern und Jugendlichen in Erfahrung zu bringen und zu
berücksichtigen. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an
gesellschaftlichen Prozessen in angemessenen Formen ist zudem auch
eine wichtige Forderung der UNO- Kinderkonvention.
Selbstverständlich sind auch erwachsene Interessierte eingeladen
sich zum Thema zu äussern und an der Gestaltung des Gesetzes
mitzuwirken. Ziel des Beteiligungsprozesses ist auch, dass die
Akzeptanz der Gesetzesvorlage erhöht wird.
Beiträge sind willkommen
Weiters gibt es die Möglichkeit, sich auch telefonisch oder
schriftlich (Brief, E-Mail) an der Diskussion zu beteiligen.
Meldungen, die bis Ende Juni 2001 bei der Projektkoordinatorin im
Kinder- und Jugenddienst des Amtes für Soziale Dienste eintreffen,
können für die Auswertung des Beteiligungsprozesses berücksichtigt
werden.
Amt für Soziale Dienste, Kinder- und Jugenddienst, Nancy
Barouk-Hasler, Post-und Verwaltungsgebäude, 9494 Schaan   E-Mail: 
Nancy.Barouk@asd.llv.li, Telefon: Mittwoch und Donnerstag ganzer Tag,
Freitag bis Mittag: 236 72 55.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel.: +423/236 67 22
Fax: +423/236 64 60
Nr. 163