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Bundesamt für Energie

BFE: Änderung der Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV)

Bern (ots)

Der Bundesrat hat eine Änderung der
Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV) beschlossen. Damit übernimmt 
der Bund neu die Deckung des Risikos für terroristische Gewaltakte 
zwischen 500 Millionen und einer Milliarde Franken. Nach den 
Ereignissen vom 11. September 2001 haben die privaten Versicherer 
die Deckung dieses Risikos auf 500 Millionen Franken reduziert.
Die Ereignisse vom 11. September 2001 haben Auswirkungen auf den 
Markt für die Versicherung von Nuklearrisiken. Der schweizerische 
Nuklearversicherungspool hat das Bundesamt für Energie darüber 
informiert, dass er heute nicht mehr in der Lage ist, für 
Nuklearschäden aus terroristischen Ereignissen eine Deckungssumme 
von 1 Milliarde Franken zur Verfügung zu stellen. Ab dem 1. Januar 
2003 beträgt die private Deckungssumme für aussergewöhnliche 
Terrorrisiken neu 500 Millionen Franken. Diese Herabsetzung ist eine 
Folge der Schwierigkeiten der Nuklearversicherer, das für die 
Deckung des Risikos von Terrorakten bestimmte Kapital beizubringen.
Nach dem Kernenergiehaftpflichtgesetz bedeutet diese Entwicklung, 
dass der Bund die Betreiber von Kernkraftwerken für Schäden von 500 
Millionen bis 1 Milliarde Franken aus terroristischen Gewaltakten 
versichern muss. Die bei den Inhabern von Kernanlagen erhobenen 
Versicherungsprämien werden dadurch um 12,7% erhöht. Die Änderung 
der KHV wird ebenso wie die neuen Privatversicherungspolicen am 1. 
Januar 2003 in Kraft treten.
Die vom Bund eingezogenen Prämien werden in den 
Nuklearschadenfonds einbezahlt, dessen Vermögen sich per 31.12.2001 
auf 290 Millionen Franken beläuft.
Bern, 29. November 2002
UVEK  Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und 
Kommunikation, Pressedienst
Auskünfte: 
Sandro Daïna, Bundesamt für Energie, Tel. 031 322 56 45,  
sandro.daina@bfe.admin.ch

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