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Bundesamt für Statistik

BFS: Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit 2002

(ots)

Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit 2002

Stagnierende Einnahmen für die Soziale Sicherheit
Laut Schätzungen des Bundesamtes für Statistik (BFS) betrugen die 
nominalen Gesamtausgaben für die Soziale Sicherheit 2002 123,1 
Milliarden und die Einnahmen 141,0 Milliarden Franken. Im Vergleich 
zum Vorjahr nahmen die Ausgaben um 4,6% zu, während sich die 
Einnahmen um 0,1% verringerten. Die Differenz von 18 Milliarden 
Franken zwischen den Ausgaben und den Einnahmen ist grösstenteils 
auf das in der Beruflichen Vorsorge angewandte 
Kapitaldeckungsverfahren zurückzuführen und darf somit nicht als 
Einnahmenüberschuss interpretiert werden. Die Sozialausgabenquote, 
die in den Jahren 1998-2000 bei rund 27% gelegen hatte, betrug 2001 
etwa 27,8% und wird für 2002 auf 28,8% veranschlagt. Das 
schweizerische System der Sozialen Sicherheit stützt sich vor allem 
auf die grossen Sozialversicherungen ab, die rund 85% der 
Sozialleistungen abdecken. Daneben tragen Lohnfortzahlungen, 
Subventionen und bedarfsabhängige Sozialleistungen zur Sozialen 
Sicherheit bei. Langfristige Entwicklung der Sozialausgaben Das 
System der Sozialen Sicherheit wurde in der Schweiz seit dem Zweiten 
Weltkrieg etappenweise ausgebaut. Hatten sich die Sozialausgaben 
1950 erst auf 1,5 Mrd. Franken belaufen, so erreichten sie 1970 rund 
11 Mrd., 1990 ca. 63 Mrd. und 2000 etwa 113 Mrd. Franken. Real 
stiegen sie zwischen 1950 und 2000 von 5,5 auf 93 Mrd. Fr. an 
(Preise von 1990). Die stärkste Zunahme erfolgte hierbei in den 
Phasen 1974-76 und 1991-93. Während in den 70er Jahren die AHV und 
die IV ausgebaut wurden, wurde die Entwicklung in den 90er Jahren 
durch die Beschäftigungskrise geprägt. Die Sozialausgabenquote 
erhöhte sich zwischen 1990 und 2000 von 19,3% auf 27,1%. Der Anstieg 
lässt sich einerseits auf die Schwierigkeiten im Arbeitsmarkt der 
90er Jahre und andererseits auf die demographische Alterung, den 
Aufbau der Beruflichen Vorsorge sowie die Zunahme der 
Invalidenrenten und die Entwicklungen im Bereich der 
Krankenversicherung zurückführen. In den Jahren 1998- 2000 brachte 
der Rückgang der Arbeitslosigkeit eine Entlastung. Überragende 
Bedeutung der Altersvorsorge Die an Personen und Haushalte bezahlten 
Sozialleistungen können einzelnen Risiken oder Bedürfnissen 
zugeordnet werden: Über 43% der Leistungen dienen der Altersvorsorge 
und weitere 26% der Krankenpflege bzw. Gesundheitsvorsorge. An 
dritter Stelle rangieren die Sozialleistungen bei Invalidität mit 
einem Anteil von 13%. Somit werden mehr als vier Fünftel der 
Sozialleistungen dazu verwendet, um die Risiken Alter, Krankheit und 
Invalidität abzudecken. Die restlichen Leistungen kommen v.a. den 
Hinterbliebenen (6,1%), den Familien und Kindern (5,2%) und den 
Arbeitslosen (3,5%) zugute. Fast die Hälfte der Sozialleistungen 
sind Renten Mit 68% ist der grösste Teil der für die Soziale 
Sicherheit bestimmten Geldleistungen nicht an einen Bedarfsnachweis 
gebunden. Weitere 25% sind Sachleistungen (Subventionen, 
Personalkosten, Rückvergütungen). Bei den nicht bedarfsabhängigen 
Geldleistungen stehen die Renten im Vordergrund; ihr Anteil an den 
Sozialleistungen beträgt 49%. Weniger gross ist die Bedeutung der 
Kapital- und Barleistungen, Taggelder und Familienzulagen. Bei den 
nicht bedarfsabhängigen Sachleistungen handelt es sich primär um die 
kantonale und kommunale Spitalsubventionierung sowie um ambulante 
und stationäre Leistungen der OKPV. Einen Bedarfsnachweis erfordern 
bloss 7% der Sozialleistungen. Wichtigste Einnahmenquelle: die 
Sozialbeiträge 55% der Gesamteinnahmen im Bereich der Sozialen 
Sicherheit entfallen auf die Beiträge der Arbeitgeber, Arbeitnehmer 
und Selbständigen; für weitere 9% kommen die Versicherten mit ihren 
Kopfprämien in der OKPV auf. Der Anteil der Staatsbeiträge liegt bei 
22% (Bund 10%, Kantone 9%, Gemeinden 3%).Mit dem zusätzlichen 
Mehrwertsteuerprozent (1999) und der Spielbankenabgabe (2000) 
zugunsten der AHV haben die zweckgebundenen Steuern gegenüber den 
allgemeinen Steuermitteln an Bedeutung gewonnen. Für die 
Vermögenserträge errechnet sich ein Anteil von 13% (2001: 16%). 
Dieser hohe Prozentsatz verweist auf die zentrale Rolle, die den 
primär im Kapitaldeckungsverfahren finanzierten Pensionskassen im 
schweizerischen System der Sozialen Sicherheit zufällt. Der negative 
Trend an den Börsen führte auf der Einnahmenseite zu einer 
Verminderung der Vermögenserträge der Pensionskassen. Der 
Gesamtbetrag der Einnahmen blieb indessen konstant, weil die Sozial- 
und Staatsbeiträge wie auch die Krankenkassenprämien weiterhin 
anstiegen.
BUNDESAMT FÜR STATISTIK
Pressestelle
Die Begriffe Soziale Sicherheit und Gesamtrechnung Soziale 
Sicherheit umfasst sämtliche Massnahmen des Staates und privater 
Institutionen zur Sicherung der Existenz und insbesondere zum Schutz 
der Bevölkerung vor sozialen Risiken. Eine Sozialleistung bildet 
dann und nur dann einen Bestandteil der Sozialen Sicherheit, wenn 
sie erstens das Kriterium der gesellschaftlichen Solidarität 
(Umverteilung) erfüllt oder zumindest einem Obligatorium oder einer 
bindenden sozialen Vereinbarung unterliegt, und wenn sie sich 
zweitens einem von acht Risiken bzw. Bedürfnissen - Alter, 
Krankheit/Gesundheitspflege, Invalidität, Überleben Hinterbliebener, 
Familie/Kinder, Arbeitslosigkeit, Soziale Ausgrenzung, Wohnen - 
zuweisen lässt.
Die Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit (GRSS) stellt eine 
kohärente Synthesestatistik dar, die mithilfe einer Vielzahl von 
statistischen Quellen erstellt wird. Die GRSS informiert über die 
Höhe der Gesamtausgaben, Sozialleistungen und Einnahmen, besitzt 
eine funktionale, eine volkswirtschaftliche und eine institutionelle 
Ebene und dient als Grundlage für den Aufbau eines Systems von 
Indikatoren. Indem die GRSS in methodischer Hinsicht auf dem von 
Eurostat entwickelten „Europäischen System der integrierten 
Sozialschutzstatistik“ (ESSOSS) basiert, erfüllt sie das Kriterium 
der internationalen Vergleichbarkeit. Über die Methoden und 
Konzepte, die der GRSS zugrunde liegen, orientiert eine separate 
Publikation des BFS (Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit: 
Methoden und Konzepte; Neuenburg 2002).
Die Sozialausgabenquote misst den Anteil der Ausgaben für die 
Soziale Sicherheit am Bruttoinlandprodukt (BIP). Da die 
Sozialausgaben keine Teilmenge des BIP darstellen, handelt es sich 
hierbei um eine unechte Quote.
Im Unterschied zur Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) fasst 
die GRSS Subventionen als Sozialleistungen auf und berücksichtigt 
auch die Freizügigkeitsleistungen und Barauszahlungen der 
Pensionskassen. Die Bildungsausgaben hingegen stellen gemäss ESSOSS 
keinen Beitrag zur Sozialen Sicherheit dar. Von der Schweizerischen 
Sozialversicherungsstatistik (SVS) grenzt sich die GRSS 
hauptsächlich dadurch ab, dass sie neben den Leistungen der 
Sozialversicherungen auch noch andere Beiträge zur Sozialen 
Sicherheit wie die Lohnfortzahlungen bei Krankheit und Mutterschaft, 
die Subventionierung der Spitäler und die Sozial- und 
Flüchtlingshilfe einbezieht und ein international vergleichbares 
Gesamtbild der Finanzen im Bereich der Sozialen Sicherheit entwirft.
Auskunft:
Heiner Ritzmann, BFS, Sektion Soziale Sicherheit, Tel.: 032 713 66 63
Neuerscheinung:
Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit: Provisorische Resultate für 
2002 – Historische Entwicklung – Internationale Vergleiche, in 
info:social 10, BFS, Bestellnummer: 299-0401, erscheint im Juli 2004
Pressestelle BFS, Tel.:032 713 60 13; Fax: 032 713 63 46
Publikationsbestellungen, Tel.: 032 713 60 60, Fax: 032 713 60 61, E-
Mail:  order@bfs.admin.ch
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des BFS 
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