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Bundesamt für Statistik

BFS: Die Mehrwertsteuer in der Schweiz 2001: Resultate und Kommentare

(ots)

Die Mehrwertsteuer in der Schweiz 2001: Resultate und Kommentare Die MWST im Jahr 2001: Steigerung der Netto-Steuerforderung um 7,3% trotz Zunahme des steuerbaren Umsatzes um lediglich 2,3%

Im Jahr 2001 hat der steuerbare Umsatz – die für die Mehrwertsteuer 
(MWST) massgebliche Grösse – 670,7 Milliarden Franken erreicht. Die 
Zunahme gegenüber 2000 beträgt 2,3%. Die daraus resultierende Netto- 
Steuerforderung (Steuer auf Umsatz abzüglich anrechenbare Vorsteuer) 
beläuft sich auf 7,2 Milliarden Franken, was einem Zuwachs von 7,3% 
gegenüber dem Vorjahr entspricht. Unter Berücksichtigung der Netto- 
Steuerforderung der Eidg. Zollverwaltung, welche für die Erhebung 
der MWST auf der Einfuhr zuständig ist (9,7 Milliarden Franken), 
resultiert ein Steuerertrag von total 16,9 Milliarden (+3,9%). In 
ihrer Jahrespublikation zur MWST in der Schweiz analysiert die 
Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Abrechnungen der 
Steuerpflichtigen und vergleicht sie mit den Ergebnissen des 
Vorjahres. Im Zentrum der statistischen Ergebnisse stehen der Umsatz 
in seinen verschiedenen Ausprägungen, die Steuer auf dem Umsatz, die 
anrechenbare Vorsteuer und der Steuerertrag. Diese Elemente der MWST 
werden in Abhängigkeit von der Höhe der Netto-Steuer und des 
Umsatzes pro Steuerpflichtigen sowie von Rechtsform und 
wirtschaftlicher Tätigkeit dargestellt. In einer Einleitung sind 
alle wesentlichen Merkmale und Besonderheiten der MWST beschrieben, 
die für eine Interpretation der Ergebnisse unerlässlich sind. Die 
Publikation wird durch mehrere Anhänge ergänzt, unter anderem durch 
einen chronologischen Abriss der gesetzlichen Bestimmungen. Der 
Umsatz... Die mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen haben 2001 einen 
Gesamtumsatz von 1'696,3 Milliarden Franken gemeldet. Dieser Betrag 
verteilt sich auf den steuerbaren Umsatz (670,7 Milliarden Franken 
oder 39,5% des Gesamtumsatzes) und den nicht steuerbaren Umsatz 
(1'025,6 Milliarden Franken oder 60,5%). Zum nicht steuerbaren 
Umsatz zählen der Export von Gütern und Diensten sowie der von der 
Steuer ausgenommene Umsatz (z. B. Geld- und Kapitalverkehr, 
Versicherungen, Unterricht und Ausbildung, Kultur und Sport, 
Gesundheit, Sozialfürsorge). Der Gesamtumsatz ist um 1,1% 
zurückgegangen. Diese Entwicklung wird durch den nicht steuerbaren 
Umsatz getrieben. Dessen Rückgang um 3,2% konnte durch die Zunahme 
des steuerbaren Umsatzes um 2,3% nicht kompensiert werden. Die 
Abnahme des nicht steuerbaren Umsatzes ist bedingt durch den 
Rückgang des von der Steuer ausgenommenen Umsatzes (-23,4%). Die 
Exporte verzeichneten einen Zuwachs von 11,8%. ...und der daraus 
resultierende Steuerertrag Die MWST wird von der ESTV und der Eidg. 
Zollverwaltung (EZV) erhoben. Die Summe der beiden Beträge ergibt 
die gesamte Netto- Steuerforderung der MWST. Die von der EZV 
abgerechnete MWST wird von den Steuerpflichtigen auf der Einfuhr von 
Waren entrichtet. Die MWST- Statistik konzentriert sich auf die mit 
der ESTV abgerechnete Steuer. Diese berechnet sich aus der Differenz 
zwischen der Steuer auf dem Umsatz (auch Brutto-Steuer genannt) und 
der abziehbaren Vorsteuer. Für die Gesamtheit der Steuerpflichtigen 
ergab sich 2001 eine Brutto- Steuer von 45,7 Milliarden Franken. Bei 
einer anrechenbaren Vorsteuer von gesamthaft 38,5 Milliarden Franken 
resultierte ein Saldo von 7,2 Milliarden Franken zu Gunsten der 
ESTV. Unter Berücksichtigung der von der EZV erhobenen MWST von 9,7 
Milliarden Franken belief sich die Netto-Steuerforderung auf 
insgesamt 16,9 Milliarden Franken. Die bei der EZV erhobenen Beträge 
nahmen um 1,6% (155 Millionen) zu, während jene der ESTV um 7,3% 
(487 Millionen) anstiegen. Diese unterschiedliche Entwicklung ist 
auf das schwache Wachstum des Aussenhandels zurückzuführen. Die 
Ausfuhren sind ganz von der Steuer befreit, was bedeutet, dass die 
Steuer nicht geschuldet ist, die Vorsteuer jedoch abgezogen werden 
kann. Auf den Einfuhren wird die MWST von der EZV erhoben und 
anschliessend – ebenfalls unter dem Titel des Vorsteuerabzugs – vom 
Betrag abgezogen, den die Steuerpflichtigen der ESTV schulden. 
Gemäss Aussenhandelsstatistik der Schweiz verzeichnete der 
schweizerische Aussenhandel im Jahr 2001 ein gedämpftes Ergebnis. 
Sowohl die Ein- als auch die Ausfuhren wuchsen wertmässig in 
einstelliger Höhe (+1,1% bzw. +4,1%). Auf den 1. Januar 2001 wurden 
die MWST-Sätze linear um 0,1% erhöht (Finanzierung der 
Eisenbahngrossprojekte). Während der Berichtsperiode betrugen die 
MWST-Sätze somit 7,6% (Normalsatz), 3,6% (Sondersatz auf 
Beherbergungsleistungen) und 2,4% (reduzierter Satz). Die 
Saldo-Steuersätze wurden ebenfalls entsprechend angehoben. Über 
300'000 Mehrwertsteuerpflichtige im Jahr 2001 Im Jahr 2001 waren 
303'000 aktive Steuerpflichtige gemeldet. 70,3% entfielen auf den 
tertiären und 28% auf den sekundären Sektor, lediglich 1,7% waren im 
primären Sektor tätig. Die verbreitetsten Rechtsformen waren die 
Einzelfirmen (45,2% der Steuerpflichtigen), die Aktiengesellschaften 
(31,9%) und die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (10,3%).
Mehrwertsteuerpflichtig ist, wer eine gewerbliche oder berufliche 
selbständige Erwerbstätigkeit ausübt, sofern seine Lieferungen und 
Leistungen im Inland jährlich 75'000 Franken übersteigen. Die 
steuerpflichtigen Unternehmen haben in der Regel vierteljährlich mit 
der ESTV abzurechnen. Sie müssen dabei ihre Umsätze deklarieren, auf 
dem steuerbaren Teil ihres Umsatzes mit Hilfe der geltenden 
Steuersätze die Steuer auf dem Umsatz berechnen, davon die ihnen 
überwälzten Vorsteuern (d.h. die ihnen von anderen Steuerpflichtigen 
verrechnete MWST) in Abzug bringen und die verbleibende Netto-Steuer 
der ESTV abführen. Bei einem Vorsteuerüberschuss wird ihnen die 
Differenz (Steuerguthaben) ausbezahlt oder gutgeschrieben. Bei einem 
Umsatz, der nicht über den im Gesetz festgelegten Grenzen liegt, 
haben die KMU die Möglichkeit, von einer vereinfachten 
Steuerberechnungsmethode (den Saldo-Steuersätzen) Gebrauch zu 
machen. Die Abrechnungen haben in diesem Fall nur halbjährlich zu 
erfolgen. Rund ein Drittel der Steuerpflichtigen hat sich für diese 
Variante entschieden.
EIDGENÖSSISCHE STEUERVERWALTUNG
	Abteilung Steuerstatistik und Dokumentation
Auskunft:
Caroline Le Bourdonnec, ESTV, Abteilung Steuerstatistik und 
Dokumentation, Tel.: 031/325 43 31
Neuerscheinung: Die Mehrwertsteuer in der Schweiz 2001, Resultate 
und Kommentare, Bestellnummer 224-0100, 11 Franken.
Pressemitteilungen des BFS sind auf dem Internet unter der Adresse 
http://www.statistik.admin.ch zu finden.
16.01.2004

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