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BFS: Wenig Gewaltdelikte Jugendkriminalität: Überwiegend Konsum von Betäubungsmitteln und Diebstahl

(ots)

Wenig Gewaltdelikte Jugendkriminalität: Überwiegend Konsum von Betäubungsmitteln und Diebstahl Wenn Kinder oder Jugendliche (7 bis unter 18 Jahre) verurteilt werden, so geschieht dies mehrheitlich wegen des Konsums von Betäubungsmitteln oder wegen Diebstahls. In den vergangenen vier Jahren war eine von zehn geahndeten Straftaten ein Gewaltdelikt. Oft handelte es sich dabei um strafrechtlich gesehen wenig gravierende Taten. Minderjährige werden in der Regel mit einem Verweis, einer Arbeitsleistung oder einer unbedingten Busse bestraft. Angesichts der öffentlichen Diskussion zur Jugendgewalt lässt sich sagen, dass die Jugendkriminalität hauptsächlich von geringfügigen Delikten bestimmt wird. Soweit die wichtigsten Ergebnisse der Erhebung zur Jugendstrafurteilsstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) von 2002. Die Zahl der Verurteilungen durch Jugendanwaltschaften und -gerichte und zuständige kantonale Stellen ist seit Beginn dieser Statistik im Jahr 1999 leicht gestiegen. 2002 belief sie sich auf 13'000 Fälle. Geahndet wurden hauptsächlich Vermögensdelikte (42%), darunter 67% Diebstähle und 33% Sachbeschädigungen. Es folgen die Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz (40%). 91% dieser Verstösse betreffen den Konsum von Betäubungsmitteln, der grundsätzlich nicht ins Strafregister eingetragen werden kann. An dritter Stelle folgen die Strassenverkehrsdelikte (12%). Ihr Anteil setzt sich zu 45% aus der Entwendung von Fahrzeugen zum Gebrauch und zu 35% aus Fahren ohne Führerausweis zusammen. Die Mehrheit der Täter sind männliche Jugendliche schweizerischer Nationalität 2002 betrafen rund vier Fünftel der strafrechtlichen Entscheide gegenüber Minderjährigen Jugendliche (15 bis unter 18 Jahre; 79%) und männliche Personen (81%). Daneben hat der Anteil der Kinder (7 bis unter 15 Jahre) unter den verurteilten Minderjährigen von 1999 bis 2002 nicht zugenommen. 2002 waren 62% der verurteilten Minderjährigen schweizerischer Nationalität (verglichen mit 54% bei den Erwachsenen). 32% waren in der Schweiz wohnhafte Personen ausländischer Nationalität und 4% Asylsuchende. 4% schliesslich waren nicht in der Schweiz wohnhaft. Die in der Schweiz wohnhaften ausländischen Minderjährigen werden proportional gesehen öfter verurteilt (Verurteilungsrate 2,0%) als ihre Schweizer Altersgenossinnen und –genossen (1,0%). Die Gesamtverurteilungsrate beläuft sich auf 1,3% (1300 Verurteilungen auf 100'000 Minderjährige). Rund 11% Gewaltdelikte 2002 hatten 11% der Verurteilungen Minderjähriger ein Gewaltdelikt zum Gegenstand. Von diesen Gewaltdelikten waren rund zwei Drittel (65%) Körperverletzungen (darunter 50% Tätlichkeiten). Bei einem Viertel handelte es sich um Drohungen oder Nötigungen. Der Anteil der Verurteilungen im Zusammenhang mit Gewaltdelikten bewegte sich zwischen 1999 und 2002 um die 11%. Betrachtet man die Verteilung der Strafen, so ist kein Anstieg der Anzahl schwerer Gewalttaten festzustellen. Die prozentualen Anteile der Einschliessungen und Massnahmen haben denn auch nicht zugenommen. Polizeiliches und richterliches Vorgehen gegenüber Minderjährigen im Vergleich Die Zahl der Minderjährigen, die eines Gewaltdelikts verdächtigt wurden, ist zwischen 1999 und 2002 stabil geblieben. Die Strafverfolgungsrate Minderjähriger ist seit 1999 ebenfalls relativ stabil geblieben. Bei dieser Rate handelt es sich um die Zahl der Straftaten, die minderjährigen Tatverdächtigen zugeschrieben werden, gemessen an der Anzahl Verurteilungen von Minderjährigen. Auf 100 Eintragungen von Minderjährigen in der Polizeistatistik fallen, je nach Straftat, zwischen 30 und 70 Verurteilungen. Hierin widerspiegelt sich klar der beträchtliche Anteil von Fällen, in denen auf eine Strafverfolgung verzichtet wird. Minderjährige: Opfer, Tatverdächtige und Urheber von Gewaltdelikten 2002 wurden Minderjährige 5537 Mal als Opfer von Gewaltdelikten in der Opferhilfestatistik und 2759 in der polizeilichen Kriminalstatistik als Tatverdächtige registriert. Das Verhältnis Opfer-Tatverdächtige beträgt somit 2:1. Ein Verhältnis von 4:1 findet sich zwischen den Opfern (s.o.) und den Urhebern bzw. Urheberinnen von Gewaltdelikten (1372 Verurteilungen in der Statistik der Jugendstrafurteile). Mehrheitlich Verweise und Arbeitsleistungen 2002 umfassten 31% der Verurteilungen einen Verweis, 28% eine Arbeitsleistung und 19% eine unbedingte Busse. In 5% der Urteile wurde eine bedingte Einschliessung und in 2% eine unbedingte Einschliessung ausgesprochen. Die Verteilung der Sanktionen hat sich in den vergangen vier Jahren wenig verändert. Einzig die Verurteilungen zu Arbeitsleistungen sind etwas zurückgegangen (1999: 31%; 2002: 28%), während jene zu unbedingten Bussen leicht zugelegt haben (1999: 15%; 2002: 19%). Der Anteil der Einschliessungen ist stabil geblieben.

Hinweis zur Datenqualität: Die Daten 2002 sind provisorisch, da die 
Kantone Waadt und Genf aus technischen Gründen nicht alle 
Informationen liefern konnten. Es ist jedoch nicht anzunehmen, dass 
der Einbezug der fehlenden Informationen die Verteilungen und Trends 
wesentlich beeinflussen wird.
BUNDESAMT FÜR STATISTIK
Informationsdienst
Auskunft:
Daniel Fink, BFS, Tel. 032 713 62 94
Publikationsbestellungen: Tel.: 032 713 60 60, Fax: 032 713 60 61, E-
Mail:  order@bfs.admin.ch
Neuerscheinung:
Die Detailinformationen – Kommentare mit Grafiken und Tabellen – 
stehen unter folgender Adresse zur Verfügung: 
http://www.statistik.admin.ch
Auf dieser Seite findet sich auch die Publikation aus dem Jahr 2001. 
Sie kann kostenlos heruntergeladen werden.

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