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Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

EVD: Totalrevision der Pflanzenschutzmittel-Verordnung in der Vernehmlassung

Bern (ots)

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat die
Vernehmlassung zur Totalrevision der Pflanzenschutzmittel-Verordnung 
eröffnet. Beim Verordnungsentwurf handelt es sich um 
Ausführungsbestimmungen zum neuen Chemikaliengesetz, zum 
Landwirtschaftsgesetz und zum Umweltschutzgesetz. Die Totalrevision 
bezweckt eine weitere Harmonisierung mit dem EU-Recht unter Wahrung 
des Schutzniveaus für Mensch und Umwelt, sowie den weiteren Abbau 
von technischen Handelshemmnissen mit den wichtigsten 
Handelspartnern. Am 15. Dezember 2000 hat das Parlament das neue 
Chemikaliengesetz verabschiedet. Damit wurde zusammen mit dem 
Landwirtschaftsgesetz und dem Umweltschutzgesetz die Basis für eine 
weitergehende Übernahme des EU-Pflanzenschutzmittelrechts und für 
eine Totalrevision der geltenden Pflanzenschutzmittel-Verordnung 
geschaffen. Sie soll voraussichtlich am 1. Januar 2005 in Kraft 
gesetzt werden. Die integralen Bestimmungen der Verordnung umfassen 
sowohl Aspekte der landwirtschaftlichen Eignung von 
Pflanzenschutzmitteln, als auch Aspekte des Verbraucher-, Anwender- 
und Umweltschutzes. Das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) 
sowie das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr und 
Kommunikation (UVEK) waren an der Ausarbeitung des Entwurfes 
beteiligt.
Die Pflanzenschutzmittel-Verordnung regelt das Inverkehrbringen von 
Pflanzenschutzmitteln, namentlich die Zulassungsarten und – 
verfahren, sowie deren Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung und 
enthält besondere Bestimmungen für den Umgang mit diesen Produkten. 
Die Zulassungsanforderungen sind mit jenen der EU weitgehend 
harmonisiert. Damit sind auch die Voraussetzungen geschaffen, um die 
EU-Zulassungsentscheide besser berücksichtigen und unnötige 
Doppelspurigkeiten bei der Behandlung von Zulassungsgesuchen 
vermeiden zu können. Dank der geplanten gemeinsamen Zulassungsstelle 
für Pflanzenschutzmittel sollen die heutigen Parallelanmeldungen bei 
verschiedenen Bundesämtern entfallen.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. März 2004. Innert dieser Frist 
können Stellungnahmen beim Bundesamt für Landwirtschaft, 3003 Bern, 
eingereicht werden. Die Vernehmlassungsunterlagen sind beim 
Bundesamt für Landwirtschaft erhältlich.
Auskünfte:
Bundesamt für Landwirtschaft,
Sektion Pflanzenschutzmittel,
Martin K. Huber
Tel. 031 322 26 25

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