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Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

EVD: Revision des Bundesgesetzes über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten (KIG) vom 5. Oktober 1990

Bern (ots)

Anlässlich seiner letzten Sitzung vom 16. Juni 2003
hat der Bundesrat bestätigt, dass die Information und der Schutz der 
Konsumentinnen und Konsumenten verbessert werden müssen. Er hat 
deshalb entschieden, die weiteren Revisionsarbeiten des KIG und der 
spezifischen Gesetze in diesem Bereich dem Eidg. 
Volkswirtschaftsdepartement zu übertragen. Das KIG stammt aus dem 
Jahr 1990 und vermag nach Ansicht der Regierung in seiner heutigen 
Fassung der raschen Entwicklung des Marktes nicht mehr gerecht zu 
werden. Das heutige Gesetz beschränkt sich praktisch nur darauf, die 
Finanzhilfen an Konsumentenorganisationen zu regeln. Diese 
finanzielle Unterstützung ist damals eingeführt worden, um den 
Konsumentinnen und Konsumenten eine neutrale und objektive 
Information zu gewährleisten. Angesichts der Fülle von Gütern und 
Dienstleistungen, die auf den Markt strömen, und deren Komplexität, 
haben die Konsumentinnen und Konsumenten allzu oft Mühe, ihre Rechte 
wahren zu können. Anlässlich der Sitzung hat der Bundesrat ausserdem 
von der Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für 
Konsumentenfragen vom 4. Mai 2003 zur aktuellen KIG-Revision 
Kenntnis genommen. Darin spricht sich die Kommission dafür aus, den 
gesetzlichen Rahmen gegenüber heute zu verstärken, insbesondere was 
die Sanktionen anbelangt. Ziel ist es, die präventive Wirkung zu 
erhöhen, um so Missbräuche zu Lasten der Konsumentinnen und 
Konsumenten und der Wirtschaftsakteure zu vermeiden, die den 
gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Auskünfte:
Christophe Hans,
Sprecher des EVD,
Tel. 031 322 20 07

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