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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Uhr abgelaufen: fünf Tonnen Uhrenfälschungen geschreddert

Bern (ots)

11. Aug 2004 (EFD) Die Eidg. Edelmetallkontrolle und
der Verband der Schweizerischen Uhrenindustrie haben in Cressier 
(FR) rund fünf Tonnen gefälschte "Schweizer" Uhren vernichten 
lassen. Mit der Aktion wollen die Verantwortlichen auf den Schaden 
aufmerksam machen, welcher der Uhrenindustrie und der 
Volkswirtschaft durch die Markenpiraterie entsteht.
Schweizer Uhren haben weltweit einen ausgezeichneten Ruf. Dieser ist 
für die heimische Uhrenindustrie, aber auch für den 
Wirtschaftsstandort Schweiz generell ein wichtiges Kapital. 
Fälschungen ruinieren das über Jahrzehnte aufgebaute Renommée. Bei 
den in Cressier vernichteten Uhren handelt es sich um Imitate, 
welche die Eidg. Edelmetallkontrolle (EMK) bei Stichprobenkontrollen 
im Import, Export und Transit im Laufe der letzten Jahre 
beschlagnahmt hat.
Beträchtlicher Schaden für die Volkswirtschaft
Fälschungen werden heute industriell hergestellt, entsprechend gross 
ist der Schaden für die Uhrenindustrie. Der Verband der 
Schweizerischen Uhrenindustrie rechnet mit jährlichen 
Umsatzeinbussen von etwa 800 Mio. Franken. Aber auch der 
volkswirtschaftliche Schaden ist beträchtlich, entziehen die 
Fälscher dem Staat nämlich nicht nur wichtige Einnahmen, sondern 
gefährden auch Arbeitsplätze. Die Schweizer Uhrenindustrie bietet 
heute rund 40'000 Menschen Arbeit. Welches Ausmass die 
Markenpiraterie bei den Uhren angenommen hat, zeigt folgender 
Vergleich: In der Schweiz werden im Jahr etwa 26 Millionen Uhren 
produziert. Diesen stehen schätzungsweise 30 bis 40 Millionen 
Fälschungen gegenüber.
Rechte schützen
Im Kampf gegen die Markenpiraterie ist die dem Schweizer Zoll 
angegliederte Edelmetallkontrolle ein wichtiger Partner der 
Uhrenindustrie. Bei Stichprobenkontrollen werden jedes Jahr mehrere 
Tausend gefälschte Uhren beschlagnahmt. Die EMK leistet damit einen 
Beitrag zum Schutz von Marken-, Design- und Ursprungsrechten. Stellt 
der Zoll Uhrenfälschungen sicher, wird der Inhaber der Rechte 
informiert. Diesem steht es dann offen, juristische oder andere 
Schritte gegen den Käufer zu unternehmen.
Viele Käuferinnen und Käufer sind sich nicht bewusst, dass der Zoll 
verpflichtet ist, Uhrenfälschungen zu beschlagnahmen und vernichten 
zu lassen. Die Käufer gefälschter Uhren gehen in diesem Fall doppelt 
leer aus, zahlen sie doch den Kaufpreis und erhalten dennoch keine 
Uhr. Eine Rückforderung beim Verkäufer ist in der Regel zwecklos. 
Dies gilt besonders bei Bestellungen im Internet.
Auskunft für Medienschaffende:
Daniel Monney, Oberzolldirektion, Tel.: 031/322 66 Laurent Paichot, 
Verband der Schweizerischen Uhren-industrie FH, Tel.: 032/328 08 28
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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