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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Fusion der Lufttransportdienste des Bundes

Bern (ots)

19. Dez 2003 (EFD) Die beiden Lufttransportdienste des
Bundes - der zivile und der militärische - zur Beförderung von 
Amtsträgern werden zusammengelegt. Diese Reorganisation wird 
Effizienzsteigerungen und Einsparungen ermöglichen. Die Einführung 
einer Kostenrechnung soll zudem die Kostentransparenz erhöhen. 
Dieser heute gefällte Entscheid des Bundesrates stützt sich auf den 
Bericht einer Arbeitsgruppe von EFD-VBS-UVEK. Der Bundesrat stellt 
zudem die sehr hohen Sicherheitsanforderungen in Frage.
Seit Jahren gibt das Bestehen zweier parallel tätiger 
Lufttransportdienste (Lufttransportdienst des Bundes / LTD des 
Bundesamtes für Zivilluftfahrt / BAZL einerseits und Lufttransport 
Luftwaffe / LT LW des VBS andererseits) zu Diskussionen Anlass. Eine 
Arbeitsgruppe unter der Leitung des EFD erhielt im Sommer 2002 den 
Auftrag, die Möglichkeit einer Fusion beider Dienste zu prüfen, da 
sie dieselbe Aufgabe erfüllen, nämlich den Lufttransport von 
Amtsträgern gemäss Liste der Anspruchsberechtigten. Das Mandat 
beschränkte sich auf Organisationsfragen.
Der Bundesrat hat aufgrund dieser Untersuchung beschlossen, beide 
Dienste zusammenzulegen, wobei der LT LW die Luftfahrzeuge des LTD 
(zwei Helikopter und ein Jet Citation Excel) übernimmt. Der LT LW 
selber verfügt für den Transport von Regierungsmitgliedern über drei 
Puma-Helikopter und einen Falcon 50. Die gesamte Verantwortung für 
die Lufttransporte des Bundes wird dem VBS (LT LW) übertragen. 
Planung und Organisation der VIP-Lufttransporte erfolgt über die 
bestehende Einsatzzentrale des LT LW in Alpnach. Die Begleitung der 
VIPs auf dem Flugplatz Belp wird vom Personal des bereits vor Ort 
tätigen Bundesamtes für Betriebe der Luftwaffe übernommen.
Den fünf Piloten des LTD, die gleichzeitig eine beim BAZL 
verbleibende Inspektorentätigkeit ausführen, wird die Möglichkeit 
angeboten, in den LT LW zu wechseln. Die 1,5 Stellen der LTD- 
Einsatzleitung werden nach Alpnach transferiert.
Der Bundesrat hat das VBS beauftragt, zusammen mit dem UVEK die 
Fusion umzusetzen. Bei dieser Gelegenheit hat er ausserdem die 
extrem hohen Sicherheitsanforderungen für den Transport von 
Regierungsmitgliedern in Frage gestellt, insbesondere die 
Vorschrift, nur zweimotorige Helikopter einsetzen zu dürfen. Diese 
Anforderung verursacht hohe Kosten, weil die Standardflotte 
(Alouette III) der Armee für solche Transporte nicht genutzt werden 
kann.
Auskunft: Pierre-André Meyrat, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 
60 40
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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