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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Bundesrat verabschiedet Botschaft zu neuem Zollgesetz

Bern (ots)

15. Dez 2003 (EFD) Das schweizerische Zollrecht von
1925 wird erstmals einer Totalrevision unterzogen und zugleich den 
Bestimmungen der EU angepasst. So werden die Veranlagungsverfahren 
europakompatibel ausgestaltet und die Rechte der Betroffenen 
ausgebaut. Ausserdem sind neue Rechtsgrundlagen für die Befugnisse 
der Zollverwaltung vorgesehen, und die sicherheitspolizeilichen 
Aufgaben im Grenzraum sollen mit der Polizei des Bundes und der 
Kantone koordiniert werden. Der Bundesrat hat heute die 
entsprechende Botschaft und den Entwurf für ein neues Zollgesetz 
(ZG) verabschiedet.
Das neue Schweizer Zollgesetz bleibt schlank und konzentriert sich 
auf die Regelung des Wesentlichen. Das Veranlagungsverfahren besteht 
aus grundlegenden Abläufen zur Festsetzung von Einfuhrabgaben, wie 
sie auch andere Zoll- und Steuerrechte kennen. Die einzelnen 
Zollverfahren sind dieselben wie im Zollkodex der EU. Neu gestaltet 
sind verschiedene Mitwirkungsmöglichkeiten der vom Zollrecht 
betroffenen juristischen und natürlichen Personen. Die 
Möglichkeiten, irrtümlich abgegebene oder falsch formulierte 
Zollanmeldungen zu berichtigen oder zurückzuziehen, sind wesentlich 
verbessert worden. Personen, die gewerbsmässig Zollanmeldungen 
ausstellen, können sich durch die Wahl des Abrechnungsverfahrens von 
der solidarischen Haftung befreien und damit ihr Berufsrisiko 
reduzieren. Waren können oder müssen teilweise bereits zur 
Zollbehandlung angemeldet werden, bevor sie in der Schweiz 
eintreffen. Das Gesetz führt die elektronische Zollveranlagung als 
vollwertiges Grundverfahren ein und gibt der Zollverwaltung die 
Möglichkeit, diese Anmeldeform vorzuschreiben. Grenz- und 
Reiseverkehr werden zusammengelegt.
Zoll hilft übriges Bundesrecht anzuwenden
Die Zollverwaltung vollzieht an der Grenze bei Personen- und 
Warenkontrollen mehr als 150 Bundeserlasse. Ein rascher und trotzdem 
effektiver Vollzug ist daher unabdingbar. Dazu muss der Zoll über 
zukunftsgerichtete Kompetenzen verfügen und adäquate Mittel 
einsetzen können. Der Spardruck geht aber auch am Zoll nicht spurlos 
vorbei. Das neue Gesetz trägt diesem Kontext Rechnung und bringt die 
notwendigen Befugnisse sowie zeitgemässe Datenschutz- und 
Amtshilfebestimmungen. Diese tragen einerseits den 
verfassungsmässigen Garantien Rechnung und ermöglichen andererseits 
rasche und gezielte Interventionen.
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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CH-3003 Bern
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