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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Höhere Kinderabzüge vergrössern die Mindererträge von Bund und Kantonen

Bern (ots)

05. Dez 2003 (EFD) Die Erhöhung des Kinderabzugs auf
13 000 Franken würde bei einem Inkrafttreten im Jahr 2005 bei der 
direkten Bundessteuer schätzungsweise 190 Millionen Franken an 
zusätzlichen Mindererträgen verursachen. Die Auswirkungen einer 
gleichgearteten Abzugserhöhung auf die Staats- und Gemeindesteuern 
kann dagegen angesichts fehlender Grundlagen nicht zuverlässig 
bezifffert werden, wie der Bundesrat in seiner Antwort auf eine 
Einfache Anfrage von Nationalrat Peter Föhn (SVP/SZ) festhält.
Föhn hatte in seiner Einfachen Anfrage vom 3. Oktober 2003 wissen 
wollen, welche finanziellen Auswirkungen die Erhöhung des 
Kinderabzugs auf 13 000 Franken sowie die Einführung eines 
allgemeinen Erziehungsabzugs von 15 000 Franken pro Familie für 
Bund, Kantone und Gemeinden habe.
Der Bundesrat hält in seiner Antwort fest, dass die Erhöhung des 
Kinderabzugs auf 13 000 Franken bei einem Inkrafttreten im Jahr 2005 
bei der direkten Bundessteuer schätzungsweise 190 Millionen Franken 
an zusätzlichen Mindererträgen verursachen würde, wovon 30 Prozent 
zulasten der Kantone (über die Kantonsanteile an den 
Bundeseinnahmen). Eine zuverlässige Aussage über die Auswirkungen 
einer gleichgearteten Abzugserhöhung auf die Staats- und 
Gemeindesteuern könne angesichts fehlender Grundlagen nicht gemacht 
werden. Sicher sei hingegen, dass die Auswirkungen von Kanton zu 
Kanton sehr unterschiedlich wären, da die heute geltenden 
Kinderabzüge in den Kantonen zwischen 3000 und 12 600 Franken 
variierten.
Ein allgemeiner Erziehungsabzug würde finanziell aus drei Gründen 
stärker ins Gewicht fallen als der von den Eidg. Räten am 20. Juni 
2003 beschlossene Abzug für Fremdbetreuungskosten (= so genannter 
Abzug für Kinderbetreuungskosten): erstens wegen seiner 
Ausgestaltung als Sozialabzug (die Kosten müssen nicht nachgewiesen 
werden), zweitens aufgrund der Abzugshöhe (15 000 Franken im 
Gegensatz zu jenen von höchstens 7000 Franken pro fremdbetreutes 
Kind gemäss Ratsbeschluss) und drittens wegen des erheblich 
grösseren Kreises der Familienmitglieder, die diesen Abzug 
beanspruchen könnten. Würde der neu eingeführte Abzug für 
Fremdbetreuungskosten durch einen allgemeinen Erziehungsabzug 
ersetzt, so würden laut Bundesrat bei der direkten Bundessteuer 
Mindererträge von schätzungsweise 175 Millionen Franken resultieren, 
wovon 30 Prozent zulasten der Kantone.
Auskunft: 
Hans Schneider, Eidg. Steuerverwaltung, Tel.: 031 322 73 71
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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