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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Regelung der Umsatzbesteuerung im EuroAirport Basel Mulhouse Freiburg (korrigiert)

Bern (ots)

27. Mai 2003 (EFD) Die Anwendung der Umsatzbesteuerung
im EuroAirport Basel Mulhouse Freiburg ist auf eine erweiterte 
Rechtsgrundlage gestellt worden. Ein zwischen Frankreich und der 
Schweiz erfolgter Notenaustausch regelt die entsprechenden 
Bestimmungen.
Im französisch-schweizerischen Staatsvertrag vom 4. Juli 1949 über 
den Bau und Betrieb des Flughafens Basel-Mühlhausen ist der 
Leitgedanke der Binationalität festgehalten worden. Seither kann der 
Flughafen von der Schweiz wie ein Binnenflughafen benutzt werden.
Der am 15. Mai 1965 erfolgte Notenaustausch ist lückenhaft. Denn er 
enthält keine Regelung darüber, wie die Flughafenunternehmung und 
die Umsätze, die von im schweizerischen Sektor ansässigen 
schweizerischen Unternehmen getätigt werden, mehrwertsteuerrechtlich 
zu behandeln sind.
Der neue Notenaustausch zwischen Frankreich und der Schweiz regelt 
sämtliche offen gebliebenen Fragen und ergänzt denjenigen aus dem 
Jahre 1965. Die mit dem neuen Notenaustausch getroffenen neuen 
Regelungen treten rückwirkend auf den 1. Juli 2002 in Kraft.
Auskunft: Heinz Keller, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 325 77 40 
(ab. 16 h 30)
Hinweis: die Telefonnummer der Auskunftsperson wurde korrigiert
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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