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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Nationalbankgold: Erträge sollen an Kantone und an den Bund gehen

Bern (ots)

30. Jan 2003 (EFD) Die Erträge aus den 1'300 Tonnen
Gold, welche die Schweizerische Nationalbank SNB für die Geldpolitik 
nicht mehr benötigt, sollen zu 2/3 den Kantonen und zu 1/3 dem Bund 
zu Gute kommen. Das Goldvermögen soll in seiner Substanz real 
erhalten bleiben und zur Bewirtschaftung an einen externen Fonds 
übertragen werden. Diese Grundsatzentscheide hat der Bundesrat 
gestern gefällt. Die Substanzerhaltung und Verwendung des 
Goldvermögens soll in der Verfassung geregelt werden. Damit Bund und 
Kantone bereits vor dem Inkrafttreten dieser Rechtsgrundlage von den 
auf dem bereits verkauften und reinvestierten Gold erzielten 
Erträgen profitieren können, soll eine zusätzliche 
Gewinnausschüttungsvereinbarung abgeschlossen werden. Gleichzeitig 
empfiehlt der Bundesrat die KOSA- Initiative, welche die regulären 
Nationalbankgewinne zum grossen Teil der AHV zukommen lassen will, 
zur Ablehnung.
Der Bundesrat hat an seiner gestrigen Sitzung eine Aussprache 
geführt zu verschiedenen Fragen, welche sich mit der Verwendung von 
Nationalbankvermögen befassen, und dabei folgende 
Grundsatzentscheide gefällt:
Reale Substanzerhaltung des Goldvermögens: Grundsätzlich könnte das 
Goldvermögen nach dem doppelten Nein vom September als 
"überschüssige Währungsreserven" bezeichnet und gestützt auf die 
geltende Verfassung (Art. 99 Abs. 4 BV) mittels Anpassung der 
Gewinnausschüttungsvereinbarung oder allenfalls einer neuen 
Gesetzesbestimmung in seiner Substanz zu 1/3 an den Bund und zu 2/3 
an die Kantone ausgeschüttet werden. Demgegenüber benötigt die 
gemäss Abstimmungsanalyse von weiten Kreisen der Bevölkerung 
unterstützte reale Substanzerhaltung des Vermögens eine spezielle 
Verfassungsgrundlage - unabhängig vom gewählten Verteilschlüssel und 
unabhängig davon, ob die Substanzerhaltung bei der SNB oder bei 
einem separaten Fonds erfolgt. Eine Verfassungsgrundlage für die 
Substanzerhaltung ist notwendig, weil der geltende Artikel 99 Absatz 
4 BV die Ausschüttung der Nationalbankgewinne an Kantone und Bund 
vorsieht. Mit einer solchen Ausschüttung ist naturgemäss verbunden, 
dass die Empfänger über die Mittel uneingeschränkt verfügen können. 
Tritt nun die Auflage der Substanzerhaltung hinzu, ist diese 
umfassende Dispositionsmöglichkeit nicht mehr gegeben.
Der Bundesrat hält an seiner Auffassung fest, dass das Goldvermögen, 
welches über Jahrzehnte entstanden ist, nicht jetzt und heute 
verbraucht, sondern in seiner Substanz erhalten werden soll. 
Gleichzeitig soll das Vermögen möglichst rasch aus der SNB 
ausgelagert werden, da die dauerhafte Vermögensverwaltung durch die 
SNB die Gefahr von Interessenskonflikten mit dem geldpolitischen 
Auftrag der Nationalbank birgt.
2/3 Kantone, 1/3 Bund: Der Bundesrat hat nach eingehender Diskussion 
entschieden, dass die auf dem Goldvermögen erzielten Erträge zu 2/3 
an die Kantone und zu 1/3 an den Bund gehen sollen. Obwohl damit der 
geltende Verteilschlüssel für die Nationalbankgewinne nicht 
verändert wird, hält der Bundesrat an seiner bereits vor der 
Abstimmung vom September geäusserten Meinung fest, dass die 
Verwendung des Goldvermögens mit der Schaffung einer separaten 
Rechtsgrundlage demokratisch legitimiert werden soll. Er möchte 
deshalb mit der Verfassungsgrundlage zur Auslagerung und 
Substanzerhaltung des Goldvermögens auch gleich die Verwendung der 
Vermögenserträge regeln.
Zur Diskussion standen im Rahmen der Aussprache auch andere 
Verwendungsvorschläge wie die AHV, Bildungsmassnahmen oder die 
Ausbildung von Medizinalpersonal. Die Sicherstellung der 
Finanzierung der AHV ist gemäss Bundesrat ein vordringliches 
Problem, das jedoch nicht mit der Zuwendung eines Teils der 
Goldvermögenserträge gelöst werden kann. Bildungsmassnahmen werden 
als notwendig und sinnvoll erachtet. Die Nutzung der Erträge aus dem 
Goldvermögen für die Bildung beurteilt der Bundesrat aber skeptisch: 
Bildung muss als wichtige staatliche Aufgabe aus dem ordentlichen 
Budget finanziert werden und sollte nicht von Spezialfinanzierungen 
abhängen. Problematisch bei der Finanzierung von Bildungsmassnahmen 
aus dem Goldvermögen wäre zudem die Festlegung des genauen Einsatzes 
der Mittel und die Harmonisierung mit der bestehenden 
Bildungspolitik der öffentlichen Hand. Ähnlich ist die Finanzierung 
der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten zu beurteilen, die ebenfalls 
als Verwendungszweck zur Diskussion stand: Zwar gehört das 
Medizinstudium zu den teuersten Studiengängen. Dennoch ist der 
Bundesrat der Auffassung, dass nicht eine einzelne Fakultät für ein 
Bundesengagement herausgepickt werden sollte. Zudem gehört die 
Universitätsausbildung grundsätzlich ins Zuständigkeitsgebiet der 
Kantone, wobei die Universitätskantone bereits heute finanzielle 
Unterstützung erhalten.
Zusätzliche Gewinnausschüttungsvereinbarung: Der Bundesrat wird dem 
Parlament so rasch als möglich eine Verfassungsgrundlage 
unterbreiten, welche die Substanzerhaltung und Verwendung der 
Erträge aus dem Goldvermögen regelt. Bis zum Inkrafttreten dieser 
Verfassungsgrundlage werden die Erträge auf dem verkauften und 
reinvestierten Gold in die normale Erfolgsrechnung der SNB fliessen. 
Da bei der Festlegung der Gewinnausschüttungsvereinbarung vom April 
2002 nicht mit diesen Zusatzerträgen gerechnet wurde, tragen diese 
unter sonst unveränderten Rahmenbedingungen zu einem stärker als 
erwarteten Anstieg der geld- und währungspolischen Rückstellungen 
der SNB bei. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, mit der SNB 
Gespräche aufzunehmen mit dem Ziel, eine zusätzliche befristete 
Gewinnausschüttungsvereinbarung abzuschliessen. Diese 
Zusatzvereinbarung würde es erlauben, die Erträge aus dem verkauften 
Goldvermögen bereits vor dem Inkrafttreten der Verfassungsgrundlage 
an Bund (1/3) und Kantone (2/3) auszuschütten. Eine solche 
Zusatzausschüttung könnte erstmals im Frühling 2004 stattfinden und 
würde ca. 300 Mio. Fr. betragen. Sie würde mit steigenden 
Goldverkäufen anwachsen. Ab Frühling 2006 würde die 
Zusatzausschüttung bei vorsichtiger Schätzung ca. 500 Mio. Fr. pro 
Jahr betragen. Die genauen Beträge wie auch alle andern Elemente 
einer solchen Zusatzausschüttung müssen zwischen dem EFD und dem 
Direktorium und Bankrat der SNB erst noch festgelegt werden.
Ablehnung der KOSA-Initiative: Im Herbst 2002 ist die 
Volksinitiative "Nationalbankgewinne für die AHV" zustande gekommen. 
Sie schlägt vor, die geltende Verfassungsbestimmung, wonach die 
Nationalbankgewinne zu mindestens zwei Dritteln an die Kantone 
gehen, abzuändern. Neu soll der Reingewinn der SNB gemäss Vorschlag 
der Initianten wie folgt verteilt werden: Eine Milliarde Franken pro 
Jahr soll an die Kantone, der Rest an den AHV-Fonds ausgeschüttet 
werden. Der Bundesrat hat die heutige Diskussion über 
Nationalbankvermögen auch für eine erste Aussprache über die KOSA- 
Initiative genutzt. Er erachtet die Initiative insbesondere im 
Hinblick auf die Notenbankunabhängigkeit als äusserst problematisch: 
Die Glaubwürdigkeit der SNB würde in Frage gestellt, wenn ein 
sozialpolitisches Ziel - die Finanzierung der AHV - in den 
verfassungsmässigen Notenbankartikel aufgenommen würde. Da die 
Initianten ausserdem von deutlich zu hohen Gewinnschätzungen der SNB 
ausgehen, besteht die Gefahr, dass nach einer Annahme der Initiative 
starker politischer Druck auf die SNB entstehen könnte, ihre 
Ausschüttungen zu Gunsten der AHV zu erhöhen.
Überschüssige Goldreserven
Infolge der Aufhebung der Goldbindung des Frankens verfügt die SNB 
über mehr Währungsreserven als sie für die Führung der Geld- und 
Währungspolitik benötigt. Ein Vermögen im Gegenwert von 1'300 Tonnen 
Gold steht für andere öffentliche Zwecke zur Verfügung. Am 22. 
September 2002 haben Volk und Stände über zwei Verwendungsvorschläge 
abgestimmt und die SVP-Initiative, welche das ganze Goldvermögen der 
AHV zukommen lassen wollte, verworfen. Gleichzeitig wurde auch der 
Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament, das Vermögen in seiner 
Substanz zu erhalten und die Erträge an AHV, Kantone und die 
Solidaritätsstiftung auszuschütten, abgelehnt. Somit war wieder 
offen, was mit dem Goldvermögen geschehen soll.
Parlamentsgeschäfte
Für die Frühlingssession 2003 steht die Beantwortung verschiedener 
parlamentarischer Vorstösse zum Thema Verwendung der überschüssigen 
Goldreserven an. Gleichzeitig muss der Bundesrat bis Anfang Oktober 
zur Volksinitiative "Nationalbankgewinne für die AHV" ("KOSA- 
Initiative") Stellung nehmen. Gemäss dieser Initiative sollen die 
regulären SNB-Gewinne nicht mehr wie bisher zu 1/3 an den Bund und 
zu 2/3 an die Kantone gehen, sondern - vorbehältlich 1 Mrd. Fr. pro 
Jahr für die Kantone - an den AHV-Fonds überwiesen werden.
Auskunft:
Urs Plavec, Eidg. Finanzverwaltung, 031 322 61 72
Werner Abegg, Schweizerische Nationalbank, 01 631 32 67
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
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