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Eidg. Finanz Departement (EFD)

Bildung einer neuen Luftfahrtgesellschaft: Stellungnahme Bundesrat

Bern (ots) An einer ausserordentlichen Sitzung hat der Bundesrat
von den Entscheiden des Verwaltungsrates der Swissair Kenntnis nehmen
müssen. Er bedauert, dass alle Bemühungen zur Sanierung der Swissair
es nicht ermöglicht haben, diesem traditionsreichen Schweizer
Flugunternehmen eine weitere Zukunft zu gewähren. Der Bundesrat hat
gleichzeitig zur Kenntnis genommen, dass dank einem Angebot der zwei
Schweizer Grossbanken UBS und CS der Weiterbestand einer eigenen
schweizerischen Fluggesellschaft gewährleistet werden kann. Dies ist
für den Wirtschaftsstandort Schweiz von Bedeutung.
In den vergangenen Tagen und Stunden haben die Swissair, die
beiden Schweizer Grossbanken sowie, angesichts des öffentlichen
Interesses, auch der Bundesrat intensiv daran gearbeitet, dass die
Anbindung des Standorts Schweiz ans internationale Flugnetz mittels
einer schweizerischen Airline gesichert werden kann.
Die Lösungsfindung war um so schwieriger, als sich die Tragweite
des wirtschaftlichen Debakels der Swissair-Gruppe erst im Verlaufe
des Wochenendes und des heutigen Tages offenbarte. Diese Situation
ist offensichtlich die Folge der früheren Unternehmensführung; durch
die Attentate vom 11. September 2001 wurde sie markant verschärft und
beschleunigt.
Eine unternehmerische Sanierung der Swissair mit anschliessender
Rekapitalisierung hat sich als nicht realisierbar erwiesen und wäre
mit Kostenfolgen in mehrfacher Milliardenhöhe verbunden gewesen.
Einziger Ausweg für eine unternehmerisch langfristig
erfolgversprechende, von der Schweiz aus international tätige
Luftlinie ist eine von privaten Investoren vorgeschlagene und
weitestgehend ohne direkte Bundeshilfe finanzierte neue
Luftfahrtgesellschaft. Ein solches Modell und die entsprechenden
Zusagen liegen vor.
Dieses Modell ist allerdings nur mit drastischen unternehmerischen
Massnahmen realisierbar. Diese werden sich für zahlreiche
Beschäftigte, Gläubiger und Aktionäre nachteilig auswirken.
Einerseits ist zu begrüssen, dass dank privatwirtschaftlichen
Investoren der plötzliche und ungeordnete Konkurs der Swissair-Group
und ihrer Tochtergesellschaften abgewendet und die Bildung einer
neuen schweizerischen Luftfahrtgesellschaft präsentiert werden.
Anderseits müssen zahlreiche Bereiche der weit verzweigten
Tätigkeiten der Gruppe liquidiert oder verkauft werden, mit
ein-schneidenden Folgen auch für Teile des Personals. In diesem Sinn
appelliert der Bundesrat an die soziale Gesamtverantwortung der neuen
Unternehmensleitung und der Partner dieser Lösung.
Die von den privaten Investoren geleistete Finanzierung schliesst
Beiträge an den Betrieb der Swissair-Flotte aus und konzentriert sich
im wesentlichen auf die neue Firma. Das hätte zur Folge, dass die
Flotte vorübergehend stillgelegt werden müsste. Um die drohende
kurzfristige Stilllegung der Swissair-Flotte zu verhindern, erwartet
der Bundesrat, dass die Banken und die Swissair die nötigen
Massnahmen in die Wege leiten, damit die Swissair trotz der
eingeleiteten Nachlassstundung weiter fliegen kann, bis die neue
Firma in etwa zwei Wochen den Weiterbetrieb der wichtigsten Linien
sicherstellen kann. Eine Stilllegung hätte sowohl für das Personal
als auch für die gesamte Volkswirtschaft zusätzliche, grosse
Nachteile bewirkt.
Weil sich die privaten Investoren bereit erklärt haben, die
Crossair-Aktien im Swissair-Besitz (Anteil von 70,5 % aller
Crossair-Aktien) zu übernehmen, verzichtet der Bundesrat auf eine
Beteiligung am Aktienkapital. Die damit zu lösenden
Liquiditätsbedürfnisse der Swissair-Gruppe erfordern keine
Intervention des Bundes. Die Banken hatten Bund und Kantone
eingeladen, sich mit maximal 30 Prozent an diesem Paketkauf zu
beteiligen, jedoch auf freiwilliger Basis.
Für den Bundesrat ist die getroffene Lösung trotz Rettung des
Kerngeschäfts und dem überwiegenden Teil der Arbeitsplätze der
bedauerliche Abschluss einer traditionsreichen Epoche und einer
ehemals sprichwörtlichen Erfolgsgeschichte. Trotzdem bewertet die
Landesregierung die Bildung einer neuen Gesellschaft allen Härten zum
Trotz als einzige Alternative für einen zukunftsfähigen Neubeginn.

Kontakt:

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel.: +41 (0)31 322 60 33
Fax: +41 (0)31 323 38 52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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