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Eidg. Finanz Departement (EFD)

Geldwäscherei-Kontrollstelle: Einvernehmlicher Führungswechsel

Bern (ots)

Kompetent ausgestalteter Uebergang zu neuer Führungsstruktur
Personelle und strukturelle Veränderungen im Bereich
der Kontrollstelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei: Abteilungsleiter
Niklaus Huber hat die Kündigung eingereicht. Um Kontinuität zu
ermöglichen, erklärte sich Huber bereit, dem Direktor der Eidg.
Finanzverwaltung mit seinem Fachwissen für Beratungsdienstleistungen
im Bereich der Geldwäscherei-Bekämpfung weiter zur Verfügung zu
stehen, seine Funktionen in der  Kontrollstelle gibt er jedoch
bereits jetzt ab. Als interimistischer Leiter wurde der frühere
Präsident des Zürcher Handelsgerichts, der 62jährige Armand Meyer,
eingesetzt. Er wird dabei in Rechts- und Organisationsfragen von
ausgewiesenen Spezialisten unterstützt. Somit ist sichergestellt,
dass entscheidreife Pendenzen abgebaut und die Führungsstruktur neu
gestaltet werden können. Meyer übt diese Funktion als Beauftragter
von Departementschef Kaspar Villiger aus. Der Chefposten soll
ausgeschrieben und baldmöglichst besetzt werden.
Der Aufbau von Kontrollstelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei und
Selbstregulierung der Branche war nebst erfolgreicher und
international modellhafter Arbeit erwartungsgemäss auch mit
Anlaufschwierigkeiten verbunden. Trotz Einigkeit in den zentralen
Fragen der konsequenten Umsetzung des Geldwäschereigesetzes (GwG) und
der Notwendigkeit eines konkreten Massnahmenplans, entstanden beim
Direktor der Eidg. Finanzverwaltung, Peter Siegenthaler, und  beim
Abteilungsleiter, Niklaus Huber, zusehends unterschiedliche
Auffassungen über Rolle und Führungsschwerpunkte des
Kontrollstellenleiters. Dies erschwerte für beide Seiten die
Perspektiven für eine langfristige Zusammenarbeit. Bei Huber kam
dazu, dass die zunehmend öffentliche Exposition seiner heutigen
Funktion eine Erschwerung für spätere Tätigkeiten als Anwalt oder in
der Privatwirtschaft darstellt. Diese Gründe veranlassten Huber zu
seiner Kündigung. Damit kommt es zum Wechsel an der Spitze der
Kontrollstelle. Um Kontinuität zu ermöglichen, erklärte sich Huber
bereit, dem Direktor der Eidg. Finanzverwaltung mit seinem Fachwissen
für Beratungsdienstleistungen im Bereich der Geldwäscherei-Bekämpfung
weiter zur Verfügung zu stehen, seine Funktionen in der 
Kontrollstelle gibt er jedoch bereits jetzt ab. Siegenthaler nahm
dieses Beratungsangebot an. Auch nach dem personellen Wechsel geht
die kontinuierliche Verstärkung der Kernfunktionen der Kontrollstelle
weiter. Im Willen, das GwG zielstrebig und glaubhaft umzusetzen,
plant EFV-Direktor Peter Siegenthaler nebst der raschen Neubesetzung
des Chefpostens auch eine Erneuerung der Leitungsstrukturen.
Siegenthalers klarer Wille zur Umsetzung des Gesetzesauftrags, der
Einsatz der interimistischen Führungscrew und die Pläne zur
Erneuerung der Leitungsstrukturen werden von Bundesrat Kaspar
Villiger ausdrücklich unterstützt.
Rollenteilung von Justiz und Aufsicht in der
Geldwäschereibekämpfung
Die Umsetzung des GwG fällt in die Kompetenz verschiedener
Instanzen: Für die Strafverfolgung von Geldwäscherei-Delikten sind
einzig die Organe der Justiz zuständig. Bezüglich der Beaufsichtigung
des Finanzsektors teilen sich die Eidg. Bankenkommission
(Bankensektor), das Bundesamt für Privatversicherungen (Assekuranz),
die Spielbankenkommission (Casinos) und die Kontrollstelle für die
Bekämpfung der Geldwäscherei (übrige Finanzintermediäre) in die
Aufgabenbereiche Regulierung, Kontrolle und Einhaltung der
Sorgfaltspflichten. Strafverfolgung und Prävention spielen im
Schweizer Dispositiv zur effizienten Bekämpfung der Geldwäscherei und
zur Qualitätssicherung des Finanzsektors eine gleichermassen wichtige
Rolle.
Kompetent abgesicherter Uebergang - Geschäftsleitung wird
aufgebaut
Bis zum Amtsantritt des neuen Kontrollstellenleiters übernimmt
Armand Meyer, früherer Oberrichter und Präsident des Zürcher
Handelsgerichts, die interimistische Leitung der Kontrollstelle.
Meyer erfüllte verschiedentlich Mandate des Eidg. Departements für
auswärtige Angelegenheiten (Wahlbeobachtung, Menschenrechte) und ist
Mitglied der SP Schweiz. Die Funktion als interimistischer Leiter der
Kontrollstelle übt Meyer als Beauftragter von Bundesrat Kaspar
Villiger aus, ebenso die Begleitung  des neu zu wählenden
Kontrollstellenleiters während der Umgestaltungsphase. Meyer wird
gleichzeitig in den Beirat aufgenommen. In juristischen Fachfragen
sowie bezüglich Ausbildung neuer Mitarbeiter wird Armand Meyer auf
Mandatsbasis von einem aussenstehenden Rechtskonsulenten mit
ausgewiesenem Fachwissen auf den Gebieten der Geldwäschereiprävention
und Finanzmarktaufsicht, Fürsprecher Michael Kunz unterstützt. Kunz
ist zur Zeit im Sekretariat der Eidg. Bankenkommission mit
Spezialaufgaben im Bereich E-Banking betraut und war zuvor als a.o.
besonderer Untersuchungsrichter für den Kanton Bern mit dem Fall von
Werner K. Rey / Omni Holding befasst. Für die Reorganisation sowie
für das Projektmanagement steht dem interimistischen und dem neu zu
wählenden Kontrollstellenleiter bis auf weiteres ein Referent aus dem
persönlichen Stab des Departementschefs, Roland Favre, zur Verfügung.
Mit diesen Massnahmen sind die Voraussetzungen für die Bearbeitung
pendenter Entscheide kompetent erfüllt und die notwendige
Unterstützung für den Aufbau der neuen Struktur sichergestellt. Diese
sieht die Bildung zusätzlicher Fachbereiche  sowie eine unter dem
Vorsitz des Abteilungschefs stehende Geschäftsleitung vor. Ziel ist,
dass die interimistische und die definitive Führung eine von
Departement, Finanzverwaltung und Kontrollstelle gemeinsam getragene
Strategie zur kurz- und langfristigen GwG-Umsetzung entwickeln und
realisieren. Nur so sind die Voraussetzungen für ein professionelles
Aufsichts- und Kontrollmanagement auf sachlicher Grundlage erfüllt.

Kontakt:

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel.: ++41 (0)31 322 60 33
Fax: ++41 (0)31 323 38 52
e-mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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