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Eidg. Finanz Departement (EFD)

Umsetzung Bundespersonalgesetz: Sozialpartner des Bundes einig

Bern (ots)

Die Verhandlungen über die Ausführungsbestimmungen
zum Bundespersonalgesetz sind erfolgreich abgeschlossen worden.
Anfang April haben sich die Sozialpartner der Bundesverwaltung in
allen Belangen geeinigt. Somit steht der Verabschiedung durch den
Bundesrat nichts mehr im Weg.
Am 26. November hat das Schweizer Stimmvolk das neue
Bundespersonalgesetz (BPG) angenommen. Unmittelbar nach der
Volksabstimmung haben die Sozialpartner die Verhandlungen über die
Ausführungsbestimmungen des BPG aufgenommen. Mit der Verabschiedung
der Rahmenverordnung zum BPG durch den Bundesrat wurde bereits im
Dezember letzten Jahres ein erster Teilerfolg erzielt. Der Bundesrat
konnte in der Folge BPG, Rahmenverordnung und GAV für die
Schweizerischen Bundesbahnen per 1. Januar 2001 in Kraft setzen.
Nun fanden die Verhandlungen über ein "Verordnungspaket" für die
Bundesverwaltung ihren erfolgreichen Abschluss. Das "Paket" besteht
aus Bundespersonalverordnung, Inkraftsetzungsverordnung,
Ueberführungsverordnung und Datenschutzverordnung. Insbesondere die
Bundespersonalverordnung ist für das Personal der Verwaltung sehr
wichtig. Sie entspricht der Rege-lungsstufe der Gesamtarbeitsverträge
von Post und SBB und hält die personalpolitischen Be-timmungen für
die gut 30'000 Angestellten der Verwaltung fest. Nach insgesamt zwei
Verhandlungsrunden und zwischenzeitlicher bundesinterner Bereinigung
haben die Sozialpartner Anfang April nun in allen Punkten Konsens
gefunden.
Die Verhandlungen fanden in konstruktivem Klima statt und standen
unter der Leitung des Eidgenössischen Personalamtes. Die Dachverbände
des Bundespersonals (Föderativverband, trans-fair, SMPV, VKB) haben
die Anliegen des Personals vertreten.
Weiteres Vorgehen
Die Verordnungen werden dem Bundesrat im Mai zur Verabschiedung
unterbreitet. Im Anschluss daran ist eine Information über die
wichtigsten Inhalte geplant. Das BPG und seine
Ausführungsbestimmungen lösen das Beamtengesetz in der Verwaltung
voraussichtlich per 1. Januar 2002 ab.

Kontakt:

Peter Hablützel, Eidg. Personalamt, Tel. +41 31 322 62 01
Mariette Bottinelli, Office fédéral du personnel,
tél. +41 31 322 62 14

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel.: ++41 (0)31 322 60 33
Fax: ++41 (0)31 323 38 52
e-mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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