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DEZA

Öffentliche Entwicklungshilfe der Schweiz

Bern (ots)

Im Auftrag von Hans Peter Ming
An den Bundesrat
Im Jahr 2010 wird die öffentliche Entwicklungshilfe der Schweiz
0,4 Prozent des Bruttosozialprodukts ausmachen
Im Aussenpolitischen Bericht 2000 vom 15. November
2000 hat sich der Bundesrat das Ziel gesteckt, die öffentliche
Entwicklungshilfe der Schweiz so weit zu erhöhen, dass sie bis ins
Jahr 2010 0,4 Prozent des Bruttosozialprodukts ausmachen wird.
Aufgrund verschiedener Presseartikel hat die Beratende Kommission
für internationale Entwicklung und Zusammenarbeit die Direktion für
Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und das Staatssekretariat für
Wirtschaft (seco) gebeten, ihr detaillierte Informationen über den
Beschluss zu liefern, welchen der Bundesrat im Rahmen der Diskussion
über das Budget 2002 und den Finanzplan 2003-2005 gefasst hat.
An ihrem Jahresseminar vom 11. und 12. September wurde die
Kommission darüber informiert, dass die zuständigen Ämter, d.h. die
Eidg. Finanzverwaltung, die DEZA und das seco, in einem gemeinsam
unterzeichneten Protokoll die Modalitäten festgehalten haben, welche
die Anhebung der öffentlichen Entwicklungshilfe der Schweiz bis ins
Jahr 2010 auf 0,4 Prozent des Bruttosozialprodukts ermöglichen. Diese
Erhöhung bedingt eine mittlere jährliche Zunahme von 6,77 Prozent der
Ausgaben. Die im Protokoll festgelegten Modalitäten sind die
Grundlage für die Anträge der DEZA und des seco für das Budget 2002
und den Finanzplan 2003-2005. Die Kom-mission wurde im Weiteren über
die Beschlüsse des Bundesrates anlässlich der Diskussion des Budgets
2002 und des Finanzplans 2003 - 2005 informiert, wonach die Zunahme
der öffentlichen Entwicklungshilfe im Jahr 2002 um 24,2 Mio und im
Jahr 2003 um 43,7 Mio reduziert werden soll.
Diese beiden Reduktionen ermöglichen zwar noch immer eine Erhöhung
der öffentlichen Entwicklungshilfe um 6,05 Prozent im Jahr 2002 und
um 5,11 Prozent im Jahr 2003. Aber sie gefährden sowohl das gesteckte
Ziel wie den Zeitplan, den der Bundesrat im letzten Herbst festgelegt
hat.  Die Kommission möchte den Bundesrat daran erinnern, dass es
nötig ist, die Ziele der Entwicklungspolitik sowohl auf bilateraler
wie auf multilateraler Ebene verstärkt zu verfolgen. Es ist zudem
nötig, effizient und wirkungsvoll auf die erhöhten Bedürfnisse in den
Partnerländern der Schweiz eingehen zu können.
Die Beratende Kommission für internationale Entwicklung und
Zusammenarbeit hat einstimmig nochmals ihre Unterstützung des Ziels
bekräftigt, die öffentliche Entwicklungshilfe der Schweiz bis ins
Jahr 2010 auf 0,4 Prozent des Bruttosozialprodukts anzuheben. Die
Mehrheit der Kommissionsmitglieder wünscht, dass die mittlere
jährliche Zunahme von 6,77 Prozent der Ausgaben der öffentlichen
Entwicklungshilfe beibehalten wird, damit das gesteckte Ziel im
vorgesehenen Zeitraum erreicht werden kann.
Die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Aufmerksamkeit und
verbleibt mit vorzüglicher Hochachtung
Hans Peter Ming 
   Präsident der Beratenden Kommission für internationale 
   Entwicklung und Zusammenarbeit
Kopien 
   - an die Präsidenten der Finanzkommissionen des Ständerats und 
     des Nationalrats 
   - an die Fraktionspräsidentinnen und -präsidenten 
   - an die Mitglieder der Beratenden Kommission für internationale  
     Entwicklung und Zusammenarbeit 
   - an die Presse

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