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Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

Wer trägt welche Kosten rund um Altlasten: Gesetzgebung soll revidiert werden

Bern (ots)

Grundsätzlich besteht ein Bedarf für eine Änderung
des Umweltschutzgesetzes im Bereich Altlasten und zwar was die
Übernahme der Kosten betrifft: Dies hat die Vernehmlassung zum
Revisionsentwurf einer Nationalratskommission ergeben. Einzelne
Vorschläge sind allerdings umstritten oder werden als zu weitgehend
erachtet. Mehrheitlich abgelehnt wird die Einführung einer
beschränkten Solidarhaftung unter den Verursachern. Die meisten
Kantone wenden sich zudem gegen Änderungen, von welchen sie
zusätzliche Kosten oder Aufgaben befürchten.
Der Entwurf zur Änderung des Umweltschutzgesetzes betrifft die
Fragen, wer die Kosten rund um die Bearbeitung von Altlasten zu
tragen hat und für welche Massnahmen der Bund an die Kantone
Zahlungen leistet. Er basiert auf der parlamentarischen Initiative
von alt Nationalrat Peter Baumberger; diese wurde von der Kommission
für Umwelt, Raumplanung, Energie und Kommunikation des Nationalrates
(UREK-N) ergänzt und im Herbst 2001 in eine breite Vernehmlassung
geschickt. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) hat
die Ergebnisse nun ausgewertet und die Resultate in einem Bericht
zuhanden der Kommission zusammengefasst.
Die Auswertung der Vernehmlassung zeigt, dass die Notwendigkeit
einer Gesetzesrevision kaum bestritten ist. Kein Änderungsvorschlag
wird von einer grossen Mehrheit abgelehnt. Nahezu einstimmig
begrüssen die Vernehmlassungsteilnehmenden den Vorschlag, die
bisherigen Bestimmungen betreffend Verteilung von Kosten für die
Sanierung auszuweiten und zwar auf die gesamte Altlastenbearbeitung;
damit würden z.B. auch Untersuchungen abgedeckt, die in keine
Sanierung münden. Ebenso ist unbestritten: Die Abgeltungen durch den
Bund sollen nicht nur bei Sanierungen selbst geleistet werden,
sondern auch bei Untersuchungs- oder Überwachungsmassnahmen.
Abgelehnt - wenn auch eher knapp - wird hingegen die Einführung einer
beschränkten Solidarhaftung unter den Verursachern; diese würde
beispielsweise dazu führen, dass ein Grundeigentümer teilweise
Sanierungskosten tragen müsste, die ein früherer Verursacher heute
nicht zahlen kann.
Bei anderen Gesetzesartikeln ergibt sich teilweise ein
kontroverses Bild. So befürworten die politischen Parteien und die
Wirtschaftsverbände sämtliche übrigen Änderungen meist deutlich, die
Kantone hingegen lehnen einige der neuen Vorschriften teils klar ab.
Dies betrifft insbesondere die Ausweitung des Verursacherprinzips auf
die Entsorgung von verschmutztem Aushub. Ebenso sind sie gegen den
Vorschlag, die Behörden neu zu verpflichten, bei klaren Fällen zu
entscheiden über private vertragliche Ansprüche zwischen beteiligten
Verursachern von Altlasten, z.B. im Fall von Grundstücksverträgen.
Die eigentliche Initiative Baumberger schliesslich wird von den
Parteien, der Wirtschaft und den zwei grossen Kantonen Bern und
Zürich klar begrüsst, von den übrigen Kantonen jedoch abgelehnt. Sie
sprechen sich damit gegen die teilweise Übernahme von
Untersuchungskosten im Fall von Standorten aus, die in den Kataster
der belasteten Standorte eingetragen worden sind, sich aber entgegen
der ursprünglichen Annahme später als nicht belastet erweisen.
Schliesslich wünschen eine Reihe von Kantonen Ergänzungen,
insbesondere eine umfassende Lösung für Abgeltungen des Bundes an die
Sanierung von Schiessanlagen.
Die Subkommission Altlasten der UREK-N wird den Revisionsentwurf
nun aufgrund der Vernehmlassungsresultate in einzelnen Punkten
überarbeiten. Er wird dann von der Gesamtkommission dem Nationalrat
unterbreitet werden.

Kontakt:

UVEK - Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie,
Kommunikation
Pressedienst

Pierre Jeanneret
Sekretär Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie UREK
Tel. +41/31/322'97'34

Der Gesetzesentwurf und der erläuternde Bericht sind auf der
WebSite des Parlamentes zugänglich:
http://www.parlament.ch/poly/Framesets/D/Frame-D.htm

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