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Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

Revision der indirekten Presseförderung in Vernehmlassung

Bern (ots)

Der Bundesrat schickt eine Teilrevision der
Postverordnung bis Ende Mai 2002 in die Vernehmlassung. Demnach
sollen Presserzeugnisse mit einer Auflage von über 300.000 nicht mehr
zu Sondertarifen zugestellt werden. Weiter soll die Förderung auf
jene Presseerzeugnisse beschränkt werden, die mindestens wöchentlich
erscheinen.
Um die Vielfalt der Presse zu erhalten, gewährt die Post
Vorzugspreise für die Beförderung von abonnierten Zeitungen und
Zeitschriften (Art. 15 Postgesetz, konkretisiert in der
Postverordnung) Der Bund gilt der Post die ungedeckten Kosten aus der
verbilligten Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften jährlich
mit rund 100 Mio. Fr. ab.
Dieses System der indirekten Presseförderung wird von
verschiedenen Seiten kritisiert. Es handle sich um eine
Giesskannensubvention, führe zu Wettbewerbsverzerrungen, wirke
strukturerhaltend und verfehle ihren eigentlichen Zweck. Mit der
geplanten Revision der Postverordnung trägt der Bundesrat den
laufenden Arbeiten der Subkommission Medien und Demokratie der
Staatspolitischen Kommission des Nationalrates für eine Totalrevision
der Presseförderung und zur Erhaltung demokratiegerechter
Öffentlichkeiten Rechnung. Die Revision hat zum Zweck, einerseits die
Abgeltungen gezielter zu verwenden und andererseits Einsparungen von
mindestens 20 Mio. Fr. zu erzielen. Aufgrund der Schuldenbremse sind
allerdings bereits ab dem Jahr 2003 noch weitergehende Kürzungen
möglich. Die entsprechenden Entscheide wären im Rahmen des
Budgetprozesses 2003 zu treffen.. Das heisst, dass die im Entwurf
vorgesehene zusätzliche Förderung der Regional- und Lokalpresse nicht
eingeführt werden könnte.
Der Bundesrat schlägt konkret folgende Anpassungen der
Postverordnung vor:
  • Einführung einer Maximalauflage von 300'000. Presseerzeugnisse mit einer höheren Auflage sollen nicht mehr zu Sondertarifen zugestellt werden.
  • Beschränkung der Förderung auf Presseerzeugnisse, die mindestens wöchentlich erscheinen.
  • Verbesserte Förderung der Regional- und Lokalpresse (Auflage bis 30'000) durch Erhöhung des Grundpreisrabattes und die bedingungslose Gewährung des Sondertarifs
Mit den vorgeschlagenen Massnahmen wird einerseits eine Einsparung
von insgesamt rund 30 Mio. Fr. erzielt. Andererseits sollen die
verbleibenden Mittel gezielter der Regional- und Lokalpresse
zufliessen. Die Regional- und Lokalpresse soll neu rund 37 Mio. Fr.
erhalten (bisher 25 Mio. Fr.).
Der Entwurf berücksichtigt die laufenden Arbeiten der
Subkommission Medien und De-mokratie der Staatspolitischen Kommission
des Nationalrates in folgender Hinsicht:
  • Abschaffung der Förderung für die «grosse» Mitgliedschaftspresse,
  • Besondere Berücksichtigung der regionalen und lokalen Presse (Auflage bis 30'000),
  • Mindestens wöchentliche Erscheinungsweise: Damit wird der Zweck des Modells «Erscheinungshäufigkeit» stärker betont. Die Anzahl geförderter Titel reduziert sich von heute rund 3300 auf 500.
Die Vernehmlassung dauert bis am 24. Mai. Der Bundesrat möchte
noch vor den Sommerferien über die neue Postverordnung entscheiden,
welche am 1.1.2003 in Kraft treten sollte.

Kontakt:

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt,
Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Dr. Hans Werder

Beilagen:
Vernehmlassungsentwurf
Erläuternder Bericht

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