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Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

Bundesrat will Optionen für Post und Swisscom offen halten

Bern (ots)

Der Bundesrat will möglichst viele Optionen zur
Stärkung von Post und Swisscom offen halten. Aufgrund der
kontroversen Vernehmlassung zum Gesamtpaket Post/Swisscom sowie wegen
der unterschiedlichen Marktentwicklungen will er die beiden Geschäfte
aber künftig getrennt behandeln.
 
   Die Post soll ihre Finanzdienstleistungen im Rahmen des geltenden
Rechts ausbauen und Kooperationen mit Banken eingehen können. Auf
eine Postbank wird verzichtet, hingegen soll die Kapitalbasis des
Unternehmens gestärkt werden. Der Bundesrat legt im kommenden
Frühjahr eine Gesamtschau zur weiteren Entwicklung des Postwesens
vor. Über das Vorgehen bei der Flexibilisierung der Bundesmehrheit an
der Swisscom wird das UVEK nach neuen Abklärungen im nächsten Jahr
Bericht erstatten.
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Ergebnisse der
Vernehmlassung zum Gesamtpaket "Post/Swisscom AG" zur Kenntnis
genommen und über das weitere Vorgehen entschieden. Der
Konsultationsentwurf sah für die Post die Möglichkeit vor,
selbständig Kredite anzubieten und eine eigenständige Postbank zu
gründen. Gleichzeitig wurde vorgeschlagen, das Mehrheitserfordernis
des Bundes an der Swisscom zu flexibilisieren.
Die politische Verknüpfung der beiden Vorlagen stiess auf
einhellige Ablehnung. Die beiden Geschäfte hätten nichts miteinander
zu tun und müssten daher getrennt behandelt werden. Der Bundesrat hat
deshalb beschlossen, die beiden Geschäfte zukünftig separat zu
bearbeiten. Inhaltlich waren die beiden Lösungsvorschläge voneinander
unabhängig, so dass sich auch eine zeitliche Entkoppelung nicht
nachteilig auswirken wird.
Gesamtschau zur weiteren Entwicklung des Postwesens
Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass teilweise unterschiedliche
Vorstellungen über die weitere Entwicklung der schweizerischen Post
im Spannungsfeld zwischen Grundversorgung und Wettbewerbsfähigkeit
bestehen. Auch die in letzter Zeit eingereichten parlamentarischen
Vorstösse gehen in sehr verschiedene Richtungen. Einerseits werden
neue Leistungsaufträge, Vorgaben zur Poststellendichte und
Abgeltungen verlangt, andererseits eine forcierte Liberalisierung des
Postmarktes und die Totalrevision des Postgesetzes (Schaffung eines
Postmarktgesetzes). Der Bundesrat möchte sämtliche Anliegen im Rahmen
einer Gesamtschau zur weiteren Entwicklung des Postwesens behandeln
und dem Parlament entsprechende Anträge stellen. Die Gesamtschau wird
die folgenden Fragen behandeln:
- Zeitpunkt und Umfang weiterer Öffnungen des Postmarktes    
   - Definition der Grundversorgung (Umfang und Inhalt sowie die
     Frage von Vorgaben zur Poststellendichte)    
   - Möglichkeiten zur weiteren Finanzierung der Grundversorgung
     (weitere Rationalisierungen der Post; Erschliessen neuer
     Geschäftsfelder; Einführung eines
     Konzessionssystems; Abgeltungen für gemeinwirtschaftliche
     Leistungen)
Die Post kann mit Banken zusammenarbeiten
Die Gründung einer eigenständigen Postbank stösst auf klare
Ablehnung. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer war der
Ansicht, die Post dürfe nicht selbständig Kredite anbieten. Die Post
soll ihr Angebot stattdessen im Rahmen von Kooperationen mit Banken
ausbauen. Der Bundesrat verfolgt daher die entsprechende
Verfassungsvorlage nicht weiter. Die Post wird demzufolge
Möglichkeiten zur Kooperation mit Banken prüfen, um die Kunden zu
halten und die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Rekapitalisierung der Post
Die vorgeschlagene Rekapitalisierung der Post blieb in der
Vernehmlassung mit Ausnahme der Eigenkapitalausstattung einer
eigenständigen Postbank weitgehend unbestritten. Der Bundesrat wird
daher bis zum kommenden Frühjahr eine entsprechende Botschaft zur
Revision des Postorganisationsgesetzes ausarbeiten, damit das
Dotationskapital der Post für die Anwendung der FER 16 Regel (.... )
und zur Finanzierung des ausgewiesenen Investitionsbedarfs der Post
erhöht werden kann. Gleichzeitig soll eine Rechtsgrundlage zur
Übernahme des Fehlbetrages der Pensionskasse für die besonderen
Dienstverhältnisse der Post geschaffen werden.
Swisscom: Lagebeurteilung bis zum kommenden Sommer
Die Lagebeurteilung zeigt, dass der zeitliche Handlungsdruck
aufgrund der Situation in den Telekommunikations- und Finanzmärkten
nachgelassen hat. So wurde beim Start des politischen Prozesses noch
erwartet, dass die Konsolidierung in der Telekommunikation sehr rasch
vorangehen werde. Inzwischen ist in der internationalen
Telecom-Branche eine gewisse Ernüchterung eingekehrt. Dazu kommt,
dass die Vernehmlassungsvorlage unter den heutigen Bedingungen weder
beim Parlament noch später beim Volk Zustimmung finden würde. Dennoch
wäre es im Interesse der Werterhaltung und mit Blick auf die
offensichtliche Verunsicherung der Anleger falsch, sich mit einem
vorzeitigen Entscheid jetzt Optionen zu verbauen. Der Bundesrat wird
deshalb weitere Abklärungen durchführen lassen. Er wird bis
spätestens im kommenden Sommer über das weitere Vorgehen bezüglich
einer allfälligen Anpassung der rechtlichen Grundlagen für die
Swisscom befinden.

Kontakt:

Hans Werder, Generalsekretär UVEK, Tel. +41 31 322 55 06

Peter Siegenthaler, Direktor Eidg. Finanzverwaltung,
Tel. +41 31 322 60 05

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