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Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

NEAT-Gesamtkredit wird um 2,104 Mrd. Franken erhöht

Bern (ots)

Der Bundesrat hat auf Antrag des Bundesamtes für
Verkehr (BAV) und der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) von der
Methodik zur Bestimmung der NEAT-Indexteuerung und deren Ergebnissen
Kenntnis genommen. In der Folge hat er den NEAT-Gesamtkredit um 2,104
Milliarden Franken erhöht. Mit dieser Anpassung auf 14,104 Milliarden
Franken stehen die ursprünglich bewilligten Mittel teuerungsbereinigt
 zur Verfügung.
Als offizielle Indexreihe für die NEAT wurde, im Einvernehmen mit
den SBB, der Zürcher Index der Wohnbaukosten (ZIW) verwendet.
Rückblickend musste festgestellt werden, dass der ZIW die spezifische
Preisentwicklung im Tunnelbau nicht korrekt abbildet. Dies hängt
damit zusammen, dass der Wohnungsbau, auf den sich der ZIW bezieht,
bezüglich der Kostenstruktur und der Angebots-/Nachfragesituation nur
sehr bedingt mit dem Tunnelbau vergleichbar ist. Um die
Kostentransparenz wieder herzustellen, musste deshalb ein
NEAT-spezifischer Teuerungsindex entwickelt werden.
Der neue Teuerungsindex berücksichtigt die beim Bau der NEAT
typische Verteilung der Kosten auf die verschiedenen Kostengruppen,
wie Honorare, Eigenleistungen, Baukosten und Eisenbahntechnik und
liefert dadurch präzisere Grundlagen zur Erfassung der effektiven
Teuerung. Auf der Basis des neuen NEAT-Teuerungsindexes lässt sich
inskünftig der NEAT-Kredit kostenmässig realitätsnäher überwachen und
prognostizieren. Gemäss den heutigen Ergebnissen liegt die
Entwicklung des neu ausgewiesenen NEAT-Teuerungsindexes für den
bisherigen Betrachtungszeitraum 1991 bis 2000 in einer vergleichbaren
Grössenordnung wie diejenige des Landesindexes der Konsumentenpreise.
Der NEAT-Gesamtkredit (Preisbasis 1998) ist um 2,1 Milliarden Franken
anzupassen, damit die ursprünglich bewilligten Mittel für den Bau der
NEAT teuerungsbereinigt wieder zur Verfügung stehen (CHF 1,3 Mrd. zur
Korrektur des angewendeten, negativ verlaufenden ZIW von 1991 bis
1998 und CHF 0,8 Mrd. effektiv eingetretene Teuerung 1991 bis 1998).
Die Teuerung, wie im Uebrigen auch die Bauzinsen und die
Mehrwertsteuer sind nicht Bestandteil des Gesamtkredites, da sich
diese Kosten bei langfristigen und umfangreichen Projekten wie der
NEAT nicht zuverlässig prognostizieren lassen und von der
Bauherrschaft auch nicht beeinflussbar sind. Die Mehrwert-Steuern
sowie die marktbedingten Kostenveränderungen (Teuerung) sind jedoch
für die Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte über den FinöV-Fonds
mit Annahmen von jährlichen Teuerungsraten zwischen 1,5 und 2% sowie
4% Bauzins berücksichtigt. Die Kompetenz, diese Kosten (Teuerung,
Mehrwertsteuer, Bauzinsen) periodisch mittels Krediterweiterungen
abzudecken, hat das Parlament an den Bundesrat delegiert.

Kontakt:

Bundesamt für Verkehr
Kommunikation
Tel.: +41 (0)31 322 57 75

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