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Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

Augenschein von Bundespräsident Leuenberger in Uri

Bern (ots)

Bundespräsident Moritz Leuenberger hat heute im
Beisein einer Vertretung der Kantonsregierung das Auflageprojekt für
die Neat im Kanton Uri besichtigt. Ein wichtiges Ziel des heute
eingeleiteten Auflageverfahrens ist die Optimierung der Linienführung
im Urnerland.
Heute werden die Neat-Projekte für die Teilabschnitte Erstfeld und
Rynächt aufgelegt. Betroffene Private, Organisationen sowie Gemeinden
und Kanton haben bis am 12. Juli Gelegenheit, Stellung zu nehmen.
Nach Auswertung der Einsprachen findet ein ausgedehntes
Bereinigungsverfahren mit den Betroffenen statt. Ziel ist eine
optimale Ausgestaltung  des Projekts innerhalb der verbindlichen
Vorgaben. Mit seinem Besuch kam Bundespräsident Leuenberger einem
Wunsch der Urner Regierung nach. Er machte sich ein persönliches Bild
über Auswirkungen und allfälligen Optimierungsspielraum des
Auflageprojekts.
Weiteres Vorgehen
Die öffentliche Planauflage sieht Einsprachemöglichkeiten für
betroffene Private/Organisationen/Gemeinden/Kanton vor. Einbezogen
sind auch die Fachstellen von Bund und Kanton. Ab dem 12. Juli werden
die Einsprachen und Stellungnahmen durch das BAV ausgewertet. Im
Anschluss daran, im ersten Halbjahr 2002,  finden die
Einigungsverfahren statt, aufgrund derer Projektänderungen angeordnet
werden können. Gegen einen Plangenehmigungsentscheid kann  beim
Bundesgericht Beschwerde eingelegt werden.
Volks-, Parlaments- und Bundesrats-Entscheid als Leitplanke
Basis für das Plangenehmigungsverfahren ist der vom Volk
gutgeheissene Neat-Beschluss. Gestützt darauf hat der Bundesrat am
19. Juni 2000 die Linienführung Portal Erstfeld bis Altdorf Süd
gemäss Talvariante (Basisvariante II) beschlossen. Zudem verlangte er
eine Optimierung der Auflageprojekte für die Teilabschnitte Erstfeld
und Rynächt (offene Strecke zwischen Portal Erstfeld und Bahnhof
Altdorf).
Die Variante Berg (Verbindung Basistunnel - Axentunnel) hingegen
sprengt den vom Bundesrat vorgegebenen Finanzrahmen. Trotzdem wird
bis Herbst untersucht, ob dieser Vorschlag technisch und betrieblich
machbar ist. Wenn die Frage mit einem Ja beantwortet würde, dann wäre
diese Variante langfristig eine politische Option.
Zur Begleitung der Studien und der Lärmsanierung ist ein
Begleitgremium Bund/Kanton unter der Leitung des Amts für
Raumentwicklung tätig. Eine Ausdehnung des Projektes über den vom
Bundesrat gesetzten Rahmen hinaus zöge zwangsläufig eine
Neubeurteilung durch Bundesrat und/oder allenfalls Parlament nach
sich.

Kontakt:

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

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