Eidg. Departement des Innern (EDI)
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Registerharmonisierung
(ots)Der Bundesrat hat die Botschaft und den Gesetzesentwurf über die Harmonisierung amtlicher Personenregister verabschiedet und dem Parlament weitergeleitet. Ziel der Vorlage sind Vereinfachungen bei der Nutzung von Registerdaten durch die Statistik und beim gesetzlich geregelten Datenaustausch zwischen amtlichen Personenregistern des Bundes und der Kantone. Die Vorlage leistet damit auch einen Beitrag zur Entwicklung des E-Government in der Schweiz.
Ziel des Registerharmonisierungsgesetzes (RHG) ist es, die Harmonisierung der Einwohnerregister in den Kantonen und Gemeinden verbindlich zu regeln. Diese Register wie auch die grossen Personenregister beim Bund (z.B. im Ausländer- oder Zivilstandsbereich) sollen für die zukünftigen bevölkerungsstatistischen Erhebungen und für die auf das Jahr 2010 angestrebte Modernisierung der Volkszählung (siehe Kasten) genutzt werden können.
Die Vorlage zur Registerharmonisierung sieht zudem vor, dass die neue Versichertennummer, welche die AHV-Nummer ab 2008 ablösen wird, als gemeinsames Merkmal in den vom RHG bezeichneten Personenregistern auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene geführt werden soll. Damit können die bestehenden gesetzlich geregelten Datenkommunikationsprozesse zwischen amtlichen Personenregistern vereinfacht werden. Heute werden in den Personenregistern auf kommunaler, kantonaler und Bundesebene eigene, nicht koordinierte Personennummerierungen geführt. Der Datenaustausch zwischen diesen Registern war bisher mangels einer sicheren und eindeutigen Identifikation der Personen nicht automatisierbar. Das heisst, die elektronisch vorhandenen Daten müssen beispielsweise bei Umzügen immer wieder ab Papier von Hand neu erfasst und kontrolliert werden. Diese Medienbrüche und Doppelspurigkeiten führen zu unnötigem Aufwand für Verwaltung, Bevölkerung und Statistik, der den heutigen technischen Möglichkeiten entsprechend vermieden werden könnte.
Das Vorhaben der Registerharmonisierung mit der Einführung der Versichertennummer in den vom RHG bezeichneten Personenregistern auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene ist ein strategisches und departementsübergreifendes Projekt im E-Government-Portfolio des Bundes. Damit wird angestrebt, Medienbrüche zu vermeiden, Daten zu standardisieren und Personen in den bezeichneten Verwaltungsregistern zuverlässig zu identifizieren. Um den Datenschutz zu gewährleisten, werden bereits heute die unberechtigte Verwendung und Verknüpfung personenbezogener Daten mit zeitgemässen technischen Verfahren bei den jeweiligen Registern verhindert. Insgesamt werden unter Gewährleistung des Datenschutzes ein Effizienzgewinn und eine bessere Datenqualität erzielt. Dies kommt den Verwaltungsstellen und somit auch den Steuerzahlenden zu Gute.
Artikel 65 Absatz 2 der Bundesverfassung erlaubt dem Bund, auf die Führung von Registern Einfluss zu nehmen, damit die Bundesstatistik einheitliche und vergleichbare Daten effizient und ohne Belastung der Befragten bereitstellen kann. Zur Umsetzung des Verfassungsauftrags wurde das Registerharmonisierungsgesetz (RHG) erarbeitet.
Harmonisierte Einwohnerregister sind eine zentrale Voraussetzung für die auf das Jahr 2010 angestrebte Modernisierung der Volkszählung, welche der Bundesrat in einem Grundsatzentscheid am 10. Juni 2005 beschlossen hat und mit der wesentliche Einsparungen bei der Volkszählung erzielt werden können. Um eine reine Registerzählung mit zusätzlichen Stichprobenerhebungen zwischen 2010 bis 2019 durchführen zu können, werden die in den harmonisierten Registern geführten Merkmale benötigt. Ende September ist eine Vernehmlassung bei den Kantonen zu dieser Neukonzeption der Volkszählung zu Ende gegangen, eine zweite läuft gegenwärtig bis Ende Januar 2006 bei den interessierten Kreisen. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat Ende 2006 den Eidgenössischen Räten eine Botschaft zu den Vernehmlassungsergebnissen, zur konkreten Ausgestaltung der Volkszählung 2010, zum Informationsauftrag, zum notwendigen Verpflichtungskredit und zu den allenfalls zu ändernden Rechtsgrundlagen unterbreiten wird.
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Auskunft: Ernst Matti, Abteilungschef, Bundesamt für Statistik Tel. 032 713 66 45 Marco Buscher, stv. Abteilungschef, Bundesamt für Statistik Tel. 032 713 68 29