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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Kinderzulagen in der Landwirtschaft werden erhöht

(ots)

Der Bundesrat erhöht per 1. Januar 2006 die Kinderzulagen in der Landwirtschaft um monatlich 5 Franken. In den Genuss dieser Zulagen kommen nur Bauernfamilien in bescheidenen Verhältnissen sowie landwirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Zweck der Familienzulagen in der Landwirtschaft ist, Bauernfamilien 
in bescheidenen Verhältnissen sowie landwirtschaftlichen 
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Teil ihrer Familienlasten 
auszugleichen. Der Bundesrat hat beschlossen, die Kinderzulagen 
gemäss Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft 
(FLG) an die wirtschaftliche Entwicklung und an die Entwicklung der 
kantonalen Ansätze für Familienzulagen anzupassen. Die Kinderzulagen 
belaufen sich ab 1. Januar 2006 auf folgende Beträge:
•	175 Franken	(180 Franken ab dem dritten Kind) 	
	im Talgebiete
•	195 Franken	(200 Franken ab dem dritten Kind)	
	im Berggebiete
Die Kinderzulagen stehen Kleinbäuerinnen und Kleinbauern mit einem 
Kind zu, wenn ihr reines Einkommen 30'000 Franken im Jahr nicht 
übersteigt. Diese Grenze erhöht sich um 5'000 Franken für jedes 
weitere Kind. Bei Einkommen, welche die Einkommensgrenze um 
höchstens 7'000 Franken übersteigen, besteht Anspruch auf einen Teil 
der Zulagen.
Die Familienzulagen in der Landwirtschaft werden zu zwei Dritteln 
durch den Bund und zu einem Drittel durch die Kantone finanziert. 
Der Strukturwandel in der Landwirtschaft führt zu abnehmenden 
Bezügerzahlen, so dass trotz Erhöhung der Zulagen keine Mehrkosten 
entstehen.
Letztmals wurden die Kinderzulagen vor zwei Jahren erhöht.
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: 	Tel. 031 / 322 91 47
	Jost Herzog, Leiter der Zentralstelle für Familienfragen
	Bundesamt für Sozialversicherung
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des BSV 
unter 
www.bsv.admin.ch

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  • 02.11.2005 – 11:07

    11. AHV-Revision: weiteres Vorgehen

    (ots) - Der Bundesrat hat eine Aussprache über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur 11. AHV-Revison geführt. Dabei hat er entschieden, am Vorhaben einer schrittweisen Reform der AHV festzuhalten und als erste Etappe die 11. AHV-Revision weiterzuführen. Dazu legt er bis Ende Jahr zwei Botschaften vor: Die eine zielt auf durchführungstechnische Verbesserungen ab, die andere auf eine Revision im ...