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Eidg. Departement des Innern (EDI)

KVG-Revision: Der Bundesrat hält an seinen Vorschlägen zur Spitalfinanzierung und zum Risikoausgleich fest

Bern (ots)

Der Bundesrat hat sich über die neuen Vorschläge der
Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates 
(SGK-S) zur Spitalfinanzierung und zum Risikoausgleich 
ausgesprochen. Er erachtet diese nicht als sachgerecht und hält an 
seinen Vorschlägen fest.
Der Ständerat wird in der Herbstsession die Neuregelung der 
Spitalfinanzierung im Rahmen der Revision des 
Krankenversicherungsgesetzes (KVG) beraten. Das vom Bundesrat 
vorgeschlagene Modell sieht eine Finanzierung zu gleichen Teilen 
(dual-fix) zwischen den Krankenversicherern und den Kantonen vor. 
Damit sollen die Leistungen im stationären Bereich transparent 
ausgewiesen und abgegolten werden. Die SGK-S schlägt nun ein 
monistisches System vor, in dem die Leistungen im stationären und 
ambulanten Bereich von einem Kostenträger, den Krankenversicherern, 
bezahlt werden. Die Kantone haben anschliessend den Versicherern 30 
Prozent dieser Kosten zurückzuerstatten. Der Beitrag der Kantone 
kann in Kantonen mit unterdurchschnittlichem Prämienniveau tiefer 
festgesetzt werden. Der Bundesrat erachtet dieses System als 
intransparent, weil der Kostenanteil der Kantone variieren kann. 
Zudem erhalten die Akteure keine weiteren Instrumente, um die 
Leistungen zu steuern und damit die Kosten einzudämmen.
Risikoausgleich bis 2010 überprüfen Im vergangenen Herbst hat das 
Parlament der vom Bundesrat beantragten Verlängerung des 
Risikoausgleichs zwischen den Krankenversicherern bis Ende 2010 
zugestimmt. Dies unter der Bedingung, dass der Risikoausgleich 
während dieser Zeit vertieft überprüft wird. Die SGK-S schlägt nun 
eine Änderung des Risikoausgleichs vor, wonach die bisherigen 
Kriterien Alter und Geschlecht mit zwei weiteren ergänzt werden 
sollen: die Folgekosten im Jahr nach einem Spitalaufenthalt und 
Diagnosen, die auf spezifischen Medikamenten für gewisse Krankheiten 
gründen. Der Bundesrat erachtet dieses Vorgehen als problematisch, 
da es dem im Herbst getroffenen Entscheid des Parlaments 
widerspricht. Zudem wird dem Bundesrat keine Gelegenheit gegeben, 
die neu eingebrachten Kriterien vertieft zu überprüfen. Der 
Bundesrat ist jedoch nach wie vor bereit, Varianten zum heutigen 
Risikoausgleich bis 2010 näher zu untersuchen.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Jean-Marc Crevoisier, Chef Kommunikationsdienst EDI, Tel. 079 763 84 
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