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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Krankenversicherung: Die Versichertenkarte soll 2008 eingeführt werden

(ots)

Der Bundesrat hat das Grobkonzept für die Einführung der Versichertenkarte in der Krankenversicherung verabschiedet. Ab 2008 müssen alle Versicherten die Karte vorweisen, wenn sie Leistungen bei Ärzten, Spitälern oder Apotheken beanspruchen. Auf Wunsch können mit der Karte auch medizinische Daten der Versicherten zugänglich gemacht werden.

Mit der Einführung der Versichertenkarte will der Bundesrat die 
Abrechnung von Leistungen in der obligatorischen 
Krankenpflegeversicherung vereinfachen. Das Parlament hat im Herbst 
2004 mit dem neuen Artikel 42a KVG dazu eine entsprechende 
rechtliche Grundlage geschaffen. Dank der elektronischen Erfassung 
der administrativen Versichertendaten wie Name, 
Sozialversicherungsnummer oder Name des Versicherers, kann der 
Aufwand bei der Abrechnung reduziert werden. Ab 2008 erhalten alle 
Versicherten von ihrer Krankenkasse eine Speicherchipkarte im 
Kreditkartenformat. Die Versichertendaten sind sowohl auf der Karte 
gespeichert, als auch über eine Datenbank abrufbar. Damit können die 
Ärzte, Spitäler oder Apotheken die Daten bei der Rechnungsstellung 
elektronisch erfassen. Die Ausführungsbestimmungen für die 
Versichertenkarte sollten bis Ende nächsten Jahres in Kraft gesetzt 
werden.
Auf freiwilliger Basis können die Versicherten zudem gewisse 
persönlich-medizinische Angaben in einer Datenbank speichern (z.B. 
Blutgruppe, Allergien, Medikamentenunverträglichkeit, aktuelle 
Krankheiten, Medikation und Unfallfolgen). Diese Daten können von 
einem dazu berechtigten Leistungserbringer verwaltet werden, in der 
Regel von einem Arzt. Dieser identifiziert sich im System, und der 
Versicherte gibt mit einem PIN-Code sein Einverständnis zum Zugriff. 
Aus Gründen des Datenschutzes werden die Versicherer keinen Einblick 
haben in die persönlich-medizinischen Daten der Versicherten.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Hans Heinrich Brunner, Vizedirektor Bundesamt für Gesundheit, Tel.: 
031 322 95 05

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