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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Bundesrat verabschiedet den Bericht Musikalische Bildung in der Schweiz

(ots)

Der Bundesrat hat den Bericht "Musikalische Bildung in der Schweiz" gutgeheissen. Die Erstellung des Berichts geht zurück auf mehrere parlamentarische Vorstösse zur Musikförderung durch den Bund. Der Bericht gibt einen Überblick über das bestehende Angebot der musikalischen Aus- und Weiterbildung in der Schweiz und zeigt auf, mit welchen Massnahmen der Bund bestehende Lücken schliessen könnte.

Der Bericht "Musikalische Bildung in der Schweiz" gliedert sich in 
zwei Haupteile. Der erste Teil des Berichts gibt einen Überblick des 
bestehenden Bildungsangebots im Bereich Musik und weist vorhanden 
Lücken aus. Es geht bei dieser Bestandesaufnahme insbesondere um 
folgende Kernfragen: Welche Möglichkeiten stehen wem zu welchen 
Bedingungen offen? Wo werden Aus- und Weiterbildungen angeboten und 
wer ist dafür zuständig? Der Überblick über das Angebot der 
musikalischen Aus- und Weiterbildung in der Schweiz basiert auf 
zwanzig Beiträgen von Musikexpertinnen- und Experten. Die Analyse 
des vorhandenen Angebots zeigt auf, dass die Schweiz über ein 
breites und vielfältiges Spektrum an Aus- und 
Weiterbildungsmöglichkeiten verfügt. Gleichzeitig macht der 
Lückenkatalog deutlich, an welchen Stellen die Expertinnen und 
Experten Entwicklung und Korrekturbedarf sehen.
Auf Grund der festgestellten Lücken eröffnen sich dem Bund 
verschiedene Möglichkeiten, zur Entwicklung des musikalischen 
Bildungsangebots in der Schweiz beizutragen. Diese werden im zweiten 
Teil des Berichts formuliert. Der Bericht erwähnt namentlich 
folgende Massnahmen: Stärkung des Zugangs zur Musik, verbesserte 
Nachwuchs- und Talentförderung sowie Förderung bestehender 
Informationsnetzwerke. Mit der Verabschiedung des Berichts hat der 
Bundesrat keinen Entscheid darüber getroffen, welche Massnahmen auf 
Bundesebene umgesetzt werden. Der Bundesrat wird diese Frage bei der 
Ausarbeitung der Schwerpunktprogramme nach dem 
Kulturförderungsgesetz prüfen. Die Schwerpunktprogramme nach dem 
Kulturförderungsgesetz legen für jeweils vier Jahre die Prioritäten 
der Kulturförderung des Bundes fest. Sie werden vom Bundesrat 
erstellt und der Bundesversammlung unterbreitet.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Andrea F. G. Raschèr, Leiter Recht und Internationales, 
Bundesamt für Kultur, Tel. 031 / 322 86 08
Der Bericht sowie der Materialienband mit den Beiträgen der 
Expertinnen und Experten finden sich auf der Homepage des BAK 
(www.bak.admin.ch).

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