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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Neue AHV-Revision: Zwei Botschaften bis zum Herbst

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(ots)

Im Rahmen einer Aussprache über eine neue Revision der AHV hat der Bundesrat das Eidg. Departement des Innern beauftragt, ihm je eine Botschaft für eine Leistungsrevision und für durchführungstechnische Verbesserungen vorzulegen. Der Bundesrat wird die beiden Botschaften nach erneuter Diskussion voraussichtlich im Herbst '05 zu Handen des Parlaments verabschieden. Als wesentliche Punkte der Leistungsrevision hat der Bundesrat nun diskutiert: * einheitliches Rentenalter 65 für Männer und Frauen ab 1.1.2009 * Einführung einer Überbrückungsrente für bestimmte Personenkategorien ab 1.1.2009 * Aufhebung der Witwenrente für kinderlose Witwen * Teuerungsanpassung der AHV/IV-Renten ab einer Teuerungsschwelle statt in fixem zeitlichem Rhythmus. Die "technische" Revision greift unbestrittene Massnahmen zur Verbesserung der Durchführung der AHV aus der 11. AHV-Revision auf, die im Mai '04 in der Volksabstimmung abgelehnt wurde. Eine umfassende Revision, welche die AHV auf eine nachhaltige Finanzierungsgrundlage bis zum Jahre 2020 stellt, soll dem Parlament im Jahr 2008 oder 2009 unterbreitet werden. Diese Etappierung und Paketbildung entspricht den Vorgehensbeschlüssen des Bundesrates vom Juni 2004.

Seit der Ablehnung der 11. AHV-Revision und der Vorlage für die 
Anhebung der Mehrwertsteuer zu Gunsten von AHV und IV leistete die 
Eidg. AHV/IV-Kommission ausführliche Grundlagen- und 
Vorbereitungsarbeiten für eine neue AHV-Revison. Zudem hörte das 
Eidg. Departement des Innern (EDI) die wichtigsten Parteien, 
Verbände und Organisationen zur Ausrichtung der Revision an. Der 
Bundesrat sieht sich auf Grund dieser Hearings bestätigt, dass das 
in seiner Aussprache vom 30. Juni 2004 ("Panorama der 
Sozialversicherungen") vorgesehene etappenweise Vorgehen bei der AHV 
zielführend ist.
Angesichts der Finanzierungsperspektiven für die AHV muss dem 
Parlament im Jahr 2008 oder 2009 eine umfassende Revision mit dem 
Ziel einer nachhaltigen Finanzierungsgrundlage der AHV mit 
Zeithorizont 2020 unterbreitet werden. Die Frage des Rentenalters, 
eine grundlegende Überprüfung des Mechanismus' zur 
Teuerungsanpassung der AHV/IV-Renten sowie eine Zusatzfinanzierung 
werden Schwerpunkte dieser Revision bilden. Dies setzt voraus, dass 
die Harmonisierung des Rentenalters von Mann und Frau, aber auch 
verschiedene technische Revisionspunkte zuvor beschlossen werden. 
Daher will der Bundesrat ein erstes Revisionspaket voraussichtlich 
im Herbst '05 zu Handen der Räte verabschieden. Auch die Anhörungen 
haben gezeigt, dass eine rasche Teilreform tendenziell positiv 
beurteilt wird. Das Revisionspaket umfasst je eine Botschaft für 
eine Leistungsrevision und für durchführungstechnische 
Verbesserungen.
Botschaft Leistungsrevision Anlässlich seiner Aussprache hat der 
Bundesrat mehrere mögliche Revisionspunkte im Bereich der 
AHV-Leistungen diskutiert, die noch weiter geprüft werden sollen. Zu 
den ins Auge gefassten Massnahmen gehört die Einführung von 
Rentenalter 65 für Männer und Frauen ab 1.1.2009. Gleichzeitig steht 
ein flexibles Rentenalter auf der Grundlage von Überbrückungsrenten 
zur Diskussion. Diese würden eine möglichst hohe sozialpolitische 
Wirkung erzielen und nur einem definierten Bezügerkreis zu Gute 
kommen. Dabei wird insbesondere an ausgesteuerte Arbeitslose ab 
einem bestimmten Alter gedacht. Die Überbrückungsrenten würden nicht 
über Lohnbeiträge, sondern über die öffentliche Hand finanziert, 
wobei die erforderlichen Mittel vollumfänglich mit Einsparungen in 
der AHV kompensiert würden. Die Erhöhung des Rentenalters der Frauen 
auf 65 Jahre würde jährliche Einsparungen von 555 Millionen Franken 
ab 2009 ermöglichen, während die Kosten für die Überbrückungsrenten 
auf rund 400 Mio. Franken veranschlagt werden.
Nach der Ablehnung der Einschränkungen bei der Witwenrente in der 
11. AHV-Revision wird nun eine weniger weit gehende Neuregelung 
geprüft. Die Witwenrente würde demnach für kinderlose Witwen 
aufgehoben. Diese Massnahme würde Einsparungen von 124 Mio. Franken 
pro Jahr ermöglichen.
Schliesslich hat der Bundesrat ein neues Modell zur Anpassung der 
AHV/IV-Renten an die Teuerung diskutiert. In diesem Modell würde der 
regelmässige zweijährliche Rhythmus zur Rentenanpassung durch eine 
Teuerungsschwelle ersetzt. Die Renten würden somit erst angepasst, 
wenn die Preisentwicklung eine bestimmte Schwelle übersteigt. Wird 
diese z.B. bei vier Prozent festgelegt, so würden daraus 
Einsparungen von 240 Mio. Franken in der AHV und 55 Mio. Franken in 
der IV resultieren. Eine grundlegendere Überprüfung der 
Rentenanpassung soll allerdings Gegenstand der späteren, umfassenden 
AHV-Revision sein.
Botschaft zur Verbesserung der Durchführung Die 11. AHV-Revision 
enthielt eine Reihe von Massnahmen zur Verbesserung der Durchführung 
der AHV, die unbestritten waren und keine nennenswerten Kostenfolgen 
verursachen. Dazu gehören etwa die Abschaffung des Freibetrages für 
erwerbstätige Personen im AHV- Rentenalter verbunden mit einer 
Verbesserung der Renten dieser Versicherten oder die jahresweise 
Aufwertung der Einkommen bei der Rentenberechnung. Weiter sind auch 
gewisse Anpassungen an die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichts 
und an Entwicklungen im internationalen Bereich nötig. Unbestritten 
war auch die Senkung des Minimalstands des AHV-Ausgleichsfonds von 
100 auf 70 Prozent einer Jahresausgabe. Der Bundesrat sieht vor, 
diese Massnahmen aus der 11. AHV-Revision dem Parlament in einer 
separaten Vorlage erneut zu unterbreiten.
Übersicht: finanzielle Auswirkungen der diskutierten Anpassungen auf 
die AHV
Siehe unten
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:	031 322 46 40	Yves Rossier, Direktor
		Bundesamt für Sozialversicherung
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des BSV 
unter www.bsv.admin.ch

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