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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Berufliche Vorsorge: BVG-Kommission sieht Handlungs-bedarf für eine weitere Senkung des Umwandlungssatzes

(ots)

Die Eidg. Kommission für die berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) hat unter Leitung ihres Präsidenten, Claude Frey, das Thema des Umwandlungssatzes im BVG-Obligatorium diskutiert. Sie empfiehlt dem Bundesrat: * den Umwandlungssatz weiter zu senken, als im Rahmen der 1. BVG- Revision bereits beschlossen. * mit entsprechenden Korrekturen vor 2010 einzusetzen und nicht bis 2015 zuzuwarten. * den Umwandlungssatz alle fünf statt alle zehn Jahre zu überprüfen, um ihn rascher den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Diese Empfehlungen stützen sich auf den Bericht einer Arbeitsgruppe ab, die von der Kommission eingesetzt wurde. Die Stellungnahme der Kommission und der Bericht dienen als Ausgangsbasis für eine Vorlage zur entsprechenden Gesetzesänderung. Sie soll voraussichtlich Ende 2005 in die Vernehmlassung geschickt werden.

Gesunkene Renditeerwartung erfordert weitere Senkung des 
Umwandlungssatzes Die Arbeitsgruppe hat die Festsetzung des 
Umwandlungssatzes im obligatorischen Bereich der beruflichen 
Vorsorge aus fachtechnischer Sicht geprüft: Welches sind die 
Bestimmungsgrössen? Wie wird der Satz sachgerecht festgesetzt? 
Welcher Umwandlungssatz ist unter den gegenwärtigen Bedingungen 
korrekt? Der Bericht kommt zum Schluss, dass der in der 1. 
BVG-Revision vorgesehene Satz von 6.8% (im Jahre 2015) noch zu hoch 
ist.
Zentraler Auslöser für den zusätzlichen Handlungsbedarf ist weniger 
der in der 1. BVG-Revision bereits weitgehend berücksichtigte 
Anstieg der Lebenserwartung, sondern die aufgrund der Erfahrungen 
der letzten Jahre gesunkene Renditeerwartung. Finanzökonomische 
Analysen kommen heute zum Schluss, dass auch in den nächsten Jahren 
mit einer relativ tiefen Inflation und deshalb auch mit relativ 
tiefen nominellen Zinserträgen zu rechnen ist. Ein Umwandlungssatz 
von 6.8%, wie in der 1. BVG-Revision vorgesehen, setzt faktisch eine 
Rendite von 4.5% voraus. Dies wird von der Arbeitsgruppe aus 
heutiger Sicht als zu optimistisch erachtet.
Bericht schlägt Umwandlungssatz von 6.0 bis 6.4% vor Auf die Dauer 
wird im Bericht ein Umwandlungssatz zwischen 6.0 und 6.4% als 
sachgerecht angesehen. Diese Varianten beruhen auf einer 
Renditeerwartung von 3.35 bis 4%. - Unter Berücksichtigung der 
notwendigen Marge von 0.5% für die weiter steigende Lebenserwartung 
und die auf die Rentner/innen zurückzuführenden Verwaltungskosten 
ermöglicht die genannte Rendite entsprechend einen technischen 
Zinssatz von 2.85 bis 3.5%. - Die von der Arbeitsgruppe aufgezeigte 
Bandbreite ist auf den Ermessensspielraum zurückzuführen. Die 
tieferen Sätze beruhen auf vorsichtigen, risikoarmen Annahmen und 
sehen im Gegenzug eine Überschussbeteiligung für die Rentner/innen 
vor, wenn die Erträge höher ausfallen sollten. Die höheren Ansätze 
stellen auf eine Zusatzperformance ab, die auf einem Portefeuille 
mit massvollen Aktien- und Immobilienanlagen beruht.
Der Bericht zeigt auch auf, wie sich eine weitere Senkung des 
Umwandlungssatzes auf die Leistungen im Obligatorium der beruflichen 
Vorsorge auswirken würde. Ob sich flankierende Massnahmen (also 
Beitragserhöhungen) zur Aufrechterhaltung der Leistungsansprüche 
aufdrängen, wird offen gelassen.
BVG-Kommission bestätigt Handlungsbedarf Die BVG-Kommission teilt 
mit 12 Stimmen und vier Enthaltungen die Meinung der Arbeitsgruppe, 
dass der Umwandlungssatz über die in der 1. BVG-Revision vorgesehene 
Senkung hinaus weiter verringert werden müsse. Sie legt mit dem 
gleichen Stimmenverhältnis Wert darauf, dass Korrekturen an der in 
der 1. BVG-Revision vorgesehenen Senkung vor 2010 einsetzen müssen 
und nicht bis zum Jahr 2015 zugewartet werden soll.
Einstimmig empfiehlt die Kommission im Einklang mit der 
Arbeitsgruppe, dass der Umwandlungssatz alle fünf anstatt alle zehn 
Jahre anhand eines Berichtes und neuer Grundlagen analysiert wird.
Weiteres Vorgehen Die Analyse der Arbeitsgruppe und die 
Stellungnahme der BVG- Kommission dienen als Diskussionsgrundlage 
für eine Vorlage, die voraussichtlich Ende 2005 in die 
Vernehmlassung geschickt werden soll. Mit der Gesetzesanpassung wird 
der Legislaturplanung des Bundesrates und einer parlamentarischen 
Motion Rechnung getragen, die den Bundesrat beauftragt, den 
Umwandlungssatz auf seine technischen Grundlagen zu überprüfen und 
soweit erforderlich den realen Verhältnissen anzugleichen.
Umwandlungssatz Der Umwandlungssatz regelt, wie das bei der 
Pensionierung vorhandene Vorsorgekapital in eine jährliche 
Altersrente umgewandelt wird. Für ein Altersguthaben von 100'000 
Franken erhält man z.B. bei einem Umwandlungssatz von 7.2% eine 
Jahresrente von 7'200 Franken. Der Umwandlungssatz ist im Gesetz 
über die berufliche Vorsorge (BVG) festgeschrieben und hängt im 
Wesentlichen von zwei zentralen Kennzahlen ab: von der 
Lebenserwartung der Rentner/innen und vom technischen Zinssatz.
Technischer Zinssatz Der technische Zinssatz dient als 
Rechnungsannahme: Wie hoch kann das Vorsorgekapital der 
Rentner/innen nach ihrer Pensionierung voraussichtlich verzinst 
werden? Diese Annahme hängt sehr stark von der voraussichtlichen 
Entwicklung der Finanzmärkte ab. Eine höhere/tiefere Verzinsung 
ermöglicht für dasselbe Kapital eine höhere/tiefere Rente.
==> Je höher die Lebenserwartung und je tiefer der technische 
Zinssatz, umso niedriger der Umwandlungssatz.
Die Arbeitsgruppe Umwandlungssatz Der Grundlagenbericht wurde im 
Auftrag der BVG-Kommission von einer 11-köpfigen Arbeitsgruppe 
erarbeitet. 7 der Mitglieder waren "Techniker/innen". Zusätzlich 
wurden 4 Vertreter/innen der Sozialpartner beigezogen 
(Arbeitgeberverband und Gewerbeverband, Travail.Suisse und 
Gewerkschaftsbund). 6 der 11 Mitglieder sind auch Mitglieder der 
BVG-Kommission. Von den Verwaltungseinheiten waren die Bundesämter 
für Sozialversicherung, für Privatversicherungen und Statistik 
vertreten, ausserhalb der Verwaltung der Pensionskassenverband ASIP, 
die Kammer der Pensionskassenexperten und der Schweizerische 
Versicherungsverband.
Bundesamt für Sozialversicherung
Informationsdienst
Auskunft:	079 250 70 00	031 322 90 73
	Claude Frey	Anton Streit, Vizedirektor 
	Präsident BVG-Kommission	Chef Kompetenzzentrum 
Grundlagen 
		BSV
Beilage:	Zusammenfassung des Berichts der Arbeitsgruppe 
Umwandlungssatz
Der vollständige Bericht "Überprüfung des Umwandlungssatzes auf 
seine technischen Grundlagen" (November 2004) kann im pdf-Format aus 
dem Internet heruntergeladen werden.
Medienmitteilungen des BSV sowie weitere Informationen finden Sie im 
Internet unter www.bsv.admin.ch

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