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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Bundesrat setzt erste Verordnung des neuen Chemikalienrechts in Kraft

(ots)

Der Bundesrat verpflichtet Schweizer Firmen, künftig gewisse gefährliche Chemikalien nur in Empfängerländer zu exportieren, die dem Import zuvor zugestimmt haben: Er hat die Chemikalien-PIC- Verordnung per 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt. Damit wird die erste von sechs Verordnungen aus dem Paket zum neuen Chemikalienrecht rechtskräftig. Gleichzeitig hat der Bundesrat der Veröffentlichung des Vernehmlassungsberichts zum Verordnungspaket zugestimmt. Gefährliche Chemikalien, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel können für Länder ohne entsprechendes Know-how problematisch sein und zwar in Bezug auf Umwelt und auf Gesundheit der Bevölkerung. Die Rotterdam-PIC-Konvention (siehe Kasten 2) regelt den internationalen Handel mit den gefährlichsten Chemikalien, den so genannten PIC-Stoffen. Dieses internationale Abkommen setzt der Bundesrat mit der Inkraftsetzung der Chemikalien- PIC-Verordnung um. Konkret bedeutet diese Verordnung: Schweizer Exporteure dürfen künftig PIC-Stoffe nicht mehr ohne Zustimmung des Empfängerlandes ausführen; sie müssen diesem via Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) den Export melden von in der Schweiz verbotenen oder streng beschränkten Pflanzenschutzmitteln und Chemikalien. Ausserdem müssen sie beim Export Begleitinformationen über Gefahren der betroffenen Stoffe mitliefern und im weiteren dem BUWAL einmal jährlich Art, Menge und Empfängerland von Exporten von PIC-Stoffen melden. Die Zollämter kontrollieren die Einhaltung der Verordnungsbestimmungen an den Grenzen. Auf der andern Seite sind auch Importeure verpflichtet, sich an die Importentscheide der Schweiz zu halten. Für Firmen, die im Bereich Exporte oder Importe von Chemikalien oder Pflanzenschutzmittel tätig sind, bedeutet das Inkraftsetzen der Chemikalien-PIC-Verordnung nur einen geringen Mehraufwand: Die Mitgliedsfirmen der Schweizerischen Gesellschaft für Chemische Industrie (SGCI Chemie Pharma Schweiz) wenden die Rotterdam-PIC- Konvention grösstenteils bereits freiwillig an. Die Umsetzung der Rotterdam-PIC-Konvention in der Schweiz trägt dazu bei, dass Entwicklungsländer orientiert werden über die Gefahren von PIC-Stoffen. Entwicklungsländer sind somit in der Lage, aufgrund dieser Informationen zu entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen sie den Import zulassen. Somit kann auch verhindert werden, dass sich in Zukunft so genannte veraltete Pestizidlager ("obsolete pesticide stocks") bilden.

Erste Chemikalienrechts-Verordnung, die in Kraft tritt Mit der 
Chemikalien-PIC-Verordnung wird die erste von sechs Verordnungen 
rechtskräftig, die zusammen das neue Chemikalienrecht ausmachen. Die 
Vernehmlassung zum Gesamtpaket des neuen Chemikalienrechts inkl. 
Pflanzenschutzmittelverordnung war im vergangenen Dezember gestartet 
worden und dauerte bis Ende März (siehe Kasten 1). Die Ergebnisse 
der Vernehmlassung liegen nun vor. Der Bundesrat hat der 
Veröffentlichung der Ergebnisse zugestimmt (http://www.parchem.ch). 
Insgesamt haben sich über 170 Vernehmlassungsteilnehmer zu der 
umfangreichen Vorlage geäussert. Die meisten betrachteten die 
Vorlage als ausgewogen und mit den gesetzten Zielen im Einklang. Das 
Ergebnis der Vernehmlassung darf somit insgesamt als positiv 
gewertet werden. Insbesondere die Wirtschaft begrüsst eine rasche 
Umsetzung aller Verordnungen. Voraussichtlich werden die übrigen 
fünf Verordnungen Mitte 2005 in Kraft gesetzt.
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR UMWELT, VERKEHR, ENERGIE UND 
KOMMUNIKATION 
Auskünfte:
Georg Karlaganis, BUWAL, Chef Abteilung Stoffe, Boden, 
Biotechnologie, 079 425 99 62
Betttina Hitzfeld, BUWAL, Abteilung Stoffe, Boden, Biotechnologie, 
031 32 31768
Eva Reinhard, Bundesamt für Gesundheit BAG, Abteilung Chemikalien, 
Leiterin Projekt Ausführungsrecht zum Chemikaliengesetz (PARCHEM), 
031 322 95 05

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