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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Anpassung der Leistungen der Militärversicherung (MV)

(ots)

Der Bundesrat hat beschlossen, die Renten der Militärversicherung auf den 1. Januar 2005 an die Lohn- und Preisentwicklung anzupassen. Damit wird der gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen, mit der AHV/IV-Rentenanpassung Schritt zu halten.

Die Renten der noch nicht im AHV-Rentenalter stehenden Versicherten 
der MV und der Ehegatten und Waisen der Verstorbenen, die am 31. 
Dezember 2004 das AHV-Rentenalter noch nicht erreicht hätten, werden 
um 2,50 Prozent erhöht, sofern die Rente 2002 oder früher 
festgesetzt wurde. Renten mit Spruchjahr 2003 werden um 0,82 Prozent 
erhöht.
Die Renten der im AHV-Rentenalter stehenden Versicherten sowie die 
Eltern-, Geschwister- und Grosselternrenten werden um 1,29 Prozent 
erhöht, sofern die Rente 2002 oder früher festgesetzt wurde. Renten 
mit Spruchjahr 2003 werden um 0,82 Prozent erhöht.
Der Höchstbetrag des versicherten Jahresverdienstes für die 
Festsetzung des Taggeldes und der Renten beträgt neu 133'798 
Franken.
Der Jahresrentenansatz für die Festsetzung der 
Integritätsschadenrenten wird auf 32'283 Franken erhöht.
Mit der Anpassung werden die Renten der Versicherten der MV, die das 
AHV-Rentenalter noch nicht erreicht haben, an den Stand des 
Nominallohnindexes von 2093 Punkten (Juni 1939 = 100) angeglichen. 
Für alle auf unbestimmte Zeit festgesetzten Renten gilt die Teuerung 
bis zum Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise von 110.0 
Punkten (Mai 1993 = 100) als ausgeglichen.
Die Anpassung der Renten der Militärversicherung führt zu Mehrkosten 
von ca. 2,23 Mio. Franken.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Schlup Jürg, Bundesamt für Militärversicherung, Tel. 031/324'69'84

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