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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Krankenkasse Accorda: Schliessung auf Ende Juni

(ots)

Die Krankenkasse Accorda stellt per Ende Juni 2004 ihren Betrieb ein. Seit 2002 befindet sich die Accorda in einer deutlichen Überschuldungssituation, die eine Weiterführung der Geschäftstätigkeit ausschliesst. Auf den 1. Juli 2004 übernimmt der Krankenversicherer CSS Personal und Versicherte.

Betroffen sind alle Versicherten der Accorda, auch Versicherte mit 
Zusatzversicherungen. Die CSS bietet allen Versicherten einen mit 
ihrer bisherigen Versicherungsdeckung vergleichbaren 
Versicherungsschutz und zwar ohne Gesundheitsprüfung. Die 
Versicherten in der Grundversicherung haben auf jeden Fall die 
Möglichkeit, ohne Nachteile zu einem anderen Versicherer zu 
wechseln. Nachdem das Eidg. Versicherungsgericht am 26. Februar 2004 
den vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) gegen die 
Accorda ausgesprochenen Entzug der Bewilligung zur Durchführung der 
sozialen Krankenversicherung gutgeheissen hatte, entschied das EDI 
am 4. Mai 2004, die Betriebsbewilligung definitiv per 30. Juni 2004 
zu entziehen. Der Bewilligungsentzug durch das EDI hat zur Folge, 
dass die Accorda auch die Zusatzversicherungen aufgeben muss. Mit 
Wirkung ab 30. Juni 2004 entzieht das zuständige Eidg. 
Finanzdepartement (EFD) der Accorda deshalb auch die Bewilligung zur 
Durchführung von Zusatzversicherungen. Die Betriebseinstellung hat 
zur Folge, dass sich alle bei der Accorda Versicherten ab dem 1. 
Juli 2004 bei einem neuen Versicherer versichern müssen. Die CSS 
wird allen Accorda-Versicherten noch in diesem Monat ein 
persönliches Angebot zustellen. Grundversicherung: Wechsel ohne 
Nachteile ist gewährleistet Für die obligatorische 
Krankenpflegeversicherung steht den Versicherten von Gesetzes wegen 
das Recht auf freie Wahl des Krankenversicherers zu. Alle am Wohnort 
der Versicherten tätigen Krankenversicherer sind verpflichtet, 
Antragsteller und Antragstellerinnen per 1. Juli 2004 vorbehaltlos 
und unabhängig von deren Gesundheitszustand und Alter in die 
Grundversicherung aufzunehmen. Eine Kündigung des 
Versicherungsverhältnisses bei der Accorda ist nicht nötig. Den 
Grundversicherten droht keine Versicherungslücke: Versicherte, die 
nicht aus eigenem Antrieb ihren Beitritt zu einem anderen 
Versicherer erklären, sind ab dem 1. Juli 2004 bei der CSS 
versichert.
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte:
Bundesamt für Gesundheit, Daniel Wiedmer 031/322 95 05

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