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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Vernehmlassungsbericht Gesetzesentwurf zur Registerharmonisierung positiv aufgenommen

(ots)

Der Gesetzesentwurf zur Harmonisierung der Einwohner- und anderer Personenregister ist von den Kantonen, Parteien, Interessenverbänden und Organisationen sehr positiv aufgenommen worden. Der Bundesrat hat heute von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens Kenntnis genommen und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) mit der Ausarbeitung der Botschaft beauftragt, die den eidgenössischen Räten im Herbst 2004 überwiesen werden soll.

Der Gesetzesentwurf konkretisiert Art. 65 der Bundesverfassung, 
welcher die Harmonisierung und Koordination der kantonalen und 
kommunalen Einwohnerregister sowie der grossen Personenregister des 
Bundes für statistische Zwecke ermöglicht. Dadurch soll insbesondere 
eine wesentliche Reduktion des Erhebungsaufwandes für die 
Bevölkerungsstatistiken im Allgemeinen und für die Volkszählungen 
nach 2010 erreicht werden.
Der Gesetzesentwurf ist im Vernehmlassungsverfahren insgesamt sehr 
positiv aufgenommen worden. Unterstützung erfahren vor allem die 
Bestimmungen zum elektronischen Austausch von Daten zwischen 
Registern, zum Beispiel im Falle von Umzügen in andere Gemeinden. 
Die dadurch entstehende Verbesserung der Datenqualität dient nicht 
nur den Verantwortlichen der kantonalen und kommunalen 
Einwohnerkontrollen, sondern auch den Bürgerinnen und Bürgern. Die 
Vernehmlasser befürworten auch die Festlegung der obligatorisch zu 
harmonisierenden Merkmale auf Gesetzesstufe sowie die einheitliche 
Regelung der Meldepflicht.
Unterstützung findet bei den meisten Vernehmlassern die Einführung 
der neuen Merkmale "Wohnungsidentifikator" und 
"Haushaltzugehörigkeit" in den Einwohnerregistern. Einige weisen 
jedoch auf mögliche Schwierigkeiten bei der Nachführung solcher 
Daten hin. Die Kirchen sowie die meisten Kantone, die sich explizit 
zum Merkmal "Zugehörigkeit zu einer Landeskirche" ausgesprochen 
haben, wünschen dessen Aufnahme in die Liste der obligatorischen 
Merkmale.
Die Einführung eines eidgenössischen Personenidentifikators wird von 
den meisten Vernehmlassern befürwortet. Sie anerkennen die 
Notwendigkeit der eindeutigen Identifikation von Personen in der 
heutigen Informationsgesellschaft. Nach Ansicht der überwiegenden 
Mehrheit der Vernehmlasser sollte die Verwendung eines 
Personenidentifikators aber nicht nur auf die Statistik beschränkt 
bleiben, sondern auch die administrative Arbeit im täglichen Vollzug 
von gesetzlichen Aufgaben unterstützen.
Die kantonalen Datenschutzstellen und einige Kantone sind gegen die 
Einführung eines eidgenössischen Personenidentifikators. Sie warnen 
insbesondere vor der Gefahr der widerrechtlichen Datenverknüpfung. 
Mehrere Vernehmlassungsteilnehmer unterstreichen denn auch die 
Bedeutung der Information der Betroffenen bei Datenmutationen, so 
dass diese von ihrem Berichtigungsrecht Gebrauch machen können.
Verschiedene Einwände und Anregungen der Vernehmlasser sind bereits 
in die laufende Gesetzgebungsarbeit eingeflossen. Auf Grund des 
Vernehmlassungsverfahrens soll ein separates Gesetz zu den 
Personenidentifikatoren erarbeitet werden, welches gleichzeitig mit 
dem Harmonisierungsgesetz den Räten unterbreitet wird. Der Bundesrat 
wird nicht mehr einen universellen eidgenössischen 
Personenidentifikator vorschlagen, sondern sektorielle 
Personenidentifikatoren (SPIN) und einen zentralen 
Identifikationsserver zur Vereinfachung des Datenaustausches 
zwischen Registern.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Dr. Werner Haug, Vizedirektor, Bundesamt für Statistik
Tel. 032 713 66 85

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