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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Eidgenössisches Departement des Innern eröffnet Anhörung zur Stammzellenforschungsverordnung

(ots)

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat den Entwurf der Verordnung über die Forschung an embryonalen Stammzellen in die Vernehmlassung gegeben. Die Verordnung soll das Gesetz über die Forschung an embryonalen Stammzellen (Stammzellenforschungsgesetz) konkretisieren, das am 19. Dezember 2003 vom Parlament verabschiedet wurde.

Mit dem Stammzellenforschungsgesetz ist es in der Schweiz zulässig, 
unter restriktiven Bedingungen aus überzähligen menschlichen 
Embryonen Stammzellen zu gewinnen und an diesen zu forschen. Die nun 
in der Vernehmlassung stehende Verordnung führt im Wesentlichen die 
bewilligungstechnischen Voraussetzungen aus, unter denen embryonale 
Stammzellen aus menschlichen überzähligen Embryonen gewonnen werden 
oder Forschungsprojekte zur Verbesserung der Gewinnungsverfahren 
oder mit embryonalen Stammzellen durchgeführt werden dürfen.
Als wichtigste Bedingungen für die Forschung an embryonalen 
Stammzellen sind zu nennen: - Einwilligung und Aufklärung: Ein 
überzähliger Embryo darf nur zur Stammzellengewinnung oder für ein 
Projekt zur Verbesserung der Gewinnungsverfahren zur Verfügung 
gestellt werden, wenn das betroffene Paar nach entsprechender 
Aufklärung eingewilligt hat. In der vorliegenden Verordnung werden 
daher Modalitäten und Umfang der Einwilligung und der Aufklärung des 
betroffenen Paares festgelegt. - Bewilligungsverfahren / 
Befürwortende Stellungnahme der Ethikkommission: Die Verordnung 
regelt die technischen Einzelheiten der bewilligungspflichtigen 
Tätigkeiten sowie die Details der Prüfung durch die Ethikkommission, 
z.B. Art und Umfang der einzureichenden Gesuchsunterlagen. - 
Öffentliches Register: Zweck und Inhalt des öffentlichen Registers 
werden festgelegt. Das Register ermöglicht eine grösstmögliche 
Transparenz über die in der Schweiz verfügbaren Stammzellen und die 
Forschungsaktivitäten in diesem Bereich sowie die Einhaltung und 
Kontrolle des Subsidiaritätsprinzips, wonach embryonale Stammzellen 
nur gewonnen werden dürfen, wenn in der Schweiz keine geeigneten 
vorhanden sind.
Die Verordnung wurde parallel zur parlamentarischen Beratung des 
Gesetzes erarbeitet. Mit dieser Vorgehensweise soll ermöglicht 
werden, das Gesetz schnellstmöglich in Kraft zu setzen, um eine dem 
sensiblen Bereich angemessene Rechtssicherheit zu erreichen. Sofern 
das Referendum nicht zu Stande kommt, könnten Gesetz und Verordnung 
bereits im Sommer dieses Jahres in Kraft treten. Das Verfahren der 
Anhörung dauert bis am 10. März 2004.
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Thomas Blunschi, Abteilung Recht, BAG, Tel. 031 322 63 75
Katja Manike, Biomedizin, BAG, Tel. 031 322 63 57
Der Entwurf der Verordnung über die Forschung an embryonalen 
Stammzellen sowie der erläuternde Bericht dazu können unter 
folgender Internetadresse eingesehen werden : 
http://www.bag.admin.ch/d/index.htm

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