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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Anpassung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen und Umsetzung der Bilateralen Abkommen

Bern (ots)

Am 27. März 2002 hat der Bundesrat die erste grosse
Revision des Lebensmittelrechts seit dessen Inkrafttreten im Jahre 
1995 verabschiedet. Zahlreiche Neuerungen zum Schutz der Gesundheit 
sind inzwischen erfolgreich umgesetzt worden. Bei einzelnen 
Verordnungen hat sich während der Übergangsfrist gezeigt, dass für 
die Umsetzung Anpassungen nötig sind. Der Bundesrat hat heute die 
Revision von 3 Verordnungen aus dem Lebensmittelbereich 
verabschiedet. Gleichzeitig nimmt das Eidgenössische Departement des 
Innern entsprechende Änderungen an 6 Departementsverordnungen vor. 
Damit werden die neuen Bestimmungen weiter präzisiert und im Sinn 
der bilateralen Abkommen aktualisiert. Die kantonalen Laboratorien 
erhalten eine bessere Basis zur Umsetzung der rechtlichen 
Bestimmungen, die Industrie klare Grundlagen für die Herstellung und 
Kennzeichnung der Lebensmittel.
Mit dem Revisionspaket von 2002 sind zahlreiche Neuerungen zugunsten 
der Konsumentinnen und Konsumenten eingeführt worden: sie verbessern 
den Gesundheitsschutz und erhöhen die Transparenz und den 
Täuschungsschutz bei Lebensmitteln. Weiter erleichtern sie den 
Marktzugang inländischer und importierter Lebensmittel und 
gewährleisten damit eine grössere EU – Kompatibilität im 
Verordnungsrecht. Bereits während der Übergangsfrist sind 
verschiedene Massnahmen erfolgreich umgesetzt worden. So werden 
heute Konsumentinnen und Konsumenten an den Verkaufsstellen 
informiert, dass die Abgabe von Getränken wie Wein und Bier an 
Jugendliche unter 16 Jahren verboten ist. Ausserdem werden 
alkoholische Getränke im Verkauf von nichtalkoholischen Getränken 
getrennt angeboten.Die Umsetzung der Bestimmungen betreffend die 
neue Vorschrift für die Deklaration von Allergenen sowie die 
quantitative Angabe der Zutaten auf Lebensmittelpackungen wurde mit 
Vertreterinnen und Vertretern von Konsumentenorganisationen, 
Wirtschaft und Vollzug diskutiert. In diesem Zusammenhang hat es 
sich gezeigt, dass weitere Präzisierungen im Verordnungsrecht nötig 
waren. Der Bundesrat hat diesem Umstand Rechnung getragen und 
entsprechende Bestimmungen verabschiedet. Gleichzeitig ist der 
Entwicklung in der EU Rechnung getragen worden: Neuste Regelungen in 
den Bereichen Wein und Spirituosen sind ebenfalls Gegenstand des 
vorliegenden Revisionspakets. Um der inländischen Produktion 
möglichst günstige Rahmenbedingungen zu schaffen schöpfen die neuen 
Vorschriften die im Rahmen der bilateralen Abkommen gewährten 
Übergangsfristen maximal aus. In einzelnen Verordnungstexten wurden 
lediglich kleinere sprachliche (terminologische) Bereinigungen 
angebracht.Die Anpassungen betreffen: ·	Lebensmittelverordnung·
	Verordnung über Gebrauchsgegenstände·	Verordnung über die 
Gebühren für die Lebensmittelkontrolle·	Verordnung des EDI über die 
in Lebensmitteln zulässigen Zusatzstoffe·	Nährwertverordnung 
des EDI·	Verordnung des EDI über Speisepilze·	Verordnung 
des EDI über die zulässigen önologischen Verfahren und Behandlungen·
	Hygieneverordnung des EDI·	Kunststoffverordnung des EDI
Mit diesen Anpassungen ist die grosse Revision von 2002 
abgeschlossen. Der kantonale Vollzug wie auch die Industrie verfügen 
jetzt über eine verbesserte Grundlage, das Lebensmittelrecht im 
Sinne und zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten anzuwenden. 
Das Eidgenössische Departement des Innern und das Bundesamt für 
Gesundheit setzen sich auch weiterhin dafür ein, den Gesundheits- 
und Täuschungsschutz laufend auszubauen. Dazu sollen in Zukunft die 
verschiedenen Tätigkeiten im Bereich der Ernährungsaufklärung und 
der Gesetzgebung beitragen.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Weitere Informationen
Bundesamt für Gesundheit, Kommunikation, Telefon +41(0)31 322 95 05, 
http://www.bag.admin.ch/verbrau/lebensmi/lmrecht/revisionen/d/index.h
tm

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